Mahnung per E-Mail von XING

28. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Muckelfloh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung per E-Mail von XING

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Ausreichend per email ist immer dann, wenn der Empfang nicht bestritten wird. Wird er aber bestritten, dann hat der Absender wohl ein Beweisproblem.

Abgesehen davon kommt es darauf an, ob mit den Mahnungen ein Verzug bewirkt werden soll oder nicht. Ist der Verzug bereits gegeben, dann kommt es auf weitere Mahnungen ohnehin nicht an, um rechtliche Schritte einleiten zu können, sondern wären wohl eher als Erinnerung zu betrachten.

Soweit ich das aus deinem Link entnehmen kann, rührt dein Problem wohl daher, dass Mails mit der Mitteilung deiner Bankverbindungsänderung ignoriert wurden, und sich daraus Kosten und Rückstände ergaben. Damit bist du aber in der eingangs erwähnten Beweisproblematik, da du nachweisen müsstest, dass deine Änderungsmitteilung beim Empfänger rechtzeitig einging.

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#3
 Von 
Muckelfloh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es so sit wie Sie sagen, hat XING das größere Problem. Die antworten nämlich automatisch a la: Vielen Dank für Ihre Anfrage! Sie haben Ticket Nummer 1234567.

Und da ich alle Tickets vorweisen kann, ist die Situation doch eigentlich klar. Die jedoch können ihre Mahnungen per E-Mail nicht beweisen.

So kann ich doch den Drohungen des Inkassobüros entspannt entgegensehen oder?

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#4
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Na, wenn die so ein automatisches Antwortsystem haben, dann sollte dein Beweis gesichert sein. Da würde es schon einer kriminellen Energie seitens XING bedürfen, z. B. indem sie Manipulationen vornehmen und behaupten, du hättest eine leere Mail geschickt etc.pp. um dich in Beweisnot zu bringen; davon dürfte aber nicht auszugehen sein. Soweit ich gelesen habe, ist nur Lastschriftzahlung bei XING möglich, sodass du auch gar nicht überweisen könntest.

Da würde ich auch sagen, dass du das getrost auf dich zukommen lassen kannst. Der Ordnung halber, und um deine Kooperationsbereitschaft aufzuzeigen (macht sich immer gut, sollte es vor Gericht gehen), würde ich zurückschreiben, die zusätzlichen Kosten und Beiträgen während deiner Sperrzeit als unbegründet zurückweisen, und den Sachverhalt mit der rechtzeitigen Bekanntgabe deiner Bankverbindung nochmals darlegen. Es dürfte aber nicht davon auszugehen sein, dass - bestenfalls von einem evtl. gerichtl. Mahnverfahren abgesehen - da noch weiter etwas kommt.

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#5
 Von 
Muckelfloh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

[color=red]>ist nur Lastschriftzahlung bei XING möglich, sodass du auch gar nicht überweisen könntest.

Exakt darum geht es ja, ich KONNTE nicht bezahlen.

Ich schrieb dem Inkassounternehmen einen Vorschlag zur Güte, wenn XING auf bisherige Kosten, inklusive Inkasso, verzichtet, ich weiterhin Mitglied sein würde und die KOMMENDEN Monate Beitrag zahlen würde. Denn für die geforderte Mitgliedschaftsgebühr gab es ja keine Leistung Seitens XING.

Vielen Dank für die große Hilfe!



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