Im Sep 2018 habe ich ein DB ticket per PayPal gekauft. Mein Bankkonto war in dem Moment nicht gedeckt und PayPal hat das Ticket so zu sagen bezahlt. Von dem Ganzen habe ich damals nichts mitbekommen. Mehr als 2 Jahre später bekomme ich nun ein Brief von der Anwaltskanzlei KSP aus Hamburg. Ich soll den offenen Betrag 32,16€ + 70€ Anwaltskosten bezahlen. Dies liegt daran ,dass ich die erste Mahnung von denen übersehen habe, da diese an eine Spam Email von mir verschickt wurde , die ich seit Jahren nicht mehr nutze. Ich habe bei PayPal angerufen , da mein PayPal Konto (welches ich auch ewig nicht genutzt habe ) gesperrt worden ist. Bei PayPal wurde mir gesagt das 32,16€ offen sind . Muss ich die Anwaltskosten bezahlen ?
Mahnung per Email nicht gesehen. Brief von der KSP Anwaltskanzlei mit Anwaltskosten?
2. Oktober 2020
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Frage vom 2. Oktober 2020 | 01:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung per Email nicht gesehen. Brief von der KSP Anwaltskanzlei mit Anwaltskosten?
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 02:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120081 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatMuss ich die Anwaltskosten bezahlen ? :
Man war in Verzug, noch dazu hat ein Anwalt (Organ der Rechtsverfolgung) und keine Inkassobude geschrieben.
Allerdings erscheint die Kostenhöhe durchaus zweifelhaft, da würde ich eher 0,3 bis 0,5 Gebühr sehen.
Wobei man auch überlegen sollte, das Gebühren von Rechtsanwälten bei Gericht immer noch gerne durchgewunken werden - ein gewisses Risiko besteht also.
ZitatDies liegt daran ,dass ich die erste Mahnung von denen übersehen habe, da diese an eine Spam Email von mir verschickt wurde :
Das war schon die zweite Mahnung, die erste findet sich auf dem Kontoauszug.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 05:35
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Das war schon die zweite Mahnung, die erste findet sich auf dem Kontoauszug.
Würde ich so nicht formulieren. Das Briefchen bzw. die Mail ist und bleibt die erste Mahnung.
Allerdings sehen es Gerichte so, dass bei einer Rücklastschrift eine sogenannte "Selbst-Mahnung" vorliegt und damit automatisch der Verzug ausgelöst wird. Denn parallel hat eine Bank die Pflicht, den Kunden aktiv und sichtbar über die Rücklastschrift zu informieren. Ob sie das tut oder nicht, ist Problem des Kunden.
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