Mahnverfahren Einleiten.

8. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Byrdn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Mahnverfahren Einleiten.

Hallo allerseits,

Ich möchte eine Forderung gegenüber der AOK geltend machen.
Und zwar geht es darum das die AOK 1998 OP Kosten gegenüber einem Universitätsklinikum nicht zahlte.
Die Summe beläuft sich auf 3287 €.
Da ich nun seid 10 Jahren mit der Forderung belastet werde aber die Zahlung hätte von der Krankenkasse erfolgen sollen möchte ich nun die AOK für ihr verhalten belangen.
Was für möglichkeiten gibt es da für mich, wie leite ich ein Mahnverfahren gegen die AOK ein und ist ist es Ratsam den verbraucherschutz sogar in Anspruch zu nehmen.
Vielen dank für die Hilfe

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7006 Beiträge, 3925x hilfreich)

Na das ist aber Sozialrecht. Mit Verbraucherschutz hat das gar nichts zu tun. Ich befürchte auch fast, dass hier schon Verjährung eingetreten ist.

Stell die Frage aber mal im Forum Sozialrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.10.2008 17:50:25
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

@Byrdn,
ich darf sie doch fragen, warum erst nach 10-jahren? Ist diese klinik noch niemals in der zeit an sie herangetreten, wäre- unter normalen umständen-eigentlich sehr unwahrscheinlich! Oder sind sie umgezogen?
Man hätte dem fragesteller trotzdem-als erstmalige hilfestellung-eine erste auskunft geben können, wenn man denn darauf eine antwort weiß, mit ihrem hinweis auf das falsche forum, haben sie natürlich eindeutig und selbstverständlich recht.
Ich bitte,meine worte nicht als böse oder als anpöbeln zu betrachten,hätte aber aus anstand und respekt gegenüber dem fragenden, erfolgen müssen. Nun gut! Da gibt es,rechtlich gesehn, mehrere,nicht zu vernachlässigende bzw.außer acht zu lassende, betrachtungsweisen, die nur sie beantworten können. Zum einen, galt ihre kv-versicherung noch, oder, war sie-durch ablaufen selbiger-nicht mehr gültig? Wurden die beiträge pünktlich bezahlt, usw., usf.? Wurden sie vielleicht sogar,ohne,dass sie es mitbekommen haben, gekündigt. Man wirft viele schreiben einfach mal-ohne sie zu lesen-weg, also,fragen über fragen-die man eigentlich im vorfeld der beantwortung-hätte wissen müssen.
Jetzt das, worauf sie, wenn sie hier noch einmal reinschauen, gewartet haben, Es ist
verjährt, aber-wie gesagt-nur, wenn sich in der ganzen zeit nicht einer in dieser sache-
wre auch immer-gemeldet hat, dann, und nur dann, verlängert sich diese frist immer und immer wieder. Also schlau machen und schnellstens erkundigen. Wenn sie eine relativ kleine summe übrig haben, ab zum anwalt, schon wegen der doch nicht geringen summe.
Viel glück, erika.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Byrdn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Also die kosten wurden 1996 verursacht ich wurde opfer eines überfalls und mir wurde unterkiefer, jochbein und nasenbein gebrochen,woraufhin ich operiert werden musste.

Ich befand mich einige Wochen im Krankenhaus.
Ein paar wochen später bekam ich Post von dem Krankenhaus das die Krankenkasse die kosten nicht übernommen hätte und ich binnen 14 Tagen irgendwas um die 5500 mark damals bezahlen solle.
Die krankenkasse hat keine begründung für die nichtzahlung angegeben und war sogar noch verwundert darüber das ich diese nach diesem vorfall gewechselt habe.

Da ich zu dem Zeitpunkt noch Arbeitslosgemeldet war, war ich demnach auch über das Arbeitsamt bei der AOK versichert.

Später kam dann der Mahnbescheid etc. welche ich in meinem jugendlichen leichtsinn noch ignorierte, weil ich mir sagte die sollen sich das Geld mal schön von der Krankenkasse holen, ich war zu der Zeit 17 Jahre.

Auf schreiben bzw. zahlungsaufforderungen hab ich reagiert in dem ich darauf hinwies das sie sich das Geld von der Aok zu holen haben da die kosten ja nicht auf zahnersatz oder irgendwelcher schönheits OPs beruhen.

dannach hatte ich einige jahre ruhe und nun haben die sich wieder gemeldet mit einer Zahlungsaufforderung und ich gedenke das Geld für das Krankenhaus von der Aok einzufordern.

Weis blos nicht genau wie ich das anstellen soll.


-- Editiert von byrdn am 09.10.2008 14:58:08

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#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1602x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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