Mahnung von Stromunternehmen

6. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
sdaniel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung von Stromunternehmen

Hallo!
ich hoffe ich bin bei Ihnen richtig.

Ca. vor einem Jahr erhielt ich von meinem Stromanbieter meine Abschlussrechnung. Ich wurde aufgefordert über 1.178,36€ nachzuzahlen. Diesen Betrag konnte ich in meinem Online-Konto einsehen (zu diesem habe ich keinen Zugriff mehr da ich kein Kunde mehr bin).
Mein Vertrag lief 1 Jahr und 4 Monate. Nach einem Jahr erhielt ich eine Jahresabschlussrechnung die einen Verbrauch von 1464 kWh aufzählte.
4 Monate danach kündigte ich den Vertrag und erhielt die Abschlussrechnung. In dieser wurde ein Verbrauch von 3714 kWh aufgelistet, daher sollte ich über 1.178,36€ nachzahlen.
Es war nicht ersichtlich, ob die 1464 kWh darin enthalten waren oder nicht.
Ich kontaktiere den Stromanbieter telefonisch (lediglich die Warteschleife) und per Mail. In der Mail wurde gesagt, dass sich das Unternehmen wieder bei mir meldet. Das nächste was ich von dem Unternehmen hörte waren zwei Mahnungen in denen Beträge aufgelistet wurden, die mir nicht ganz schlüssig sind. In der ersten Mahnung forderte das Stromunternehmen jetzt nur noch 720,06€, in der zweiten Mahnung dann nur noch 614,84€. Die Minderung des Betrages wurde durch eingehende Zahlungen angegeben, die ich jedoch nie veranlasst habe.
Wieder Kontaktierte ich das Unternehmen und erhielt keine Antwort.
Heute erhielt ich eine Mahnung einer Anwaltskanzlei. Ich werde aufgefordert einen Betrag von 770,20 € plus die Anwaltskosten zu zahlen.

Erneut kontaktierte ich das Unternehmen. Diese wollten mir jedoch keine Auskunft geben und verwiesen mich an die Kanzlei.

Mir ist unbegreiflich, wie ein so hoher Verbrauch in den letzt 4 Monaten zu Stande kommen kann. Außerdem habe ich Angst nun falsch zu reagieren und weiß nicht wie ich mich nun verhalten soll.
Ich als Student verfüge nicht über die Mittel einen so hohen Betrag innerhalb der nächsten 5 Tage zu zahlen.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und danke Ihnen im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Daniel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Es war nicht ersichtlich, ob die 1464 kWh darin enthalten waren oder nicht.

Aber du wirst doch wissen, wie viel du verbraucht hast? Du hast deine eigenen Zählerstände im Blick oder?

Zitat:
Ich als Student verfüge nicht über die Mittel einen so hohen Betrag innerhalb der nächsten 5 Tage zu zahlen.

Ich persönlich würde a) selbst nochmal alles prüfen, Zählerstände und die auf den Abrechnungen angegebenen Zählerstände und b) fleißig sparen.
Derweil könnte man einen Ausweg suchen, indem man laut StromGVV die Rechnung beanstandet.

Ich würde den Anwälten das dann auch schicken, dass man bestreitet, dass die Messeinrichtung korrekt arbeitet, da man sicher keinen Jahresverbrauch innerhalb von 4 Monaten hatte. Dass man bestreitet, dass die Abrechnung insgesamt korrekt ist, da man keine Zahlungen geleistet hat und daher mit den zwei Mahnungen nichts anzufangen weiß.
Zudem würde ich mich auf StromGVV berufen und darauf, dass der Anbieter trotz Reklamation weder plausible Abrechnungen vorgelegt hat noch sonst wie erklärt hat, wie er zu den Beträgen gekommen ist. Zudem hat er die Messeinrichtung nicht überprüft.
Zudem würde ich schreiben, dass man etwaige Anwaltskosten mit Verweis auf die bereits von Anfang an gemeldete Reklamation verweigert.
Vielleicht noch andeuten, dass man offensichtlich einer Personenverwechslung oder einer Vermischung der Kundenkonten aufgesessen ist, wenn der Anbieter behauptet, dass andere einbezahlen würden. Dass man sich weigert, für fremde Leute Strom zu bezahlen.

Ggf. hilft dir das etwas, um das Geld zusammenzusparen.
Und wie gesagt: Prüfe einmal, denn zeitnah zu wissen, welche Rechnung nun korrekt ist und wie viel du nachzuzahlen hast, ist wichtig.

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