Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelefen. Mein MAnn war bis 2004 in einem Fitnessstudio angemeldet. 2004 habe ich diesen Vertrag schriftlich gekündigt. Kurz darauf war er nochmals dort, um noch seine Sachen zu holen und da hat der Inhaber gesagt, dass er die Kündigung erhalten hat aber es noch irgendwelche Probleme gibt. Genaueres weiß ich leider nicht mehr. Ich hatte fristgerecht gekündigt und auch aufgrund von Umzug (war im Vertrag so vereinbart, dass dann Kündigung ohne Fristen möglich ist)
Jedenfalls wurden dann von unserer Seite die Zahlungen eingestellt. Wir haben auch seither nix mehr gehört.
...Bis zum Freitag (23.11.)
Jetz hatten wir ein Schreiben ("Aussergerichtliche Mahnung")in dem wir zur Zahlung aufgefordert wurden, gemäß Mahnung vom April 2007! Ansonsten würden gerichtliche Schritten gegen meinen Mann vorgenommen werden.
Allerdings hatten wir im April überhaupt keine Mahnung erhalten!
Ist es überhaupt noch rechtens jetz eine "Letzte Mahnung" zu schicken!
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Mahnung vom Fitnessstudio
26. November 2007
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Frage vom 26. November 2007 | 10:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung vom Fitnessstudio
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#1
Antwort vom 26. November 2007 | 14:02
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Ist es überhaupt noch rechtens jetz eine Letzte Mahnung zu schicken!
Ja, klar.
Im Bestreitensfalle müssen Sie die damalige Kündigung beweisen. Gelingt das nicht, könnte das Studio einen Anspruch auf alle Beiträge seit damals haben. Einen Anspruch auf Mahnungen gibt es übrigens nicht, soweit der Fälligkeitszeitpunkt per Datum vertraglich bestimmt ist.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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