Mal wieder Monika Mumm...

27. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Puppenfee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Mal wieder Monika Mumm...

Hallo zusammen,
auch ich habe (wie so viele) Ärger mit coeo Inkasso bzw. nun auch mit Monika Mumm. Ich habe dazu schon einiges gelesen, aber dennoch noch einige kleine Fragen, wie ich mich nun weiter verhalten soll.
Ich habe am 29.02.2016 eine Bestellung getätigt, deren Bezahlung über Klarna AB abgewickelt werden sollte. Die ursprüngliche Rechnung bzw. der Bestellwert betrug 33,51 Euro. Wie das dann so ist, ich habe die Zahlung versäumt und die erste Mahnung übersehen. Das ist Dummheit und Schuld meinerseits, keine Frage. Jedenfalls schickte mir Klarna dann noch eine zweite Mahnung am 14.04.2016. Daraufhin habe ich am 18.04.2016 den ursprünglichen Rechnungsbetrag (33,51.-) und einmal Mahnkosten in Höhe von 4,95.- bezahlt. Die zweite Mahngebühr (genauso hoch), habe ich nicht eingesehen, da mir die ohnehin überzogen vorkam.
Jedenfalls habe ich 25.04.2016 dann ein Schreiben von coeo Inkasso bekommen, das diese am 20.April aufgesetzt haben. Meine bereits geleistete Zahlung ist darin nicht berücksichtigt, das heißt dort fordern sie 43,41.- (Bestellwert + 2x Mahngebühr), 0,14.- Zinsen, 45,00.- Inkassovergütung und 9,00.- Auslagenpauschale, insgesamt also 97,00.-
Ich habe denen dann geschrieben, dass ich Ihre Forderung zurückweise, weil ich die Rechnung bereits bezahlt habe und sie sich mit Ihrem Auftraggeber in Verbindung setzen sollten. coeo schrieb mir zurück, dass ich die Inkassokosten nun sehr wohl erstatten müsste. Auf dieses Schreiben habe ich nicht reagiert. Die darin gesetzte Zahlungsfrist war der 30.06. und bereits am 01.07. hatte ich Post von Monika Mumm, die nun unter Androhung eines gerichtlichen Verfahrens 59,09.- für die Inkassokosten fordert.

Nun bin ich ja bereit, die Verzugszinsen in Höhe von 0,14.- und die zweiten Mahngebühren zu bezahlen, allerdings wollte ich diese von 4,95.- auf 2,50.- kürzen. An wen überweise ich das? An Klarna? An coeo?
Die Inkassokosten sehe ich aber nicht ein. Erstens war das Schreiben von coeo nicht zielführend (ich habe ja bezahlt bevor die tätig geworden sind) und zweitens habe ich gelesen, dass Klarna gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt (coeo kann ja nichts tun, was Klarna nicht auch hätte tun können). Außerdem habe ich gelesen, dass das Bemühen von coeo eh überflüssig war, weil die ja offensichtlich auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen sind (Mitarbeiter sind nicht ausreichend geschult etc.). So in etwa wollte ich das der netten Frau Mumm nun auch schreiben. Und, dass ich einem Mahnbescheid widersprechen werde, sollte sie mir denn einen schicken.
Nun bin ich aber doch unsicher irgendwie... Bin ich im Unrecht und muss die Inkassokosten bezahlen? Ich möchte nicht am Ende auch noch wer weiß wie viel Gerichtskosten an der Backe haben für ursprünglich mal 33 Euro...

Über Ratschläge wäre ich super dankbar!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die zweite Mahngebühr (genauso hoch), habe ich nicht eingesehen, da mir die ohnehin überzogen vorkam.

Ist auch völlig OK, denn mit rund 5€ sind die auch bei zwei Mahnungen extrem gut bedient.

Zitat:
coeo schrieb mir zurück, dass ich die Inkassokosten nun sehr wohl erstatten müsste.

Nö, es ist innerhalb der zweiten Mahnfrist alles bezahlt, was man bezahlen müsste.

Ich würde nichts mehr überweisen.

