Mahnung von Bundeskasse Trier

28. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
thomas78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnung von Bundeskasse Trier

Hallo Zusammen!

Ich habe heute überraschender Weise eine Mahnung in Höhe von 251,53 Euro von der Bundeskasse Trier bekommen. Als Betr. ist angegeben: Shared Cost Dienst 0180.

Ich wußte damit nichts anzufangen. Ich habe ja auch nie eine Rechnung erhalten.

Jetzt ist mir dazu eingefallen, dass ich mich vor ein paar Jahren mit Webdesign selbstständig gemacht hatte und vier 0180-Nummern bei der RegTP bestellt hatte. Diese wurden am 08.02.2002 geschaltet. Da mein Gewerbe aber schon nicht mehr existiert werden diese Nummern lange nicht mehr genutzt und sind auch nicht connectiert.

Damals war es wohl so, dass die RegTP nicht wußte, was man für die Nummern nehmen konnte uns sich einfach herraus genommen hat, die Beträge später einzufordern.

Da ich inzwischen wieder mit einer Ausbildung begonnen habe, sind 251,53 Euro für mich ein Haufen Geld!

Meine Fragen deshalb:
1.) Ist es überhaupt rechtens mir eine Mahnung zuzusenden, wenn ich noch nicht mal eine Rechung erhalten habe?

2.) Muß ich den Betrag in der Höhe akzeptieren?
Auf dem Dukument "Zahlungsbescheid" steht: "Für diese Zuteilung wird gemäß §43, Absatz 3TKG eine Gebühr fällig. Da die entsprechende Telekommunikations-Nummerngebührenordnung noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Gebühr für diese Zuteilung nachträglich erhoben."

3.) Ist die (nicht bekommene) Rechung nicht inzwischen schon verjährt? Die Nummern wurden am 08.02.2002 geschaltet.

Für euere Hilfe wäre ich echt dankbar! Weiß momentan echt nicht was ich damit anfangen kann...


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Thomas78,

die Forderung besteht zu Recht, hierbei ist es gleich ob die Nummern geschaltet sind oder nicht.

Zu Deinen Fragen:

1.) Ist es überhaupt rechtens mir eine Mahnung zuzusenden, wenn ich noch nicht mal eine Rechung erhalten habe?

Vielleicht erinnerst du dich an den Bescheid den Du von der RegTP (jetzt: Bundesnetzagentur) bekommen hast, dort steht aufgeführt das die genauen Gebühren noch nicht festgesetzt wurden, der Bescheid aber vorläufig gültig ist.

Von der RegTP gab es den Bescheid, eine Rechnung ist in diesem Fall nicht notwendig.

2.) Muß ich den Betrag in der Höhe akzeptieren?
Auf dem Dukument "Zahlungsbescheid" steht: "Für diese Zuteilung wird gemäß §43, Absatz 3TKG eine Gebühr fällig. Da die entsprechende Telekommunikations-Nummerngebührenordnung noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Gebühr für diese Zuteilung nachträglich erhoben."

Du hast die Nummern beantragt, dafür gibt es eindeutige Regelungen, siehe auch TKG. Die Forderung besteht zu Recht.

3.) Ist die (nicht bekommene) Rechung nicht inzwischen schon verjährt? Die Nummern wurden am 08.02.2002 geschaltet.

Es gibt keine Verjährung (gibt es schon -> meines Wissens sind es 30 Jahre, siehe auch die Antwort zu Punkt 1

Frag an ob Du in Raten zahlen kannst, du bist Azubi, .. usw.

Ich hoffe mal geholfen zu haben, ...

Gruss
bad-homburger

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