Hallo Freunde des Rechts,
heute habe ich eine Mahnung vom Inkasso KOHL bekommen, das ich meine Rechung in höhe von 150€ bei Unity Media nicht bezahlt habe. Nach Internet Recherche denke ich, das ich den Router in höhe von 40€ nicht bezahlt habe als ich bei Unity Media gekündigt habe. Ich bin umgezogen, deswegen denke ich, das ich keine Mahnung oder sonstiges von Unity Media bekommen habe.
Was soll ich tun?
MFG
Mahnung vom Inkasso Unternehmen KOHL KG?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zwei Fragen: Hast du den Router noch? Hattest du Unitymedia deine neue Adresse mitgeteilt?
1. Nein.( Ich bin aber gewillt die 40€ zu zahlen). 2. Nein, war früher wohl zu unvorsichtig.
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Hir aus dem Brief entnommen:
- Hauptforderung unserer Mandatin 40€
- Zinsansprüche unserer Mandatin 2 €
- Verzugsschaden aus unserer erforderlich gewordenen Beauftragung gemäß Gesetz... 81€
- Verzugsschaden aus erforderlich gewordenen Drittauslagen. 6€
- Summe 130€
Dann bezahle die 40€, die 2€ Zinsen und den Verzugsschaden (ich vermute das ist die Adressermittlung).
Dem Inkasso würde ich dann schreiben, dass man den Rest zurückweist, da man nie in Verzug war, weil man nie eine Mahnung erhielt.
Ich würde dann abwarten, wie das Inkasso reagiert. Die werden vielleicht versuchen, das zu begründen. Dann sieht man weiter.
Eine frage noch, soll ich den Betrag von 42€ beim Inkasso bezahlen, da Unitymedia sich weigert eine Rechnung zu stellen für den offenen Betrag.
ZitatEine frage noch, soll ich den Betrag von 42€ beim Inkasso bezahlen, da Unitymedia sich weigert eine Rechnung zu stellen für den offenen Betrag. :
Dann gibt es auch keine Forderung.
Dann nochmal einen zwischenschritt: Verlange vom Inkasso eine Rechnungskopie und Mahnungskopie. Mit Verweis, dass Unitymedia sich weigert, eine Rechnung oder Mahnung zuzusenden.
Die Sache ist, das dass Inkassobüro sich gar nicht meldet. Im Bezug auf "Weigerung von Unitymedia". Ich hab einen Berater von UM angeschrieben mit Kundenummer usw. Er wollte mir keine Rechnung schreiben und beharrte drauf, das ich mich mit dem Inkasso in Verbindung setzen soll.
-- Editiert von Betrüger123 am 12.12.2017 19:49
Ich habe jetzt ein wenig recherchiert und will das Verfahren vor Weihnachten noch klären.
Ich kann laut Internet die Hauptforderung gerundet 45€ auch beim Inkassounternehmen überweisen Zwecks gebunden natürlich. Desweiteren überweise ich 25€ an das Inkassounternehmen für "ihre Mühe". Kann man das so machen?
Natürlich kann man. Wichtig ist vor allem, dass man im Verwendungszweck klarstellt, wie das Geld zu verrechnen ist. Ich würde die weiteren 25€ so nicht überweisen, da kein Verzug vorliegt. Das muss man aber selbst entscheiden.
So gesehen ist das ja auch mein Fehler, da ich mich beim Umzug nicht richtig umgemeldet habe. Gilt trotzdem kein Verzug, obwohl
aus meinem Fehler ich keine Mahnung bekommen habe?
Hir eine Vorschau meiner Überweisung.
Also zB. bei der Überweisung bei Verwendungszweck:
45€ Hauptforderung des Gläubigers.
2% ca. 4€ Zinsen von der Hauptforderung des Gläubigers.
25€ Verzugskosten des Inkassobüros.
Randnotiz ich bezahle von den 89€ Inkassokosten nur 25€.
Kann man das so überweisen?
-- Editiert von Betrüger123 am 15.12.2017 12:50
-- Editiert von Betrüger123 am 15.12.2017 12:51
Ich sehe derzeit nicht, wieso du einen Fehler gemacht hast. Du warst doch beim Meldeamt korrekt umgemeldet oder?
Nein, das ist ja das Problem. Ist ja mein Fehler. Nach der Ausbildung bin ich zu leichtfertig mit Sachen umgegangen.
ZitatHallo Freunde des Rechts, :
heute habe ich eine Mahnung vom Inkasso KOHL bekommen, das ich meine Rechung in höhe von 150€ bei Unity Media nicht bezahlt habe. Nach Internet Recherche denke ich, das ich den Router in höhe von 40€ nicht bezahlt habe als ich bei Unity Media gekündigt habe. Ich bin umgezogen, deswegen denke ich, das ich keine Mahnung oder sonstiges von Unity Media bekommen habe.
Was soll ich tun?
MFG
Hallo,
ich würde nichts unternehmen und abwarten bis sich ein Mahnbescheid vom Gericht im Briefkasten findet.
Das gerichtliche Schreiben sollte man in Ruhe beantworten mit den wahren Tatsachen und eine Zahlung ablehnen.
Die Firma Kohl kann ja dann Klage einreichen und versuchen ihren Erpressungsversuch zu legalisieren.
Kohl ist für seine Art der Erpressung inzwischen sehr bekannt und wird ohne ausreichende Beweise, und diese hat Kohl nicht, auch nicht Klagen, da der Laden mit Gewissheit verlieren würde und somit keine Klage aussprechen wird.
Gruß
Sterni1962
Zitat:Das gerichtliche Schreiben sollte man in Ruhe beantworten mit den wahren Tatsachen und eine Zahlung ablehnen.
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid macht man ein Kreuz, nicht mehr. Da ist kein Platz für irgendeine Schilderung oder Begründung.
Zitat:Zitat:
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid macht man ein Kreuz, nicht mehr. Da ist kein Platz für irgendeine Schilderung oder Begründung.
Hallo, hast Du schon einmal so einen Bescheid zu Gesicht bekommen?
Man kann sehr wohl eine Schriftliche Erklärung abgeben und wenn man sich unsicher ist, nun dann ab zum Anwalt.
Gruß
Sterni
Siehe https://www.mahngerichte.de/dateien/bilder/wispr.png
Da ist kein Platz für eine Sachbegründung, warum man widerspricht.
Das interessiert das Gericht auch nicht die Bohne. Im Mahnverfahren findet keinerlei Sachprüfung irgendeines Argumentes statt.
Es ist ja nicht schlimm, wenn du dich damit nicht so auskennst, aber dann tu doch nicht so, als haben andere Unrecht....
-- Editiert von mepeisen am 25.06.2018 15:02
Man sollte auch genau das Alter des Routers prüfen. Unitymedia neigt dazu, den Neupreis für völlig veraltete Geräte, die anschließend auf den Schrott wandern, zu verlangen.
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