Mahnverfahren einleiten? Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Seich
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren einleiten? Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Hallo!
Mein Mann arbeitet seit 4 Monaten als freier Mitarbeiter für einen Arbeitgeber, der ihn seit nun mehr 4 Monaten nicht bezahlt hat (es gab immer mal 100 Euro auf die Hand, das wars aber auch). Der Arbeitgeber (obwohl er rein rechtlich wahrscheinlich gar kein Arbeitgeber ist bei einem freien Mitarbeiter - oder?) hat immer wieder erzählt, er hätte das Geld überwiesen und jedes Mal haben wir guten Glaubens auf das Geld gewartet. Jedes Mal, wenn man ihn zur Rede stellte, sagte er "Es ist doch alles ok, diesmal hat es mit der Überweisung geklappt".
Da wir (eine kleine Familie mit Kind) nun aus diesem Grund vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen (wir sind extra wegen des Jobs umgezogen) wissen wir noch aus noch ein.

Was können wir tun, damit wir so schnell wie möglich unser Geld bekommen? An eine gütliche Einigung glauben wir mitlerweile nicht mehr...

Was machen wir jetzt also? Mahnungen schicken? Oder gelten mündliche Mahnungen auch?
Wieviele Mahnungen müssen in welcher Form gestellt werden? Und wie geht es weiter, wenn der Arbeitgeber die Mahnungen weiter ignoriert? Geht man dann zum Gerichtsvollzieher? Zu einem Anwalt (wofür wir mittlerweile aber kein Geld mehr haben...)? Was sollen wir nur tun?

Bitte, könnte uns jemand einen Rat geben?

Grüße
Sabine

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ums hart aber realistisch zu sagen:

zum anwalt gehen (kosten wird wohl der staat übernehmen) restlohn einklagen, kündigen und nen vernünftigen job suchen.

oder glauben sie, dass dieser arbeitgeber irgendwann einmal richtig zahlen wird. Meistens wird ja nicht gezahlt weil schlicht und ergreifend nichts zum zahlen da ist.

lohn kann im übrigen nicht so ohne weiteres per mahnbescheid geltend gemacht werden, weil dafür das mahnverfahren beim arbeitsgericht genommen werden muss. in wie weit das bei ihrem mann nochmal anders ist weil er freier mitarbeiter ist kann so nicht beurteilt werden.

die kosten für einen anwalt werden in ihrem fall wohl aufgrund der bedürftigkeit vom staat übernommen, dieser kann ihn auch bdabei helfen möglichst umgehend staatliche unterstützung zu bekommen.

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