Hallo,
ich habe eine Mahnung per Mail erhalten.
Da ich aber 3 Wo im Urlaub war und die Adresse sonst auch nicht weiter nutze, hab ich erst durch ein Inkassoschreiben davon erfahren,in dem natürlich eine lange Latte von Forderunegn und Zinsen etc. aufgemacht wurde. Bin ich eigentlich verplichtet, meine Mails ständig zu checken?
Oder müssen Mahnungen per Post zugestellt werden?, Außerdem hab ich nur eine Mahnung erhalten, statt 2, die für einen Inkassoauftrag Voraussetzung wären- es geht hier nur ums Abkassieren, nehm ich an. Mobilfunkanbieter...
Gruß Karlchen
Mahnung per Mail?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



na ? weiß niemand , ob eine Mahnung per Mail geschickt werden kann ????
Gibt es keine Advokaten unter den Forumsteilnehmern?
Gruß Karly
Mal ruhig bleiben, wir sind hier alle hobbymäßig im Forum und sitzen nicht den ganzen Tag am PC, um auf Ihre Fragen zu warten.
Wenn Sie eine Antwort von einem Anwalt wollen, dann beauftragen (und zahlen) Sie einen!
Zur Sache: Oft müssen überhaupt keine Mahnungen zugestellt werden, nämlich wenn ein fester Zahlungstermin vereinbart ist.
Weiter kann in den AGB festgelegt sein, dass Schriftverkehr per eMail erfolgt.
Es kommt also darauf an; da müssen Sie schon mehr Infos liefern.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
-- Editiert von jotrocken am 18.08.2008 21:04:27
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
"... Da ich aber 3 Wo im Urlaub war und die Adresse sonst auch nicht weiter nutze, hab ich erst durch ein Inkassoschreiben davon erfahren ..."
Ja ja, klar, drei Wochen ...
Sind Sie so naiv oder tun Sie nur so?
Wenn Sie sich zu einer Telekommunikationsdienstleistung entschließen, die besonders preiswert deshalb ist, weil Kosten z.B. dadurch eingespart werden, dass keine Rechnungen/Mahnungen mit der Post verschickt werden, dann müssen Sie schon mal (ab und zu) in Ihrem Mailfach nachsehen, was sich da so sammelt!?
Lesen Sie vielleicht manchmal die AGB der Dienstleister, die Sie im Netzt beauftragen für Sie tätig zu werden? Falls Ihnen das zu viel ist, sollten Sie sich jetzt nicht wirklich wundern ...
@murgab
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