Ich würde hier ansonsten folgendes machen:
1. Beschwerde beim Aufsichtsgericht des Inkassos. Begründung: Das Inkasso will, obwohl vor Ablauf der Frist bezahlt wurde, Inkassokosten einfordern. Zudem ist das Inkasso auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen. Das beweist, dass das Inkasso keine für eine Registrierung notwendige Sachkenntnis und Fachkenntnis hat. Das Aufsichtsgericht möchte bitte die Sachkenntnis und Fachkenntnis intensiv prüfen und ggf. dem Inkasso von Amts wegen die Zulassung entziehen oder die Auflage erteilen, keine Anwälte mehr hinzu zu ziehen.
2. Beschwerde an die für die Anwältin zuständige Anwaltskammer. Die Anwältin nimmt Aufträge eines Inkassos entgegen und rechnet dann verbotenerweise eine Kostendopplung ab für exakt dieselbe Tätigkeit, die schon das Inkasso erbracht hat. Die Kammer möge der Anwältin die Annahme solcher Aufträge und insbesondere den krassen Verstoß gegen das RVG untersagen.

Ich glaube kaum, dass die jemals einen gerichtlichen Mahnbescheid stellt. Die weiß selbst zu genau, dass das nicht durchsetzbar ist. Die versuchen halt einzuschüchtern. Scheint oft genug zu klappen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Puppenfee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe! Ich habe nun noch einmal nachgesehen und die gesetzte Zahlungsfrist im zweiten Mahnschreiben war der 14.04., also habe ich die ja um 4 Tage verbummelt. Bezahlt habe ich am 18.04. und am 20.04. hat coeo sein Schreiben aufgesetzt.
Die Anwältin fordert von mir nun 59,09.-, also genau den Betrag, den coeo auch haben wollte. Macht sie trotzdem eine Kostendopplung?

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#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Beschwerde an die für die Anwältin zuständige Anwaltskammer. Die Anwältin nimmt Aufträge eines Inkassos entgegen und rechnet dann verbotenerweise eine Kostendopplung ab für exakt dieselbe Tätigkeit, die schon das Inkasso erbracht hat. Die Kammer möge der Anwältin die Annahme solcher Aufträge und insbesondere den krassen Verstoß gegen das RVG untersagen.


Immer dieser "Beschwert Euch bei Gott und der Welt damit die bloss keine Zeit haben sich um echte Probleme zu kümmern" Blödsinn. Hier liegt doch überhaupt keine Kostendopplung vor.

€97,00 - 33,51 - 4,95 = 0,55 - also nur noch einmal Porto.

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▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Hier liegt doch überhaupt keine Kostendopplung vor.

Im Ausgangsbeitrag klang das halt anders.
Kann ich doch nichts für, wenn die relevanten Infos von Puppenfee zunächst falsch sind.

Zitat:
damit die bloss keine Zeit haben sich um echte Probleme zu kümmern

Ich halte das Absichtliche Sich-Taschen-Vollmachen jenseits der Gesetze mit verschiedenem Briefpapier durchaus für relevant und nicht für Blödsinn. Wenn sich nie einer beschwert, passiert auch nie etwas.

Ich halte es für vollkommenen Blödsinn, gerade bei organisiertem Bereichern und Brechen der gesetzlichen Regeln, immer wegschauen zu wollen. Woher nehmen sich Inkassos und Inkassoanwälte das Recht, derart massiven organisierten Betrug zu begehen, wie es die großen der Branche faktisch tun?
Nur weil den zuständigen Staatsanwälten (O-Ton) es zu kompliziert ist, einen Tatnachweis zu führen, sie aber den Betrugsverdacht teilen, deswegen passiert da nichts.

Aber gut, alle schauen weg, also braucht man sich auch nicht beschweren. Merkwürdige Weltansichten.

Zitat:
€97,00 - 33,51 - 4,95 = 0,55 - also nur noch einmal Porto.

Mal abgesehen davon, dass ich die Rechnung nicht kapiere, sehe ich persönlich keinen Grund darin, warum man mehr als 4,95€ Verzugskosten zahlen sollte.
Auch nicht, wenn der Zeitablauf nun doch etwas anders war.

