Maut Inkasso Portugal

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)
Maut Inkasso Portugal

Eben habe ich ein Schreiben, von ETI experts (Inkassobüro in Köln) über Straf/Bußgeldbescheid und Mautforderung, aus Portugal bekommen.

Bei der Maut handelt es sich um Scuts, das elektronische Mautsystem, das nicht direkt und bar bezahlt werden kann. Man muss sich als Ausländer umständlich anmelden und Kreditkartenangaben vor Fahrtantritt machen.

Geforderter werden 82,30 und 176,80 Bußgeld für mehre Mautvergehen.
Ich gehe davon aus das die, mit Bildern dokumentierte Mautforderung berechtigt ist.
Unsicher bin ich da beim Bußgeld. Es gibt in dem Schreiben keinerlei Hinweise das der Mautbetreiber Ascendi 176,80 Bußgeld verlangt.
Muss mir das Inkassobüro die Bußgeldforderung von des Mautbetreibers Ascendi belegen oder ist das rechtens, die Forderung zu stellen ohne zu belegen das es die Strafe gibt?
Ich wurde nie aufgefordert Maut oder Strafe zu bezahlen. Die erste Aufforderung erhielt ich jetzt durch das Inkassounternehmen.
Ist das rechtlich in Ordnung? Was muss mir das Inkassounternehmen an Belegen vorlegen. Kann ich den Auftrag des Mautbetreibers an das Inkassounternehmen einsehen? Muss ich die Strafe bezahlen?

Würde mich freuen von euch zu hören, vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt

-- Editiert von User am 30. November 2022 17:52

Post vom Inkassobüro?

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37 Antworten
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#1
 Von 
roberto8180
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo greg.
Habe letzte Woche auch 2 schreiben bekommen.
Habe bei ascendi in Portugal direkt angerufen um zu sehen ob man vielleicht nur die mautgebühr direkt dort bezahlen kann, da es nie vorher ein Bescheid gab und das bussgeld daher eigentlich unzulässig sein müsste.
Die meinten dann, sobald das an die Inkasso abgegeben wird haben die nichts mehr damit zu tun! Interessant oder!!??
Nach Rücksprache mit einem Anwalt der Rechtsschutz Versicherung, werde ich nun alles widerrufen und sogar bestreiten das ich der Fahrer war. Dadurch ist das Inkassounternehmen nämlich in der beweispflicht!!
Ein Inkassounternehmen hat keinerlei rechtliche durchsetzungskraft. Daher werde ich mir auch keine Gedanken mehr machen. Ich vermute die bezahlen der ascendi in Portugal einen Teil der Maut und bekommen dann quasi die Rechte um das bussgeld einzufordern. Das bussgeld ist allerdings völlig willkürlich und viel zu hoch gewählt.
Ich rate dir da auch nix zu bezahlen und es drauf ankommen zu lassen!
Was soll passieren?
Ich denke die rechnen einfach damit das einige bezahlen, dann haben die schon ihren Profit.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von roberto8180):
Die meinten dann, sobald das an die Inkasso abgegeben wird haben die nichts mehr damit zu tun! Interessant oder!!??

Das kann gut sein, dass portugiesisches Recht das so vorsieht.



Zitat (von roberto8180):
Das bussgeld ist allerdings völlig willkürlich und viel zu hoch gewählt.

Da würde ich mal recherchieren, ob ascendi / Portugal nicht doch so was wie ein Bußgeldkatalog hat.



Zitat (von roberto8180):
werde ich nun alles widerrufen

Was gedenkt man denn zu widerrufen?



Zitat (von roberto8180):
und sogar bestreiten das ich der Fahrer war.

Im Ausland ist es oft etwas einfacher, da haftet der Halter, wenn der Fahrer nicht feststellbar ist.
Man sollte also nicht überrascht sein, wenn das so gar keine Wirkung hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das bussgeld ist allerdings völlig willkürlich und viel zu hoch gewählt.


Das ist die Frage? Gibt es das Bußgeld in der Höhe, ist das Bluff oder von Ascendi verhängt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von roberto8180):
Nach Rücksprache mit einem Anwalt der Rechtsschutz Versicherung, werde ich nun alles widerrufen und sogar bestreiten das ich der Fahrer war. Dadurch ist das Inkassounternehmen nämlich in der beweispflicht!!


Schön wärs, aber ich fürchte da gibt es eine Halterhaftung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von roberto8180):
Habe bei ascendi in Portugal direkt angerufen um zu sehen ob man vielleicht nur die mautgebühr direkt dort bezahlen kann, da es nie vorher ein Bescheid gab und das bugeld daher eigentlich unzulässig sein müsste.

Danke für Deine Antwort.
Hat sich Acsendi zu Bußgeldforderungen geäußert?
Zitat (von roberto8180):
Ich vermute die bezahlen der ascendi in Portugal einen Teil der Maut und bekommen dann quasi die Rechte um das bussgeld einzufordern
Zitat (von roberto8180):
Ich vermute die bezahlen der ascendi in Portugal einen Teil der Maut und bekommen dann quasi die Rechte um das bussgeld einzufordern

Das sieht ganz danach aus. Bei mir versucht Eti experts einzutreiben und die haben eine Vollmacht von Orizontas SA.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von roberto8180):
Ich vermute die bezahlen der ascendi in Portugal einen Teil der Maut und bekommen dann quasi die Rechte um das bussgeld einzufordern. Das bussgeld ist allerdings völlig willkürlich und viel zu hoch gewählt.


