Mahnverfahren Gesamtschuldner

8. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go551685-65
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren Gesamtschuldner

Nachfolgend ein paar Fragen zum besseren Verständnis der Materie:

Angenommen beim Auszug eines Ehepaars sind noch mehrere Monatsmieten offen.
Beide stehen im Mietvertrag und haften als Gesamtschuldner.
Kaution etc außen sei vor gelassen, angenommen die wird für Schäden oder dergleichen benötigt.
Angenommen die Mieter schalten auf Durchzug und Vermieter kommt nicht an sein Geld.

Vermieter erinnert, Vermieter mahnt, Vermieter beantragt beim Mahngericht ein gerichtliches Mahnverfahren.
Antragsgegner ist benanntes Ehepaar bestehend aus Herr X und Frau Y.
Mahngericht stellt Mahnung(en?) zu.

1) Frage: Schickt das Mahngericht EINE Mahnung an das Ehepaar oder eine Mahnung an jeden der beiden Antragsgegner?

2) Es kommen zwei Briefe ins Haus. Erster beinhaltet eine Mitteilung vom Amtsgericht, dass Mahnung zugestellt sei, dass ab 2 Wochen danach Vollstreckungsurkunde beantragt werden kann und so weiter. Im anderen Brief steht, dass Mahnung nicht zugestellt werden konnte, Grund: Antragsgegner Herr X verstorben. Da aber im anderen Schreiben steht, dass die Mahnung zugestellt wurde, hat Frau Y wohl eine separate Mahnung erfolgreich zugestellt bekommen?

3) Angenommen bei Frau Y ist kein verwertbares Vermögen vorhanden. Kann der Gläubiger auch in das Vermögen möglicher Erben des verstorbenen Herr X vollstrecken? Oder erlischt beim Todesfall die gesamtschuldnerische Haftung? Vorausgesetzt natürlich, ein mögliches Erbe wurde nicht ausgeschlagen.

4) Woher könnte der Vermieter entsprechende Kenntnisse bezüglich der Erbangelegenheit in Erfahrung bringen? Gibt das Nachlassgericht hierfür Auskunft? Da die Mahnung nicht zugestellt wurde (da verstorben) kann ja auch kein Titel erwirkt werden? Wie wird ein vollstreckbarer Titel bei Todesfall erwirkt?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go551685-65):
1) Frage: Schickt das Mahngericht EINE Mahnung an das Ehepaar oder eine Mahnung an jeden der beiden Antragsgegner?

Das Gericht sendet überhaupt keine Mahnungen, das ist die Aufgabe des Gläubigers.
Das Gericht versendet Mahnbescheide.

Wie viele das Gericht versendet, kommt ganz darauf an, ob man auch 2 Antraggegner erfasst hat oder nicht.



Zitat (von go551685-65):
Kann der Gläubiger auch in das Vermögen möglicher Erben des verstorbenen Herr X vollstrecken?

Dazu müsste man erst mal einen Titel haben. Gegen Tote kann man aber keinen Titel mehr erwirken.



Zitat (von go551685-65):
4) Woher könnte der Vermieter entsprechende Kenntnisse bezüglich der Erbangelegenheit in Erfahrung bringen?

Beim zuständigen Nachlassgericht



Zitat (von go551685-65):
Da die Mahnung nicht zugestellt wurde (da verstorben) kann ja auch kein Titel erwirkt werden?

Doch gegen die Erben.
Man müsste also den Mahnbescheid noch mal starten, mit allen Erben als Antragsgegner.



Zitat (von go551685-65):
Wie wird ein vollstreckbarer Titel bei Todesfall erwirkt?

Gar nicht, gegen Tote kann man keinen Titel mehr erwirken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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