Manhbescheid an Unbekannte Adresse

21. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Manhbescheid an Unbekannte Adresse

Wie kann ich die Verjährung aus Forderungen von 04 aufhalten, wenn mir die Anschrift von Schuldner nicht bekannt ist.

Was passiert, wenn ich jetzt einen MB an die letzte mir bekannte Adresse erlass?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
papiro
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Die Sicherung Ihres Anspruches ist per Mahnbescheid nicht gegeben, da dieser mangels zustellfähiger Adresse nicht öffentlich bekannt gemacht werden kann.

Wenn Sie einen MB beantragen (erlassen wird dieser vom Mahngericht) dann wird dieser auch nicht zugestellt werden können wenn der Schuldner unter der letzten Adresse nicht wohnhaft ist.

Kostenintensivere Alternative daher: Klage beim Amtsgericht einreichen und dann öffentliche Bekanntmachung an der dortigen Gerichtstafel zum Zwecke der Zustellung.

Sonnige Grüße aus Düsseldorf

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"Man sollte von möglichst vielen Dingen etwas und von einigen Digen möglichst viel verstehen."

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