Mahnungs- und Vollstreckungsbescheid trotz bezahlter Rechnung

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
joh_mue
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnungs- und Vollstreckungsbescheid trotz bezahlter Rechnung

Hallo zusammen,
ich habe da eine nervige Situation und hoffe hier kann mir jemand einen Tipp geben;
Letzes Jahr im Juli war ich in einen Autounfall verwickelt (fremdverschuldet, mir ist jemand reingefahren). Nachdem ein (von der gegnerischen Versicherung beauftragter) Gutachter mein Fahrzeug betrachtet hat, bekam ich ein vollständiges Gutachten welches aussagte, es handelt sich um einen Totalschaden. Da ich irgendwie auf Arbeit kommen musste, wurde von der gegnerischen Versicherung direkt am nächsten Tag ein Mietwagen über eine Autovermietung zur Verfügung gestellt.
Ca. zwei/drei Wochen danach bekam ich von der Versicherung den Restwert meines Fahrzeugs (1000€) gezahlt. Im Anschluss daran bekam ich ein Schreiben der Versicherung, in dem ich aufgefordert wurde, das Gutachten über den Totalschaden sowie den kopierten Fahrzeugschein des Nachfolgefahrzeugs (was ich zu dem Zeitpunkt ca. 2 Wochen später aber noch nicht hatte) zuzusenden.

Da kamen mir erst mal folgende Fragen: 1.) Warum muss ICH ein Gutachten einreichen, welches ein von der Versicherung beauftragter Gutachter durchführt und mir danach sagt er schickt das sowohl mir als auch dem Auftraggeber (Versicherung) und 2. Wieso will eine fremde Versicherung in dem Fall meinen neuen Fahrzeugschein haben? Oder um es mal plump zu formulieren: Dürfen die das so machen? und was wollen die damit?

Nachdem ich, da ich ja nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollte und ein neues Auto hatte, den Schein dann doch hingeschickt habe, kam ca. 3 Wochen später eine Erinnerung ich sollte doch die fehlenden Unterlagen einreichen. Ich angerufen, Unterlagen sind nicht angekommen (obwohl ich Einschreiben mit Rückschreiben genutzt hatte, die Antwort habe ich auch hier liegen sowie eine Quittung). Mir wurde gesagt, es wird geprüft und sie melden sich; nach weiteren 4 Wochen hörte ich immer noch nichts, bekam aber eine Zahlungserinnerung der Autovermietung. Ich da angerufen, die nette Dame war sehr verwundert, weil auch Sie der Meinung war das die Zahlung Sache der Versicherung wäre, sie wollte das aber selbst nochmal verfolgen. Sie rief mich einen Tag später an und sagte die Versicherung weigert sich zu zahlen weil angeblich keine Unterlagen da sind. Nachdem ich dann nochmal die Unterlagen per Mail hingeschickt hatte, hieß es die Sache ist erledigt.

Jetzt zum eigentlich wichtigem Teil:

Nun habe ich im Februar vom Amtsgericht HH einen Mahnbescheid über genau diese Angelegenheit bekommen, in der die Mietwagenkosten + Gerichtskosten + Anwaltskosten etc, mir angerechnet werden. Ich habe sofort die Versicherung angerufen, die mir sagte, dass die Mietwagenkosten zwei Tage vor Ausgang des Mahnbescheides beglichen wurden; warum dies aber bis Februar gedauert hat (wodurch natürlich Mehrkosten entstanden) konnte mir niemand dort beantworten. Dies habe ich mir schriftlich bestätigen lassen. Und es hieß, da der ausstehende Betrag ja gezahlt wurde, sich das nur überschnitten hat mit dem Schreiben, wäre die Angelegenheit somit endgültig beendet.
Als ich nun heute nachhause kam, fand ich vom selben Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid, mit eben diesen Mietwagenkosten+Anwaltskosten+Inkasso etc; merkwürdigerweise aber beträgt dieser Gesamtbetrag ca. 120€ weniger als in dem Mahnbescheid vom Februar.

Ich habe wirklich keine Ahnung mehr was ich davon halten soll .... Ich würde ja verstehen, wenn nur die "Zusatzkosten" (Anwalt/Gericht/Inkasso) in Rechnung gestellt werden, aber warum der volle Mietwagenpreis? Und warum sind die Gesamtkosten heute niedriger als der Betrag der im Februar angemahnt wurde?!

