Hallo,
hoffe ich bin richtig bei der Themenauswahl.
Folgendes, wir hatten eine Betriebskostenabrechnung erhalten, mit der wir nicht einverstanden gewesen sind. Haben diese dem Mieterbund vorgelegt. Dieser hat ein Schreiben aufgesetzt und meinem Vermieter Wohngesellschaft zugesandt. Drei Wochen später wurde trotzdem der Gesamtbetrag plus Mieterhöhung abgebucht.
Laut Mieterbund haben wir den Betrag zurückgebucht und die normale Miete überwiesen. Daraufhin haben wir eine Mahnung erhalten das der Betrag der Betriebskosten, Mieterhöhung sowie Rückbuchungsgebühren offen wären und diese zu begleichen.
Eine Woche später erhielten wir vom Vermieter das wir vom Mahnverfahren ausgenommen wurden bis die Sache erledigt sei.
Nun einen Monat später erhielten wir eine zweite Mahnung das die Kosten der Rückbuchungskosten der Miete noch offen sei und diese zu begleichne sind, ansonsten Inkassounternehmen.
Eine Woche später wieder ein schreiben da Frist verstrichen das das Inkassounternehmen beauftragt wird.
Jetzt frage ich mich was ich machen soll. Laut Mieterbund soll ich garnichts überweisen. zum anderen sind wir ja auch vom Mahnlauf ausgenommen wurden. Frage mich daher warum wir eine zweite Mahnung erhalten haben und dann nur mit den Rückbuchungsgebühren.
Ich habe Angst nachher noch mehr Kosten zu haben.
Was soll ich tun? Für Tipps bin ich dankbar.
Danke
Magicsilence
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Mahnung und Drohung mit Inkassounternehmen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Der Mieterverein hat recht !
Es handelt doch außerdem nur um ein Inkassobüro
Ein Inkassobüro ist lediglich ein Dienstleister
quote:
Dieser hat ein Schreiben aufgesetzt und meinem Vermieter Wohngesellschaft zugesandt
Der Vermieter ist über den Sachverhalt also bereits in Kenntnis gesetzt !
Die Forderung ist strittig !
Ein Inkassobüro hat also im Grunde genommen nichts mehr zu melden
Der Vermieter müsste klagen !
Warum trotzdem hier nur ein Inkassobüro eingeschaltet wurde ist seltsam
Vermutlich hofft die Gegenseite das aufgrund dynamisch formulierter Briefe gezahlt wird ?!
Die Kosten für die Beauftragung trägt der Auftraggeber und nicht Du
lg
lg
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Danke für die Antwort, es wundert mich sowieso schon, denn wir wurden ja vom Mahnlauf ausgenommen und dann fordert die Wohngesellschaft nur noch den Rückbuchungsbetrag von 10,67 € obwohl dieser auch in der ersten Mahnung stand mit den anderen Forderungen. Hätten die dann nicht erneut eine 1 Mahnung verschicken müssen? Und damit ein Inkassobüro zu beauftragen...
quote:
Vermutlich hofft die Gegenseite das aufgrund dynamisch formulierter Briefe gezahlt wird ?!
dynamisch formuliert hört sich gut an, in der zweiten Mahnung hat man uns mit Kündigung gedroht.
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Bei Kündigung kann das Gericht helfen. Das ist kein Grund, und das Gericht wird helfen, bis ihr eine Wohnung bei einem weniger geschockten Vermieter gefunden habt, denn auf Dauer braucht man diese Art von schrägen öden Briefen ja wohl nicht. Thehellion hat Recht, die wollen bloß Terror machen. Unmöglich, sowas. Total krank und abzockig. Die können das Inkasso selber zahlen oder von mir aus mit denen Kaffee trinken -)
Ich hab da auch so meine Erfahrungen mit einschlägiger "Fanpost" aus der Heizkosten- und Mahnabteilung, aber am Freitag geh ich zum Anwalt und nehme den sadistischen Brief mit, in dem sie mir was von "Betreiben" (ohne Belege, Geltendmachung und Erforderlichkeit) geschrieben haben, damit er denen mal schreibt, was sie noch nicht wissen -)
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Mein Anwalt hat auch gesagt, dass es gut ist, wenn ich nächstes Jahr eine besser isolierte Wohnung bei einem vernünftigeren Vermieter in meiner Großstadt finde, damit ich mich nicht mehr so viel ärgern muss, denn auch wenn man mit PKH, Kostenübernahme durch Arge und Gericht alles regeln kann, ist das keine Basis, dass man so belämmert wird. Sowas ist ja total missbräuchlich und abzockig und geht in Richtung Mobbing. Der Stress, den ich mit denen hab, ist nämlich echt komplett ätzend. Im Dezember gibt es nochmal so eine geile rückwirkende Rechnung für die Zeit, bevor wir von den Isolationsdefekten wussten und also bevor die Kostenübernahme über die unstrittigen Beträge gemacht wurde. Dann geht der Zoff in die nächste Runde. Also der Ärger reißt vorerst noch nicht ab -)
Du bist des Widerspruchs dann verlustig, wenn die mit Belegen geltend machen, dass die Forderung zu Recht besteht. Also wenn meine Pappenheimer die Belege rausrücken würden, würde mein Anwalt sich die ankucken (oder wenn die Sache gerichtshängig ist, auch das Gericht!) und wenn sie stimmen würden, würden wir halt den Kostenübernahmeantrag auch über die strittigen Beträge bei der Arge machen (ich selber bin zur Zeit Hartz IV mit Nebenjobs) und sobald die angewiesen hätten, würde der Vermieter den Zaster kriegen.
Also ich glaube, die können auch beim Verbraucherschutz oder so wo kucken, ob die Belege stimmen. Und wenn ja und du verdienst genug, dass du nicht vorab einen Kostenübernahmeantrag brauchst, dann überweist du die fragliche Summe einfach gleich selber (Kontoauszug aufheben!).
-- Editiert am 02.10.2010 19:13
-- Editiert am 02.10.2010 19:14
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