Mahnverfahrenskosten 9,5% Zinsen - rechtens?

24. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
honkimonki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahrenskosten 9,5% Zinsen - rechtens?

Guten Abend zusammen,

Aus Dummheit habe ich einige Fehler in meiner Vergangenheit gemacht und versuche nun diese zu bereinigen.

Eine aktuelle Forderung macht mich gerade sehr stutzig bzw. die Rechnung kommt nur nicht rechtens vor.

Es geht um eine Hauptforderung von 7.886,16 € vom 22.08.2024.
Diese hat sich bis zum 03.07.2025 auf 10.364,96€ erhöht! Innerhalb von 11 Monaten sage und schreibe um 2.478,8€.

Es wurde mit einem Zinssatz in Höhe von 9,5% berechnet (insgesamt 888,46€)

Zudem betragen die Kosten für die anwaltliche Vergütung 1.618,98€

Die letzten Monaten habe ich bereits einen Löwenanteil meiner Schuld beglichen, aber nun bin ich finanziell am Ende.
Aktuell lautet die Forderungsaufstellung wie folgt:

-Kostenzinsen: 55,13€
- Zinsen: 888,46€
- Hauptforderung: 1.169,22€

Summa summarum 2.112,82€ noch offen


Ist der Zinssatz von 9,5% und die Mahnvergütung in Höhe von 1.618,98€ rechtens?

Den Rest der Hauptforderung werde ich noch Zeitnah tilgen, aber wie kann ich vorgehen, um einen Erlass der Zinsen und Kostenzinsen zu erreichen?


vielen Dank und beste Grüße




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3096 Beiträge, 1254x hilfreich)

Im August 2024 lag der Zinssatz bei 8,37%, dann ab 01.01.2025 bei 7,27%, und ab 01.07.2025 bei 6,27%. Der angegebene Zins ist also zu hoch.
Taggenau wären bis heute angefallen: 640,23€. Jeden weiteren Tag würden 1,36€ dazukommen. (Ich habe auf ganze Cent aufgerundet.)
Wenn kein Gerichtsverfahren stattgefunden hat, dann sollte auch nur rund die Hälfte an Anwaltskosten angefallen sein. Genauer: 621,18€ (1,0 Gebühr im Mahnverfahren).

Zinsen und Anwalt bis heute also: 1261,41€. Dazu kommen noch die Kosten (119€) für den Mahnbescheid.
In Summe wären nach meiner Rechnung also 1380,41€ neben der Hauptforderung berechtigt.

Wobei natürlich nicht angefallene Zinsen wegen geleisteter Zahlung zu berücksichtigen sind, die Summe kann also noch geringer werden.

Es gibt hier einige, die in Kostenfragen fitter sind. Aber meine Rechnung sollte grob richtig sein.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18794 Beiträge, 10169x hilfreich)

Stammen die Schulden vielleicht aus einer gewerblichen Tätigkeit / Selbständigkeit?
Da sind höhere Zinsen zulässig: §288 BGB

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
honkimonki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

@drkabo

Die Schulden entstanden durch einen Kredit, mit der mich übernommen hatte.

@ 3,141592653

Der Übersichtshalber nachfolgend eine Auflistung der Kosten größer als 50€

22.08.2024 / Inkassogebühr analog Nr. 2300 VV RVG I.V.m prg. 13, 14 RVG: 265,00€

22.08.2024 / Gerichtskosten Mahnbescheid: 122,50€

22.08.2024 / 1,0 Verfahrensgebühr Mahnbescheid: 558,00€

09.10.2024 / 0,5 Verfahrensgebühr Vollstreckungsbescheid: 279,00 €

30.10.2024 / 0,3 Gebühr Pfüb VV Nr. 3309, ggf. i.V. VV Nr. 1007: 184,30€


Auflistung der angefallenen Zinsen auf Hauptforderung größer als 20€

22.08.2024. / Zinsvortrag: 158,16
22.08 - 08.10.2024 / Zinsen: 97,81€
10.10 - 29.10.2024 / Zinsen: 41,62€
30.10 - 18.11.2024 / Zinsen: 39,54€
19.11.2024 - 02.03.2025 / Zinsen: 216,43€
03.03 - 29.04.2025 / Zinsen: 118,62€
30.04 - 02.07.2025 / Zinsen: 131,11€
07.07 - 06.08.2025 / Zinsen: 43,36€
07.08 - 10.09.2025 / Zinsen: 29,25€

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3096 Beiträge, 1254x hilfreich)

Äh. Das kommt alles reichlich spät... Das Ding ist durch. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Pfüb.

