Heya,
mich würde mal folgendes Interessieren:
Und zwar hat Herr A seinen Stromanbieter gewechselt, was soweit auch alles glatt ging. Jedoch hat sein neuer Stromanbieter einen Abschlag direkt von seinen Konto abgebucht, jedoch ohne das Herr A überhaupt die Höhe der Abschlagszahlungen wusste noch wusste er seine Kundennummer. Herr A hat also bei seiner Bank die Abschlagszahlung zurückbuchen lassen, und nun nach einen Monat reagiert sein Anbeiter und schreibt Herrn A an, mit der Aufforderrung doch den Abschlag + die Bankgebühren zu überweisen.
Muss Herr A nun den Abschlag + die Bankgebühren zahlen oder muss Herr A nur den Abschlag zahlen ?
Da er ja weder über die Höhe der Abschlagszahlungen noch über deren Fälligkeiten informiert wurde.
Liebe Grüßle
Mahnung vom Stromanbieter
14. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2009 | 00:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung vom Stromanbieter
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Januar 2009 | 13:56
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 416x hilfreich)
Hallo,
sind Sie sicher, dass in den AGB Ihres neuen Anbieters nichts von der Abschlagszahlung stand!?
Um ehrlich zu sein, kann ich mir das nicht vorstellen ...
Bevor Sie entrüstete Briefe schreiben oder Beschwerden formulieren sollten Sie vorab die AGB des Anbieters und Ihren Vertrag noch einmal vollständig lesen.
Wenn, wovon ich eigentlich ausgehe, die Abschlagszahlung vorab rechtens war, dann sind Sie verpflichtet dem durch die Rücklastschrift geschädigten Unternehmen den Schaden in voller Höhe zu ersetzen.
Und jetzt?
Schon
268.150
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
22 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
Top Inkasso Themen
-
3 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten