Mahnung trotz bezahlter Schlussrechnung

13. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)
Mahnung trotz bezahlter Schlussrechnung

Wie ist es zu bewerten, wenn ein Versorgungsunternehmen einige Monate nach einer Schlussrechnung (wegen Auszug) eine Mahnung schickt, weil die Schlussrechnung wegen einer Fehlbuchung zu niedrig ausgestellt wurde?
(Die Fehlbuchung bestand darin, das ein Teilbetrag der Nachzahlung aus der vorherigen Jahresabrechnung als Abschlagszahlung in die Schlussrechnung eingeflossen ist.)

Darf das Unternehmen jetzt auch noch Kosten für Adressermittlung, Mahngebühren usw. in Rechnung stellen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Fehlbetrag sollte durchaus beglichen werden, meiner Meinung nach. Der Fehler ist ja nachvollziehbar, begründbar und es gibt denke ich bestenfalls die dreijährige Verjährung hierbei.
Mahngebühren und Co. würde ich verneinen, denn bei der Erstattungsfähigkeit von Verzugsschaden gibt es im Wesentlichen zwei Fragen zu beantworten:
1. War der Schuldner im Verzug?
2. Hat der Schuldner den Verzug verursacht?

Beides würde hier ja mit Nein beantwortet. Du kannst nichts dafür, wenn die einfach eie falsche Abrechnung erstellen und aufgrund der falschen Abrechnung lag ja bis dahin auch kein Verzug vor.

Ich würde hier einfach nur die Hauptforderung überweisen (Verwendungszweck "Nur Hauptforderung"). Ggf. eine klärende eMail schicken, wo ich alles übrige zurückweise und darauf aufmerksam mache, dass ich nicht für eine fehlerhafte Schulssabrechnung oder Folgeschäden wie eine notwendige Adressauskunft aufkomme.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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