Mahnung nach über 4 Jahren

15. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.03.2020 16:41:23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung nach über 4 Jahren

Guten Tag, ich hoffe das hier mir bzw meiner Frau geholfen werden kann.

Es geht um eine Unbezahlte Handyrechnung der Firma mobilcom-debitel von September 2011 über 46,66€. Darauf folgende Monate zusätzlich über 40,85€ und 39,20€, die jedoch nicht eingefordert wurde.
Ende 2015 kam eine Mahnung von Inkasso Lindorff mit einer Forderung über 417,54€. Der Forderung nach einer Kostenaufstellung kamen sie nun im Februar 2016 nach und versandten gleichzeitig eine Kopie eines Vollstreckungsbescheides, der am 22.12.2012 erlassen wurde. In dieser Kostenaufstellung ergeben sich aus der Hauptforderung zusätzliche 165,52 "Schadensersatz aus Dienstleistungsvertrag - Vertrag gem. Rechnung Schadensersatz aus ni vom 15.12.11".

Meine Frage ist nun, inwiefern diese diese Forderung rechtens ist, bzw der Teil, der Über die Hauptforderung hinaus geht. Wir sind ja bereit, die alten Rechnungen zu begleichen, jedoch nicht die komplette Summe von 417,54€.

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, da wir noch Schüler sind und von BaFög leben.

Eine E-Mail mit der Aufforderung, mir die Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers sowie die Originale Rechnung zukommen zu lassen ist bereits unterwegs.

MfG
Bernhard

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Bitte die Kostenaufstellung und den Vollstreckungsbescheid einscannen, persönliche Daten unkenntlich machen, bei einem Bilderdienst hochladen und dann hier verlinken.

Rechtens ist zunächst mal alles, was auf dem Vollstreckungsbescheid steht zzgl. nicht verjährter Zinsen (also die der letzten drei Jahre). Da komme ich jetzt schon auf ca. 370 € (wenn die anderen beiden Monate noch mit drin sind). Viel dürfte herauszuholen sein.

Die originale Rechnung ist übrigens vollkommen egal, es gibt einen Vollstreckungsbescheid und damit zählt, was auf dem steht.

Man kann noch prüfen, ob der Mahnbescheid korrekt, also an die richtige Adresse, zugestellt wurde.

-- Editiert von JogyB am 15.02.2016 15:32

-- Editiert von JogyB am 15.02.2016 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Eine E-Mail mit der Aufforderung, mir die Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers sowie die Originale Rechnung zukommen zu lassen ist bereits unterwegs.


Da es bereits einen VB gibt, müssen die Dir nichts mehr zusenden bzw. nachweisen.

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