Da kann man eigentlich nichts mehr machen. Außer es wären überraschend neue Fakten aufgetaucht oder du wärst bis vor wenigen Tagen im Koma gelegen, oder im Ausland im Gefängnis (ohne konsularische Betreuung). Wenn's nichts gibt, was Wiedereinsetzung ermöglicht, dann kannst du nicht mehr viel machen. Präklusion gibt's auch noch, damit fallen früher mögliche Einwendungen jetzt praktisch weg. Also nur im absoluten Ausnahmefall ist da noch was zu machen. Ohne Anwalt schon gar nicht.
Zinsen sind auch noch lange nicht verjährt, aber wohl tituliert.

Du hättest dich damals wehren müssen. Der Titel ist in der Welt und es kann jetzt auch gepfändet werden, die Schulden wirst du nicht mehr los, wenn du nicht zahlst. Ggf. ist eine Insolvenz möglich. Das hat aber Bedingungen und Folgen.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
honkimonki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Von einer Insolvenz bin ich noch Meilen weit entfernt.

Ich habe zwischenzeitlich Rücklagen bilden können, um die restliche Hauptforderung zeitnah zu tilgen.

Von meinen bisherigen Zahlungen hat die Kanzlei erstmal Ihre eigene Kosten gedeckt und danach die ursprüngliche Forderung angerechnet.

Sind die ersten drei Kostenpunkte so rechtens? Insbesondere da diese auf selben Tag datiert sind, kommt mir der Verdacht, dass für einen Vorgang mehrfach kassiert werden soll.

Die zur Grundlage genommener Zinssatz in Höhe von 9,5% kann ich beanstande oder?

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3096 Beiträge, 1254x hilfreich)

Wenn das tituliert ist (und danach sieht es aus), dann hast du keine Chance mehr.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19910 Beiträge, 7228x hilfreich)

... zu verhandeln wäre aber Ratenzahlung, wenn aktuell der Gesamtbetrag nicht aufzubringen ist.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2726 Beiträge, 447x hilfreich)

Zitat (von honkimonki):
-Kostenzinsen: 55,13€


Kosten werden eigentich nicht verzinst.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18794 Beiträge, 10169x hilfreich)

Zitat (von honkimonki):
Sind die ersten drei Kostenpunkte so rechtens? Insbesondere da diese auf selben Tag datiert sind, kommt mir der Verdacht, dass für einen Vorgang mehrfach kassiert werden soll.

Das kann gut sein. Wenn die doppelten Kosten aber im Mahnbescheid enthalten sind, sind sie mit-tituliert und damit nicht mehr angreifbar.
Das gleiche gilt für überhöhte Zinsen. Für alles, was im Mahnbescheid drinsteht, ist der Drops gelutscht.
Das einzige, über das man noch diskutieren kann, sind die Zinsen nach dem 22.08.24.

Zitat (von honkimonki):
Die zur Grundlage genommener Zinssatz in Höhe von 9,5% kann ich beanstande oder?
Kommt drauf an, was im Mahnbescheid steht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kiantini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von honkimonki):
Von meinen bisherigen Zahlungen hat die Kanzlei erstmal Ihre eigene Kosten gedeckt und danach die ursprüngliche Forderung angerechnet.


Ich nehme mal an, dass mit "die Kanzlei" der/die Anwälte des Gläubigers gemeint ist?
Die Verrechnung bei Zahlungseingängen ist üblicherweise erst Zinsen, dann die Kosten und dann die Hauptforderung. § 367 BGB. Es sei denn der Schulder gibt bei Zahlung an, dass anders verrechnet werden soll.

Zitat (von Kalanndok):
Kosten werden eigentich nicht verzinst.

Die Verfahrenskosten/Kosten des Mahnverfahrens werden auf Antrag verzinst. Das muss im Kostenfestsetzungsantrag bzw. im Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides aber angegeben/beantragt werden. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO.

Sonstige Kosten werden üblicherweise nicht verzinst.

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