Mahnung von Rechtsanwalt

13. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
freezebo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung von Rechtsanwalt

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 3 Monaten eine Uhr gekauft diese aber wieder retourniert. Ich hatte die Uhr einige Tage zur Ansicht habe sie aber max. 10 min am Handgelenk getragen. Zuhause und extra aufgepasst das nichts passiert. Um die Uhr zu besichtigen mußte auf der Uhr Oberfläche angebrachte Folien entfernt werden.

Die Uhr ist aber in einem völlig unbeschädigtem Zustand zurück gesendet worden.

Der Händler bemängelt nach Erhalt das die Uhr verkratzt sei, die Folie fehlten und die verschmutzt ist. Laut Händler musste die aufbereitet werden und dies würde 50 Euro kosten.

Ich wollte Bilder von den Beschädigungen um Beweise zu bekommen. Dies konnte vom Händler nicht erfüllt werden weil die Uhr angeblich schon überarbeitet war.

Das ich die Uhr ca. 10 min getragen habe und auch das ich die Folie entfernt habe habe ich eingeräumt. Im nachhinein wahrscheinlich ein Fehler.

Ich habe der Rechnung widersprochen weil ich keine Beschädigungen verursacht habe und auch keine Beweise dafür bekommen habe.

Nach mehreren Mahnung die alle widersprochen habe (alles per Mail weil auch nur mit Mail gemahnt wurde) ist das jetzt an eine Anwalt übergeben worden. Aus den 50 Euro sind nun 126 Euro geworden.

Die Frage ist was tun. Eigentlich möchte ich der Mahnung weiterhin widersprechen. Nur ergibt das Sinn oder wäre es einfacher auch wenn sehr Zähneknirschend zu bezahlen.

Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung aber das ich als Sieger vom Feld ziehe ist ja nie so 100% sicher.

Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar!!!

Gruß
Markus


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von freezebo):
Nach mehreren Mahnung die alle widersprochen habe

Und zumindest einer der Widersprüche ist gerichtsfest nachweisbar zugegangen?



Zitat (von freezebo):
Eigentlich möchte ich der Mahnung weiterhin widersprechen.

Dann sollte man das gegenüber dem Anwalt machen, diesmal mit Zugangsnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
freezebo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von freezebo):
Nach mehreren Mahnung die alle widersprochen habe

Zitat:
=Und zumindest einer der Widersprüche ist gerichtsfest nachweisbar zugegangen?


Wie geschrieben bisher nur per Email. Ich würde jetzt den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein versenden

-- Editiert von freezebo am 13.07.2019 22:40

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#3
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Guten Abend,
Kleine Frage. Warum muss man den Widerspruch beweisen können?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Es ist halt besser. Wobei ich das nicht so kritisch sehe.

Zitat:
Ich wollte Bilder von den Beschädigungen um Beweise zu bekommen. Dies konnte vom Händler nicht erfüllt werden weil die Uhr angeblich schon überarbeitet war.

Dieses Detail könnte für dich sprechen. Denn du musst den Behauptungen des Händlers nicht blind vertrauen und wenn er keine Beweise für die Beschädigungen hat, wird er auch vor Gericht nicht weit kommen.

Ich würde dem Anwalt schreiben, dass man die Forderung zurückweist, da sein Mandant jegliche Vorlage der Bilder dieser Beschädigungen verweigert hat. Mehr nicht.

Vermutlich hört man dann nie wieder was. Ich glaube nicht, dass man ohne Beweise der Beschädigungen vor Gericht zieht.

P.S.: Sollten die Kratzer und Verschmutzungen bewiesen werden, sieht es anders aus. Die Folie hat keine Auswirkungen.

-- Editiert von mepeisen am 13.07.2019 23:10

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
freezebo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Antwort.

Der Händler sollte mir schon Fotos vor ca. 3 Monaten zusenden. Wenn er jetzt welche auskramt wäre es auch unglaubwürdig.

Im laufe der Mails die geschrieben wurden schrieb der Chef das er beim auspacken dabei war und mit erstaunen feststellen mußte das die Uhr verkratzt ist. Komisch da mein Chef nie bei sowas dabei ist :-)

In den ersten Mails war der Kratzer an der Schließe und später dann am Gehäuse. Danach war für mich dann 100% klar das die mich abzocken wollen.

Naja, es wurde halt mit allem mitteln versucht mich zum Zahlen zu bewegen. Ich habe alle Emails noch da und könnte den Verlauf darlegen.

Die Anwaltskanzlei die mich angeschrieben hat ist bekannt für solche schreiben und ist sehr schlecht bei Google bewertet. Verunsichern tut mich die ganze Sache aber trotzdem weil ich bisher noch nie mit Mahnungen zu tun hatte.

Gruß
Markus

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von freezebo):
Wenn er jetzt welche auskramt wäre es auch unglaubwürdig.
Ja. Er hatte dir doch geantwortet:
Zitat (von freezebo):
weil die Uhr angeblich schon überarbeitet war.
Neuere Fotos wären dann wahrscheinlich eine Fälschung, weil von anderer Uhr. Und das mit dem Chef--- da hat er eben einen Zeugen benannt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
freezebo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur der "Zeuge" war erst da nachdem ich mehrfach geschrieben habe das ich ohne Bilder nicht zahle.

Das hätte ich vielleicht geglaubt wenn es so sofort geschrieben worden wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wenn alles so ist, wie du sagst, würde ich mich nicht verunsichern lassen. Wichtig ist nur die klare Wortwahl. In deinem Fall ist es keine endgültige Verweigerung. Du willst halt nur die Bilder sehen und die Beweise. Dann würdest du ja auch zahlen. Mehr nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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