Mahnverfahren gegen Kabel Deutschland einleiten...

25. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
bula
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren gegen Kabel Deutschland einleiten...

Folgende Mail habe ich von Kabel Deutschland erhalten:

Sehr geehrter Herr xxx,

wir verstehen Ihren Ärger sehr gut. Selbstverständlich können Sie erwarten, dass wir die Rücklastschriftgebühr
und die Selbstzahlerpauschale ausbuchen werden.

Ihre Kündigung haben wir erhalten. Die Kündigung wird zum 31. August 2007 wirksam. Das bereits im Vorraus
bezahlte Entgelt erhalten Sie anteilmäßig zurückerstattet. Wir würden uns freuen, Sie bald als Kunden wieder
begrüßen zu dürfen.
...

Ihr Kabel Deutschland Service-Team

Leider ist bis heute keine Erstattung der bis 1.2.2008 gezahlten Entgelte eingegangen. Per E-Mail (wird ausdrücklich in AGB für Kündigungen akzeptiert) habe ich Kabel Deutschland zweimal in Verzug gesetzt, das zweite Mal so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3.10. wurde Ihnen untenstehende E-Mail zugestellt. Leider haben Sie mit dem heutigen Tage die Fristsetzung zur Rückerstattung verstreichen lassen. Ich konnte keine Rückerstattung der zuviel eingezogenen Entgelte auf meinem Konto verzeichnen.

Bevor ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten kann, bin ich verpflichtet, Ihnen eine Nachfrist zu setzen.

Hiermit setze ich Ihnen eine Nachfrist zur Erstattung der überzahlten Gebühren (5/12 des Jahrespreises von 192,64 EUR = 80,27 EUR) bis zum 26.10.2007. Nach diesem Zeitpunkt werde ich ohne weitere Fristsetzung das Mahnverfahren einleiten lassen.

...

Mit freundlichen Grüssen ...

Leider spielt Kabel Deutschland "toter Mann".

Meine Frage: Reicht das so mit der Nachfrist? Um mir die Vorabauslagen beim Anwalt zu ersparen, möchte ich gerne selber das Mahnverfahren machen. Das kostet 23 EUR, die ich doch dann aufschlagen kann? Zinsen sind hier für mich nicht so entscheidend. Muss ich als Grund beim Mahnverfahren ungerechtfertigte Bereicherung angeben, oder was ist überzahlte Beitrag?

Danke im Voraus!

Bula :)

-- Editiert von bula am 25.10.2007 17:37:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die kosten für das mahnverfahren werden der einzufordernden summe zugeschlagen, ebenso wie später die kosten des gerichtsvollziehers.
das unternehmen hat 1 woche zeit, auf den bescheid zu reagieren, sei es, dass sie der forderung statt gibt, sei es per widerspruch.

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