Mahnung/Inkasso about you/Rate pay

24. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484854-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung/Inkasso about you/Rate pay

Hallo,

Ich habe leider versäumt eine Rechnung in Höhe von 59,95€ zu bezahlen. Die erste Mahnung in Höhe von 64,95€ habe ich bezahlt, allerdings kam ein-zwei Tage später eine zweite und somit letzte Mahnung, in der Stand dass ich jetzt bitte 72,95€ überweisen sollte, ansonsten würde ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet werden.
Darauf hin habe ich RatePAY eine E-Mail geschrieben, in der ich gefragt habe wie ich nun weiter vorgehen soll - also ob ich die 8,00€ Mahngebühr bezahlen solle oder sich dies erledigt hat, da ich die vorherige Mahnung bezahlt habe. Eine Antwort hat sehr lange auf sich warten lassen. Letztendlich sollte ich die 8€ bezahlen, diese wurden allerdings erst nach Ablauf der letzten Zahlungsfrist überwiesen.
Droht mir jetzt ein Inkassoverfahren?
RatePAY antwortete auf keine meiner E-Mails.
Liebe Grüße und danke für die Antwort !

-- Editiert von fb484854-19 am 24.02.2018 01:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

8€ Mahngebühren sind ganz grundsätzlich absurder Unfug. Schon die erste Mahngebühr von 5€ ist viel zu hoch.
Erlaubt ist ausschließlich der Ersatz der direkt entstehenden Sachkosten (Briefporto, Briefpapier usw.) Auch Personalkosten sind nicht erlaubt.

Insofern würde ich einfach nicht reagieren. Sollte doch ein Inkasso kommen, würde ich denen schreiben, dass alles längst bezahlt ist und dass sie sich die in der Höhe frei erfundenen Inkassogebühren sonst wo hinschieben sollen (natürlich höflicher formulieren). Dass man Auskunftei-Einträge verbietet und dass sie doch bitte vor Gericht klagen sollen (was nie passieren wird), wenn sie die frei erfundenen Gebühren haben wollen.

Schade drum, dass du dich so hast abzocken lassen :-(

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Mildred
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich frage mich, ob die erste Mahnung nicht ohnehin kostenlos ist, sodass Kosten hierfür gar nicht bezahlt werden müssen. Soweit ich weiß, dürfen außerdem nur 2,50 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt werden. Am besten noch mal bei der Verbraucherzentrale schlau machen.
UNd wenn du bezahlt hast, warum sollte dir ein Inkassoverfahren drohen. Du kannst doch die Zahlung sicher nachweisen, oder?

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Dies ist keine Rechtsberatung.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Streng genommen ist die verzugsbegründende Mahnung durchaus eigentlich kostenfrei. Denn weitere Verzugsschäden entstehen ja erst nach Eintreten des Verzuges.
Aber wirklich dran halten tut sich im Grunde keiner und ganz ehrlich: Solange sich die Mahngebühren im vorgesehenen Rahmen bewegen, hätte ich als Verbraucher keine Schmerzen damit, den einen Euro schon früher zu bezahlen.

Zitat:
UNd wenn du bezahlt hast, warum sollte dir ein Inkassoverfahren drohen.

Da der Anbieter ja nochmal 8€ will und wer sich schon auf so ein (eigentlich nicht erlaubtes) Niveau begibt, der wird das bestimmt auch völlig automatisiert an ein Inkasso abgeben, dass nochmal ihre 70,20€ draufhaut ;-)

Erlaubt ist das natürlich nicht, gemacht wird es in der Praxis trotzdem oft genug.

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