Mahnverfahren trotz Zahlung

5. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
DBaer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren trotz Zahlung

Ich hatte im vergangenen Jahr nach der Trennung eine Vereinbarung mit meiner Ex getroffen, nach der ich Schulden bei ihr in Raten abtrage. Da ich zwischendrin flüssig war, waren nach einem halben Jahr schon fast zwei Drittel gezahlt. Dann konnte ich zwei Monate nicht zahlen, und prompt kam ein Anwaltsschreiben mit der Behauptung, ich sei im Verzug.

Dann hat die Anwältin das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und jetzt will sie ihre Kosten von mir.

Meine Frage: Wenn die Behauptung des Verzugs nicht gerechtfertigt war, muss ich dann die enstandenen Anwaltskosten zahlen?

Danke für Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo DBaer,

warum soll der Verzug nicht gerechtfertigt gewesen sein? Du schreibst doch, daß Du zwei Monate nicht gezahlt hast.

In der Regel enthält so eine Ratenzahlungsvereinbarung doch einen Passus, der besagt (besagen kann), daß, wenn der Schuldner mit mehr als ein oder zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug gerät, der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig wird (oder so ähnlich).

Wenn Du nun zwei Monate nicht gezahlt hat, ist der Verzug eingetreten, sofern die Vereinbarung halt auf monatliche Raten ausgestellt ist.

Solltest Du "Zwischenzahlungen" aufgrund Deiner "Flüssigkeit" geleistet haben, so begründen die nicht automatisch, daß man dann längere Zeit nicht zahlen muß. Grundlage ist die Ratenzahlungsvereinbarung mit monatlichen Raten.

Demzufolge könnte sehr wohl Verzug eingetreten sein und Du bist dann verpflichtet, die Kosten des Verzuges (hier die Anwaltskosten) zu tragen.

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#2
 Von 
DBaer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Erstens: Ich habe die Ex darüber informiert, dass ich zwei Monate lang nicht zahlen konnte, aber keine Reaktion bekommen.
Zweitens: Es gab keinen Passus über den Verzug.
Drittens: Zum Zeitpunkt der Mahnung lag der Saldo der bis dahin von mir geleisteten Zahlungen um fast ein Drittel über dem, den ich bei planmäßiger Zahlung erreicht hätte - spielt das keine Rolle? Sie hat ja dadurch einen nicht unerheblichen Zinsvorteil gehabt. Man ganz abgesehen davon, dass ich mit ihr mit meinen vorgezogenen Zahlungen ganz erheblich aus einer finanziellen Notlage geholfen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn du über dem Soll warst und es über die Raten was schriftliches gibt, dann sollte es keine Veranlassung geben, einen Verzug anzunehmen

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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