-- Editiert von mepeisen am 27.07.2016 18:47

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#5
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Ich finde es immer wieder lustig, wegen 4,95 € Mahnkosten und 0,14 € Verzugszinsen so'n Aufriss zu machen.

Wir würden einen solches Mandat / einen solchen Inkassoauftrag freundlich aber bestimmt ablehnen.

Einen RA außergerichtlich einzuschalten, nachdem der Inkassodienstleister schon "auf Granit gebissen" hat, dient lediglich der Einschüchterung des Schuldners, man hofft, dass dieser doch noch einknickt und zahlt.

Inkassodienstleister können problemlos selbst den Erlass eines Mahnbescheids beantragen, das ist mit wenigen Mausklicks gemacht und auch gleich elektronisch ans Gericht versandt.

Ich verstehe nicht, weshalb sie sich immer wieder die "Baustelle" mit der Beschwerde beim Aufsichtsgericht aufmachen...

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Inkassosachbearbeiter):
Ich verstehe nicht, weshalb sie sich immer wieder die "Baustelle" mit der Beschwerde beim Aufsichtsgericht aufmachen...



Die Antwort darauf haben Sie ja schon selbst gegeben:

Zitat:
Einen RA außergerichtlich einzuschalten, nachdem der Inkassodienstleister schon "auf Granit gebissen" hat, dient lediglich der Einschüchterung des Schuldners, man hofft, dass dieser doch noch einknickt und zahlt.

Getreu dem Motto "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt" stimme ich in solchen Fällen mepeisen absolut zu, dass diese Beschwerden die richtigen und meist auch einzig effektiven Möglichkeiten sind, sich gegen die teils absurden Forderungen zur Wehr zu setzen, ohne den Aufwand und das Risiko eines Prozesses auf sich zu nehmen.

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#7
 Von 
Puppenfee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,
mein Beitrag ist nun schon ein Weilchen alt, aber ich möchte dennoch noch einmal Rat einholen.
Ich hatte dann zwischenzeitlich die Verzugszinsen und (realistische) Mahngebühren gezahlt. Die Restforderung beträgt nun noch knapp 54 Euro. Dazu habe ich ein Schreiben an Frau Mumm geschickt mit der Begründung (mangelnde Sach- und Fachkenntnis des Inkassobüros, Hinweis auf Beschwerde, überzogene Mahnkosten mit Hinweis auf entsprechende Urteile etc... was hier so besprochen wurde). Danach war ein paar Monate Ruhe. Dann bekam ich erst wieder eine Zahlungserinnerung von coeo via Mail, letzen Monat wieder ein Schreiben von Monika Mumm. Auf mein Schreiben reagiert sie darin nicht, sie fordert mich lediglich mal wieder zur Zahlung auf. Hab ich natürlich nicht gemacht. Jetzt kam diese Woche wieder ein Brief von ihr, dass zum 21.11. ein Mahnbescheid erlassen wird und ich dies nur abwenden kann, wenn ich umgehend zahle.
In anderen Foren ist aus jüngster Zeit zu lesen, dass Frau Mumm auch für Beträge von 33 Euro fröhlich Mahnbescheide durch die Weltgeschichte schickt. Man muss also davon ausgehen, dass sie tatsächlich ernst macht. Dem Mahnbescheid werde ich natürlich widersprechen, und dann? Ich hab Sorge, dass sie tatsächlich ein Verfahren anstrebt. Gibt es hier Erfahrungswerte? Also hat jemand schon einem Mahnbescheid von Frau Mumm bekommen und kann sagen, wie es danach weiterging?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich kann dir nicht sagen, wie es weitergeht.
In den Foren liest man derzeit nur von einem Inkasso, das offenbar immer wieder mal ernst macht und damit je nach Gericht mal Erfolg hat und mal nicht.
Das ist dann IKEA und deren Abrechnungs-Inkasso bei Rücklastschriften.

Von anderen liest man nichts und findet in Datenbanken auch nichts.

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