Hallo liebe Forenmitglieder,
2014 hatte ich Probleme, einen Dispokredit zurückzuzahlen. Es kam dann zu einem Mahnbescheid, woraufhin ich mich mit der Bank bzw. der beauftragten Kanzlei auf eine Ratenrückzahlung von 150€ monatlich geeinigt habe. Diese läuft seit September 2014.
Im Mahnbescheid stand eine Gesamtforderung von ca. 2500€. (Leider ist dieser gerade nicht auffindbar.) Nachdem ich nun dachte, dass die Forderung nahezu beglichen sein müsste, habe ich eine Mail an die Kanzlei geschrieben und nach dem noch offenen Betrag gefragt.
Es kam heraus, dass sich die Gesamtsumme inklusive aller Gebühren auf 3335€ beläuft, wobei der ursprüngliche Streitwert bei 2356€ lag.
Mir ist natürlich bewusst, dass Mahnkosten, Zinsen etc. anfallen, aber ist ein so hoher Aufschlag rechtens?
Mahnungskosten angemessen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
In welcher Form wurde denn die Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, wurde etwas unterschrieben?
Hallo.
Die Ratenzahlung wurde per Telefon vereinbart. Ich war mir da auch nicht bewusst, dass ich deshalb so viel mehr bezahlen muss.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde mir von der Kanzlei einmal eine detaillierte Forderungsaufstellung zuschicken lassen. Sobald du diese hast, lässt sich mehr dazu sagen.
Knapp 1000€ Gebühren klingt auch nicht wirklich korrekt.
Für das Mahnverfahren inklusive VB wären ggf. laut Kostenrechner (http://www.mahngerichte.de/scripts/gebuehr2013.php?Streitwert=2356&Streitwert2=&rag=1&anzahl=1&vbgeb=1&Streitwertvb=&Abschicken=Abschicken) 275€ angefallen.
Selbst für eine Ratenvereinbarung fallen ggf. zwar nochmal Gebühren an, das sind aber keine 700€ mit Zinsen.
Eine solche Aufstellung habe ich vorhin bekommen. Aber schlau werde ich daraus nicht... Falls sich die jemand anschauen möchte/ könnte, schicke ich sie gerne weiter.
ZitatEine solche Aufstellung habe ich vorhin bekommen. Aber schlau werde ich daraus nicht... Falls sich die jemand anschauen möchte/ könnte, schicke ich sie gerne weiter. :
Scanne die Forderungsaufstellung doch ein, schwärze mit einem Bildbearbeitungsprogramm sämtliche privaten Daten, die uns nichts angehen, lade das Bild bei einem Bilderhoster hoch und verlink es hier.
-- Editiert von Inkassosachbearbeiter am 07.01.2016 15:25
Hier mal der Link:
https://drive.google.com/file/d/0B4NbtAUg3-XMaVhKa2JmNmNfams/view?usp=sharing
Habe vielleicht den Fehler schon gefunden. Es ging ein Vollstreckungsauftrag raus. Dieser hat sich aber mit meiner ersten Zahlung überschnitten, da ich die auf das betroffene Girokonto und nicht an den Anwalt überwiesen habe. Bei dem telefonischen Gespräch mit der Anwältin habe ich verstanden, dass dieser dann nicht in Kraft tritt und habe deswegen auch keinen Widerspruch eingelegt. Das war wohl mein Fehler.
Werde morgen mal eine Kopie der beiden Bescheide anfordern.
-- Editiert von Totorecht123 am 07.01.2016 16:44
Also.
Die Differenz besteht also zunächst einmal in den Kosten, die es schon außergerichtlich gab. Die hattest du bisher nicht erwähnt., Da gibt es zwar eine Anrechnung, aber nun gut.
Ansonsten eine Einigungsgebühr. Die ist regelmäßig strittig. Hast du irgendwas unterschrieben bei der Rateneinigung?
Man kann argumentieren, dass die hinfällig ist, da die ja entgegen der Absprache tituliert haben. Das ist die Differenz.
Was für ein Gläubiger war es denn? Ist ein Fordern der Mehrwertsteuer überhaupt zulässig gewesen? Kann man aber jetzt eventuell nichts mehr dagegen tun.
ZitatAlso. :
Die Differenz besteht also zunächst einmal in den Kosten, die es schon außergerichtlich gab. Die hattest du bisher nicht erwähnt., Da gibt es zwar eine Anrechnung, aber nun gut.
Ansonsten eine Einigungsgebühr. Die ist regelmäßig strittig. Hast du irgendwas unterschrieben bei der Rateneinigung?
Sorry, war keine Absicht, dass ich das nicht erwähnt habe.
Das mit den Raten wurde ausschließlich telefonisch geklärt.
Der ursprüngliche Gläubiger ist die Sparda Bank.
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