Mahnung über 900€ nach 6 Monaten erhalten

31. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
sharth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnung über 900€ nach 6 Monaten erhalten

Hallo zusammen,
ich habe bei einem kleinen Fotostudio in der Nähe im Mai 2022 Online Fotos gekauft. Leider habe ich versäumt die Rechnung über 8,80 im Mai 2022 zu bezahlen. Da ich mich dort mit einer Email-Adresse registriert habe, die ich eigentlich nicht mehr verwende, habe ich die Rechnung nicht erhalten.
Im Juni 2022 habe ich eine Zahlungserinnerung über 8,80 Euro per Email erhalten, die ich leider auch nicht gelesen habe. Nun habe ich am 27.12.22 eine Mahnung über mehr als 900 Euro erhalten (5 Euro Mahngebühren + 5% Verzugszinsen (890,27).
Ich bin aus allen Wolken gefallen bei diesem Betrag und weiß jetzt gar nicht, was ich machen soll. Ist das rechtlich so einwandfrei von dem Fotostudio. Ich finde das schon sehr heftig, das ich vorher keine einzige Mahnung erhalten habe.

Für eine Meinung von euch wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße

Rainer

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120254 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von sharth):
Ich finde das schon sehr heftig, das ich vorher keine einzige Mahnung erhalten habe.

Aber sicher hat man diese erhalten. Das der ebenso wenig Beachtung schenkte wie der Rechnung ist ist einfach nur "selber schuld".



Zitat (von sharth):
eine Mahnung über mehr als 900 Euro erhalten

Und diese "mehr als 900 Euro" setzen sie wie konkret zusammen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sharth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Das hört sich ja schonmal nicht gut an. Auf der Rechnung steht folgendes :

Rechnungsbetrag: 8,80 EUR
Mahngebühren: 5,00 EUR
Verzugszinsen (5,00 %): 890,27 EUR
Gesamtforderung: 904,07 EUR

Beste Grüße
Rainer

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Da 5% von 8,80 € nicht 890,27, sondern 0,44 sind, dürfte doch wohl klar sein, dass hier irgendwo ein Rechenfehler passiert ist.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120254 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von sharth):
Verzugszinsen (5,00 %): 890,27 EUR

Für 6 Monate? Da ist ja jeder Kredithai aus dem Rotlichtbereich billiger...

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten
A) man zahlt die Rechnung (und nur diese) und ignoriert das aktuelle Schreiben
B) man zahlt die Rechnung (und nur diese) und erstattet wegen des aktuellen Schreibens Strafanzeige wegen versuchen Betruges


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)

Das klingt so, als ob die Verzugszinsen seit Mai 22 nach Christus und nicht seit Mai 2022 berechnet wurden.
Zweistellige Jahreszahlen werden nicht von jeder Software korrekt verarbeitet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Für mich hört sich das auch nach Versehen an.

Ich Frage mich immer, warum man da ( besonders bei einem kleinen Fotostudio in der Nähe) nicht einfach mal anruft oder hingeht um das bei einem offensichtlichen Fehler zu klären?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120254 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Für mich hört sich das auch nach Versehen an.

Nö, bei der Summe garantiert nicht.

Ist nur ein uralter Trick, den hat schon mein Großvater angewendet.
Man fordert bei ignoranten Schuldnern einfach eine viel zu hohe Summe, der Schuldner meldet sich ganz empört und liefert damit einen absolut gerichtsfesten Zustellnachweis ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man fordert bei ignoranten Schuldnern einfach eine viel zu hohe Summe, der Schuldner meldet sich ganz empört und liefert damit einen absolut gerichtsfesten Zustellnachweis ...

Das mag ja sein.

Da es hier aber lt Sachverhaltsschilderung um eine Mahnung über eine

*berechtigte*

Forderung in Höhe von jetzt etwa

*14,02 €*

(8,80 € + 5,00 € Mahngebühr+ ~0,22 € Zinsen)
geht, würde ich (!) auch zuerst den Kontakt mit dem Fotostudio suchen und keine Strafanzeige wegen Betrug stellen - der Weg bleibt ja noch offen.

-- Editiert von User am 1. Januar 2023 14:09

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1079 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ich Frage mich immer, warum man da ( besonders bei einem kleinen Fotostudio in der Nähe) nicht einfach mal anruft oder hingeht um das bei einem offensichtlichen Fehler zu klären?


Wäre vielleicht zu einfach... ;)

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