Hat jemand einen Tipp was man in solch einer Situation tun kann? Ich bin über jeden Gedanken dankbar!!! :)

(sorry für den langen Text, aber es ist halt etwas "umfangreicher")





-- Editier von joh_mue am 08.04.2015 20:28

-- Editier von joh_mue am 08.04.2015 20:30

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

Das hört sich an, als hätte man dem Mahnbescheid nicht widersprochen?

Dann wäre die Summe jetzt erstmal anerkannt und auch vollstreckbar...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde dem ganzen widersprechen. Bzw, Einspruch gegen den VB erheben und abwarten, wie die Klagebegründung ausfällt. Dann würde ich (ggf. mit Hilfe eines Anwalts) klar machen, dass ich alles getan habe, damit das aufgeklärt wird und dass es deswegen nicht einzusehen ist, was das soll. Zudem wusste die Mietwagenfirma, dass sie auf die andere Versicherung zugehen müsste.

Zitat:
Als ich nun heute nachhause kam, fand ich vom selben Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid, mit eben diesen Mietwagenkosten und merkwürdigerweise aber beträgt dieser Betrag ca. 120€ weniger als in dem Mahnbescheid vom Februar.

Ohne genaue Sicht auf die beiden Formulare kann dir das hier niemand beantworten, wieso das so ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joh_mue
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde dem ganzen widersprechen. Bzw, Einspruch gegen den VB erheben und abwarten, wie die Klagebegründung ausfällt. Dann würde ich (ggf. mit Hilfe eines Anwalts) klar machen, dass ich alles getan habe, damit das aufgeklärt wird und dass es deswegen nicht einzusehen ist, was das soll. Zudem wusste die Mietwagenfirma, dass sie auf die andere Versicherung zugehen müsste.

Den Widerspruch habe ich gerade verfasst und zur Post gebracht. Habe ich beide Formulare nochmal verglichen; auf beiden Schreiben sind genau die selben Kostenpunkte aufgeführt, jedoch sind bei dem Schreiben von gestern die Gerichts- und Anwaltskosten geringer (ist das so "normal" ?!)

Ich fühle mich von der Versicherung ein wenig verarscht, es kann doch nicht sein, dass man angeblich keine Unterlagen von mir erhält um den Betrag zu zahlen, ich dann im Februar einen Mahnbescheid bekomme und auf meine Anfrage heisst es dann, dass der Betrag just zwei Tage zuvor überwiesen wurde, was ich ja auch schriftlich habe.
Somit erscheint mir das so, dass die Versicherung die Zahlung seit August/September 2014 (!!!!) nicht getätigt hat (danach bekamen die nämlich keine Unterlagen mehr von mir außer den bereits zugeschickten) und somit auch für die Folgekosten verantwortlich ist; oder sehe ich das falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joh_mue
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das hört sich an, als hätte man dem Mahnbescheid nicht widersprochen?
Dann wäre die Summe jetzt erstmal anerkannt und auch vollstreckbar...

In dem Schreiben steht eindeutig, Ein- bzw. Widerspruch ist dann einzulegen, wenn man dem ganzen nicht zustimmt (mal so vereinfacht gesagt), ansonsten hat man 2 Wochen Zeit den Betrag zu begleichen, dies ist ja aber schon zwei Tage vorher geschehen, womit dieses Schreieben ja dann eigentlich überflüssig wäre, da es sich ja überschnitten hat.
So sagte mir das die gegnerische Versicherung und sogar die Anwaltskanzlei der Mietwagenfirma (in deren Auftrag der Bescheid ja rausging); demnach war die Sache damit eigentlich erledigt für mich...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Einspruch einlegen und abwarten. Du hast sehr gute schriftliche Argumente, das abgewehrt zu bekommen oder aber klargestellt zu bekommen, dass die dir Versicherung den Schaden (Kosten Mahnbescheid/ Anwalt usw.) zu begleichen hat, weil sie gelogen hat.
Soweit würde ich mich mal aus dem Fenster lehnen.

-- Editiert von mepeisen am 09.04.2015 09:51

1x Hilfreiche Antwort

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