Mahnung von KSP/Paypal

1. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
bschlund
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung von KSP/Paypal

Hallo,
bedanke mich gleich mal im Vorhinein für die Antworten!

Ich habe Ende Januar über Paypal einen Kauf getätigt. Dabei hat die Abbuchung von meinem Bankkonto nicht funktioniert und das Paypal Konto ist ins Minus gerutscht, was mir allerdings nicht aufgefallen ist, da Paypal über ein seperates Konto läuft, das selten benutzt wird.
Jedenfalls hat Paypal scheinbar Mahnungen per Email geschickt, die wohl im Spam verloren gegangen sind.
Nach einiger Zeit, habe dann versucht den Betrag von meinem Hauptkonto an Paypal zu überweisen, die Überweisung ist allerdings 3 mal zurückgegangen.
Ein paar Tage drauf erhielt ich einen Brief von KSP inklussive Mahn- und vorgerichtl. Gebühren.

Muss ich die Mahngebühren nun bezahlen, da ich weder eine Rechnung noch Mahnung oder irgendeine Information über das negative Paypal Konto erhielt, und sofort nach dem ich es bemerkt hatte, die Überweisung veranlasste, die jedoch von Paypal nicht korrekt zugeordnet werden konnte?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bschlund
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir keiner zumindest Auskunft geben ob ich die Mahngebühren wirklich zahlen muss oder ob ich eine Chance mit einen Widerspruch habe?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nach einiger Zeit, habe dann versucht den Betrag von meinem Hauptkonto an Paypal zu überweisen, die Überweisung ist allerdings 3 mal zurückgegangen


kto nummer etc war korrekt ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bschlund
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die war korrekt.
Hab auf Nachfrage gesagt bekommen, dass die Zahlungen nicht zugeordnet werden konnten, weil von dem bei PayPal registrierten Konto überwiesen werden muss. Aber bin ich deswegen trotzdem in Verzug, obwohl ich die Zahlung veranlasst habe?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde sagen Nein
Du kannst die Überweisungsversuche nachweisen ?
Zahl doch jetzt nunmehr von dem bei paypal registrierten Konto !


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Vorsicht!
Ich denke, Sie sind sehr wohl in Verzug!
Bitte vergewissern Sie sich darüber, was in den AGB mit PP vereinbart wurden.
Soweit mir bekannt muss (!!) von dem vereinbarten Konto überwiesen werden.
Nur so ist die Kombination aus Konto und Rechnungsnummer dort eindeutig.

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