Mahnungen für Arztrechnung nicht erhalten

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Maco123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnungen für Arztrechnung nicht erhalten

Guten Tag,

mein Name ist xxxxxxx , ich bin selbst Jura-Student im 6. Semester
in
Heidelberg. Momentan mache ich mein Erasmus-Semester in Bologna, womit
wir auch schon beim Thema wären. Mitte August habe ich in Vorbereitung
auf dieses Semester einen Sprachkurs in Camerino, Italien gemacht.
Während diesem Sprachkurs musste ich zum Arzt und habe vor Ort eine
Rechnung in Höhe von 29,25€ erhalten. Da ich den Betrag nicht dabei
hatte, wollte ich am nächsten Tag wiederkommen, habe dies allerdings
versäumt und die Bezahlung der Rechnung vergessen.
Heute bekam dann meine Untermieterin Post vom Amtsgericht Heidelberg.
Darin fordert mich die "PVS bayern AG" innerhalb von zwei Wochen
entweder
zum Widerspruch oder zur Begleichung der Forderung i.H.v. 239€ auf.
Diese setzt sich aus

1. der Hauptforderung
2. den Verfahrenskosten
a) Gerichtskosten
b) Rechtsbeistandskosten
3. den Nebenforderungen
a) Mahnkosten
b) Anwaltsvergütung
4. den Zinsen

zusammen.

Meine "Hoffnung" besteht darin, dass ich bei der Angabe meiner Adresse
im Vorfeld der Behandlung dem Krankenhaus unmissverständlich mitgeteilt
habe, dass ich an meiner Heidelberger Adresse bis Februar 2016 nicht zu
erreichen bin. Da ich zum Zeitpunkt der Sprachreise noch keine Adresse
in
Italien hatte, konnte ich auch diese nicht angeben. Mir wurde gesagt,
meine Heimatadresse würde reichen und so hatte ich keine Kenntnisse von
den bis zum heutigen Tage eingehenden Mahnungen. Und auch den Brief des
Amtsgerichts heute habe ich nur zur Kenntnis nehmen können, weil meine
Untervermieterin mir aufmerksamerweise Bescheid gab.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort im Voraus,

Marco Tauer

-- Editiert von Moderator am 20.01.2016 23:31

-- Thema wurde verschoben am 20.01.2016 23:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Zitat:
Meine "Hoffnung" besteht darin, dass ich bei der Angabe meiner Adresse
im Vorfeld der Behandlung dem Krankenhaus unmissverständlich mitgeteilt
habe, dass ich an meiner Heidelberger Adresse bis Februar 2016 nicht zu
erreichen bin.

Was du aber nicht beweisen kannst.

Zitat:
Mir wurde gesagt,
meine Heimatadresse würde reichen und so hatte ich keine Kenntnisse von
den bis zum heutigen Tage eingehenden Mahnungen.

Was dein persönliches Problem ist. Du hattest eine Untermieterin und diese hatte durchaus die Möglichkeit, dich zumindest auf eingehende Briefe zu informieren, wie der Mahnbescheid beweist. Die Mahnungen sind in deinen Machtbereich angekommen. Du könntest zwar behaupten, dass die nicht ankamen, aber vielleicht glaubt der Richter dem ganzen nicht, schließlich kam der Mahnbescheid auch an und das ist ja ein Anschein, dass es auch Mahnungen gab. Sprich: Je nach konkretem Fall gibt es hier nicht unbedingt Einigkeit, was nun selbstverschuldet ist und was unverschuldet. Ich würde mich da keinem Prozessrisiko aussetzen.

Gegen den Mahnbescheid und dessen Kosten zu wehren, kann klappen, wenn der Gläubiger kein Interesse an der gerichtlichen Klärung hatte. Kann aber schief gehen, denn aus meiner Sicht ist es berechtigt.
Ist vermutlich auch kein Fall eines Masseninkassos, da ein Gläubiger aus dem Ausland und da kann man durchaus argumentieren, dass eine volle Anwaltsgebühr berechtigt ist (1,3 Gebühr für außergerichtliche Vertretung).

Viel Spannender wäre für mich die Zusammensetzung des Ganzen.
Zinsen sind bei den von dir geschilderten Zeiträumen eher vernachlässigbar.
Gerichtsgebühr beträgt 32€.
Anwaltsgebühr für außergerichtliche Vertretung wären 70,20€ mit Auslagen. Ggf. noch Wehrwertsteuer.
Mit Anrechnung wäre die Gebühr im Verfahren IMHO irgendwo bei 10€.
Damit komme ich nicht bei 239€ heraus...



-- Editiert von mepeisen am 20.01.2016 14:30

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17999 Beiträge, 9794x hilfreich)

Zitat:
Damit komme ich nicht bei 239€ heraus...

Evtl. Kosten eines italienischen Anwalts.

Seit 2014 gibt es auch in Italien ein streitwertabhängiges System, welches dem deutschen relativ ähnlich ist.
Die Abstufung ist allerdings gröber und die Sätze sind höher als hierzulande **.
siehe hier:
http://www.canestrinilex.com/ressourcen/anwaltskosten-italien/
und hier:
http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2014/04/02/14G00067/sg

Wenn ich das richtig überblicke, wäre die Mittelgebühr eines italienischen Anwalts bei einem zivilrechtlichen Streit ohne mündliche Verhandlung um einen Betrag von bis zu 1100€ (das ist die unterste Stufe) bei 183,30€. (65€ Grundgebühr, 65€ Verfahrensgebühr, 19,50€ Auslagenpauschale, der Rest sind Steuern/Abgaben)

** Wenn man sich ein wenig umschaut, muss man feststellen, dass eigentlich in den meisten Nachbarländern die Anwaltskosten tendenziell höher sind als in Deutschland.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Zitat:
Evtl. Kosten eines italienischen Anwalts.

Mag sein. Wobei: PVS Bayern AG... Liegt die in Italien? :-)

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