Mahnung vom Inkasso Unternehmen KOHL KG?

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.05.2021 00:31:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung vom Inkasso Unternehmen KOHL KG?

Hallo Freunde des Rechts,

heute habe ich eine Mahnung vom Inkasso KOHL bekommen, das ich meine Rechung in höhe von 150€ bei Unity Media nicht bezahlt habe. Nach Internet Recherche denke ich, das ich den Router in höhe von 40€ nicht bezahlt habe als ich bei Unity Media gekündigt habe. Ich bin umgezogen, deswegen denke ich, das ich keine Mahnung oder sonstiges von Unity Media bekommen habe.
Was soll ich tun?

MFG

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18 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zwei Fragen: Hast du den Router noch? Hattest du Unitymedia deine neue Adresse mitgeteilt?

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#2
 Von 
guest-12322.05.2021 00:31:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Nein.( Ich bin aber gewillt die 40€ zu zahlen). 2. Nein, war früher wohl zu unvorsichtig.

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#3
 Von 
guest-12322.05.2021 00:31:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hir aus dem Brief entnommen:


- Hauptforderung unserer Mandatin 40€

- Zinsansprüche unserer Mandatin 2 €

- Verzugsschaden aus unserer erforderlich gewordenen Beauftragung gemäß Gesetz... 81€

- Verzugsschaden aus erforderlich gewordenen Drittauslagen. 6€

- Summe 130€

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Dann bezahle die 40€, die 2€ Zinsen und den Verzugsschaden (ich vermute das ist die Adressermittlung).
Dem Inkasso würde ich dann schreiben, dass man den Rest zurückweist, da man nie in Verzug war, weil man nie eine Mahnung erhielt.
Ich würde dann abwarten, wie das Inkasso reagiert. Die werden vielleicht versuchen, das zu begründen. Dann sieht man weiter.

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#5
 Von 
guest-12322.05.2021 00:31:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine frage noch, soll ich den Betrag von 42€ beim Inkasso bezahlen, da Unitymedia sich weigert eine Rechnung zu stellen für den offenen Betrag.

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Betrüger123):
Eine frage noch, soll ich den Betrag von 42€ beim Inkasso bezahlen, da Unitymedia sich weigert eine Rechnung zu stellen für den offenen Betrag.


Dann gibt es auch keine Forderung.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Dann nochmal einen zwischenschritt: Verlange vom Inkasso eine Rechnungskopie und Mahnungskopie. Mit Verweis, dass Unitymedia sich weigert, eine Rechnung oder Mahnung zuzusenden.

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#8
 Von 
guest-12322.05.2021 00:31:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sache ist, das dass Inkassobüro sich gar nicht meldet. Im Bezug auf "Weigerung von Unitymedia". Ich hab einen Berater von UM angeschrieben mit Kundenummer usw. Er wollte mir keine Rechnung schreiben und beharrte drauf, das ich mich mit dem Inkasso in Verbindung setzen soll.

-- Editiert von Betrüger123 am 12.12.2017 19:49

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#9
 Von 
guest-12322.05.2021 00:31:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt ein wenig recherchiert und will das Verfahren vor Weihnachten noch klären.

Ich kann laut Internet die Hauptforderung gerundet 45€ auch beim Inkassounternehmen überweisen Zwecks gebunden natürlich. Desweiteren überweise ich 25€ an das Inkassounternehmen für "ihre Mühe". Kann man das so machen?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Natürlich kann man. Wichtig ist vor allem, dass man im Verwendungszweck klarstellt, wie das Geld zu verrechnen ist. Ich würde die weiteren 25€ so nicht überweisen, da kein Verzug vorliegt. Das muss man aber selbst entscheiden.

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#11
 Von 
guest-12322.05.2021 00:31:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

So gesehen ist das ja auch mein Fehler, da ich mich beim Umzug nicht richtig umgemeldet habe. Gilt trotzdem kein Verzug, obwohl
aus meinem Fehler ich keine Mahnung bekommen habe?


Hir eine Vorschau meiner Überweisung.

Also zB. bei der Überweisung bei Verwendungszweck:

45€ Hauptforderung des Gläubigers.

2% ca. 4€ Zinsen von der Hauptforderung des Gläubigers.

25€ Verzugskosten des Inkassobüros.

Randnotiz ich bezahle von den 89€ Inkassokosten nur 25€.

Kann man das so überweisen?

-- Editiert von Betrüger123 am 15.12.2017 12:50

-- Editiert von Betrüger123 am 15.12.2017 12:51

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich sehe derzeit nicht, wieso du einen Fehler gemacht hast. Du warst doch beim Meldeamt korrekt umgemeldet oder?

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#13
 Von 
guest-12322.05.2021 00:31:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das ist ja das Problem. Ist ja mein Fehler. Nach der Ausbildung bin ich zu leichtfertig mit Sachen umgegangen.

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#14
 Von 
Sterni1962
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Betrüger123):
Hallo Freunde des Rechts,

heute habe ich eine Mahnung vom Inkasso KOHL bekommen, das ich meine Rechung in höhe von 150€ bei Unity Media nicht bezahlt habe. Nach Internet Recherche denke ich, das ich den Router in höhe von 40€ nicht bezahlt habe als ich bei Unity Media gekündigt habe. Ich bin umgezogen, deswegen denke ich, das ich keine Mahnung oder sonstiges von Unity Media bekommen habe.
Was soll ich tun?

MFG


Hallo,

ich würde nichts unternehmen und abwarten bis sich ein Mahnbescheid vom Gericht im Briefkasten findet.
Das gerichtliche Schreiben sollte man in Ruhe beantworten mit den wahren Tatsachen und eine Zahlung ablehnen.
Die Firma Kohl kann ja dann Klage einreichen und versuchen ihren Erpressungsversuch zu legalisieren.
Kohl ist für seine Art der Erpressung inzwischen sehr bekannt und wird ohne ausreichende Beweise, und diese hat Kohl nicht, auch nicht Klagen, da der Laden mit Gewissheit verlieren würde und somit keine Klage aussprechen wird.

Gruß
Sterni1962

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Das gerichtliche Schreiben sollte man in Ruhe beantworten mit den wahren Tatsachen und eine Zahlung ablehnen.

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid macht man ein Kreuz, nicht mehr. Da ist kein Platz für irgendeine Schilderung oder Begründung.

Signatur:

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#16
 Von 
Sterni1962
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid macht man ein Kreuz, nicht mehr. Da ist kein Platz für irgendeine Schilderung oder Begründung.


Hallo, hast Du schon einmal so einen Bescheid zu Gesicht bekommen?
Man kann sehr wohl eine Schriftliche Erklärung abgeben und wenn man sich unsicher ist, nun dann ab zum Anwalt.

Gruß
Sterni

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Siehe https://www.mahngerichte.de/dateien/bilder/wispr.png
Da ist kein Platz für eine Sachbegründung, warum man widerspricht.

Das interessiert das Gericht auch nicht die Bohne. Im Mahnverfahren findet keinerlei Sachprüfung irgendeines Argumentes statt.

Es ist ja nicht schlimm, wenn du dich damit nicht so auskennst, aber dann tu doch nicht so, als haben andere Unrecht....

-- Editiert von mepeisen am 25.06.2018 15:02

Signatur:

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#18
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 280x hilfreich)

Man sollte auch genau das Alter des Routers prüfen. Unitymedia neigt dazu, den Neupreis für völlig veraltete Geräte, die anschließend auf den Schrott wandern, zu verlangen.

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