Mahnung von HandyTicket

7. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Esmax666
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung von HandyTicket

Guten Tag,
ich habe innerhalb von 2 Wochen zwei Mahnungen (erst Brief, dann zweite per Email) vom Handy Ticket der öffentlichen Verkehrsbetriebe VGN bekommen.
Ich habe niemals eine schriftliche Rechnung zu diesem Handy Ticket erhalten.
Ich war 2 Wochen im Urlaub und habe bei meiner Rückkehr beide Mahnungen erhalten, und nun muss ich zwei Mahnungsgebühren bezahlen, von jeweils 9,25 Euro.
Dem Brief zufolge habe ich ein Ticket gekauft, dabei war die Kreditkarte nicht gültig.
Ist es möglich das Bearbeitungsentgeld zu anulieren?
Ist es möglich, zu beweisen, dass ich diese Software nicht benutze. Ich habe dies nur einmal vor einem Jahr benutzt und seitdem nutze ich immer die Ticketautomaten.

Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der VGN muss schon beweisen, dass Sie das Handy Ticket gekauft haben.

Hatten Sie in letzter Zeit dieses Handyticket genutzt?

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Zitat (von Esmax666):
Ist es möglich das Bearbeitungsentgeld zu anulieren?

Merkwürdige Fragestellung. Entweder du warst es nicht und zahlst auch nichts oder du hast es verschuldet und zahlst. Lässt sich bestimmt über Handynr. klären. Lass dir die Nutzung nachweisen!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat:
Ich habe niemals eine schriftliche Rechnung zu diesem Handy Ticket erhalten.

War denn überhaupt eine vertraglich vereinbart?



Zitat:
Dem Brief zufolge habe ich ein Ticket gekauft, dabei war die Kreditkarte nicht gültig.

Stimmen den die Kartendaten?



Zitat:
Ist es möglich, zu beweisen, dass ich diese Software nicht benutze. Ich habe dies nur einmal vor einem Jahr benutzt

Wenn schon mal eine verifizierteNuzutn stattfan, wird man eine Nutzung nicht mehr generell bestreiten können.
Im übrigen muss derjenige der Fordert die Berechtigung der Forderung beweisen.


Da wäre zu überlegen, mit einem Einschreiben die Forderung zu bestreiten, den gerichtsfesten Nachweis zu fordern, sowie eine Einmeldung in Auskunfteien zu untersagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Textvorschlag, wie ich es formulieren würde: "Werte VGN. Ich kann mich nicht erinnern, in letzter Zeit ein Handyticket gekauft zu haben. Ich habe stets einen Ticketautomaten genutzt. Sie werden aufgefordert, mir umgehend zu erklären, was das für ein Ticket gewesen sein soll und wann es gekauft worden sein soll. Von welcher Handynummer? Mit welcher Kreditkarte? Sie haben 14 Tage zeit, mir die relevanten Beweise und Informationen zu liefern. Ich werde das dann prüfen und mich dann melden."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Diese angeforderten Daten würde ich mal zuerst über die Fahrkarten-APP prüfen und falls damit gebucht wurde nachdenken, ob man selber oder eine andere Person die Fahrt gebucht hat.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Vielleicht geht es Dir wie vielen anderen die unberechtigte Forderungen erhalten. Das " Geschäftsmodell" greift zur Zeit um sich und angeblich fliege ich andauernd mit Delta in die USA.

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