Mahnverfahren trotz zurückgesendeten Artikel

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb526086-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren trotz zurückgesendeten Artikel

Guten Abend,

leider habe ich heute eine E-Mail von der infoscore GmbH erhalten mit der Aufforderung ca. 160€ zu bezahlen wegen einem nicht bezahlten Artikel (Preis 79,99€). Den Artikel habe ich über EBay bestellt und als Rechnungsart wurde PayPal gewählt. Der Artikel wurde innerhalb der Frist zurückgesendet und der Händler hat in auch erhalten.

Was mache ich in diesem Fall?

Vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von fb526086-44):
Was mache ich in diesem Fall?

Erst mal würde ich den Händler auffordern, das ganze zu stoppen.
Dann mal abwarten was er dazu sagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb526086-44):
Der Artikel wurde innerhalb der Frist zurückgesendet und der Händler hat in auch erhalten.


Nur zurückgeschickt oder auch einen Widerruf oder Rücktritt erklärt?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb526086-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe dem Händler per E-Mail und telefonisch mitgeteilt das der Artikel nicht passend war. Der Händler verwies mich dann aber auf EBay..

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von fb526086-44):
Habe dem Händler per E-Mail und telefonisch mitgeteilt das der Artikel nicht passend war. Der Händler verwies mich dann aber auf EBay..


Das beantwortet die Frage nicht.
Hast Du irgendwann gegenüber dem Händler den Widerruf erklärt?
Die Zeiten, dass das einfach mit Rücksendung der Ware automatisch erfolgte sind vorbei.

Falls ja:
Händler informieren, dass er das Inkasso zurückpfeifen soll, beim Inkasso einmalig* der Forderung widersprechen, mit Verweis / Nachweiß auf die Rücksendung.
Das alles macht man nicht per Telefon oder E-Mail, sondern per Brief mit Zustellungsnachweis.

* Bedeutet im Klartext, man erklärt dem Gegenüber genau 1x die Sachlage und belässt es dabei, es sei denn man brauch neue Brieffreundschaften....

Falls nein, könnte man ein Problem haben.



-- Editiert von spatenklopper am 20.09.2019 11:27

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#5
 Von 
fb526086-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Inkasso kommt in diesem Fall aber von PayPal.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Das Beantworten der Frage ist anscheinend zu schwierig.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Hast Du nun gegenüber dem Händler explizit den Widerruf erklärt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von fb526086-44):
Der Händler verwies mich dann aber auf EBay..

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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