Wäre sowas rechtlich möglich? Bußgelderberechtigungen zu verkaufen, um dann die Höhe nach gut dünken fest zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was gedenkt man denn zu widerrufen?


Ja, genau. Das frag ich mich auch.
Ich trage mich auch mit dem Gedanken zu wiederrufen.
Die Mautvergehen sind dokumentiert und ausgehend von Halterhaftung, eindeutig.
Das Bußgeld wird nur mit dem Betrag erwähnt.
Wäre ein Wiederruf wegen fehlender Dokumentation des Bußgeldes möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von greg63):
Wäre ein Wiederruf wegen fehlender Dokumentation des Bußgeldes möglich?

Nö, wie soll das denn gehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, wie soll das denn gehen?


Das weiß ich leider nicht?
Das Mautvergehen wurde mit Bildern belegt. Die Buße die der Mautbetreiber ``ausspricht´´ wird ja wohl auch dokumentiert sein, so es sie gibt.
Heißt das, ein Inkassounternehmen kann grundsätzlich fordern, was es will, ohne das zu belegen und erst ein gerichtliche Prüfung entscheidet über die Statthaftigkeit?

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#10
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wäre ein Wiederruf wegen fehlender Dokumentation des Bußgeldes möglich?


Das Inkassounternehmen darf ja kein Bußgeld verhängen (?) Der halbstattliche Mautbetreiber Ascendi darf das.
Somit müsste das Inkassounternehmen Unterlagen über das verhängte Bußgeld vom Mautbetreiber haben.
Habe ich das Recht die Unterlagen zur Bußgeldforderung einzusehen, bevor ich die Forderung des Inkassounternehmens begleiche ?

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#11
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von roberto8180):
Nach Rücksprache mit einem Anwalt der Rechtsschutz Versicherung, werde ich nun alles widerrufen und sogar bestreiten das ich der Fahrer war. Dadurch ist das Inkassounternehmen nämlich in der beweispflicht!!


Hallo Roberto.
Wir gehören wahrscheinlich zu den ersten Fällen, in denen Mautvergehen auf portugiesischen Scuts Straßen verfolgt werden (?).
Das liegt wahrscheinlich daran das, das elektronische Mautsystem (auf Scuts) nur portugiesische Kfz Kennzeichen erkennt.
Die Halter portugiesischer Fahrzeuge können die Maut auch nach benutzen der Mautstraße in payshops etc bezahlen.
Das Befahren ausländischer Kfz Kennzeichen, auf Scut Straßen muss vorab bezahlt oder über einen mitgeführten Maut Box abgerechnet werden,
Bei unbezahltem benutzen der Mautstraße können Bußgelder verhängt werden.
Portugiesischer Fahrzeuge werden bei nicht entrichten der Maut angemahnt, dabei kommt es bei den ersten Mahnung zu moderaten Mahngebühren.
Ausländische Kennzeichen begehen ein Vergehen wenn sie ohne vorab Arrangements eine Scut befahren.
Ausländische Kfz haben es mit erheblichen Schwierigkeiten beim entrichten der Maut zu tun.
Ausländische Kfz Kennzeichen werden nicht angemahnt.
Aus meiner Sicht, eine Benachteiligung ausländischer Kfz Kennzeichen bei der port. Scuts Maut.

-Der port. halbstaatliche Mautbetreiber Ascendis ist berechtigt Bußgelder zu erheben.

-Es gibt eine Fahrzeughalterhaftung

Bei der Forderung des Inkassounternehmens an mich, ich denke bei Dir ist das auch so, werden die Mautvergehen dokumentiert,
nicht aber die Bußgeldforderung. Die wird mit 176,80 pauschal angegeben ohne zu belegen das es die Bußgeldforderung von Ascendis gibt.
Ich denke nur Ascendis kann ein Bußgeld verhängen, aber nicht ein Inkassounternehmen. (?)

Meine Frage wäre, muss mir das Inkassounternehmen die Bußgeldforderung von Ascendis einsichtig machen und falls ja, wann?
Kann ich die Forderung wiederrufen, weil der Inkassobetreiber die Bußgeldforderung vom Mautbetreiber nicht belegt?

Meines Wissens wurden die Mautvergehen von ausländischen Kfz Kennzeichen, (Scuts Straßen), bislange nicht verfolgt.
Wahrscheinlich ändert sich das jetzt und es wird viele Inkassofälle geben.

Würde mich freuen dazu Einschätzungen, Meinungen und Richtigstellungen zu bekommen.

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#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von greg63):
Die Buße die der Mautbetreiber ``ausspricht´´ wird ja wohl auch dokumentiert sein, so es sie gibt.
Was bitte ist daran... "Kommt es zum Versäumnis, verstößt dies gegen portugiesisches Recht. Wer die Maut in Portugal nicht bezahlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25-125 Euro plus Gebühren rechnen."...so missverständlich?


Zitat (von greg63):
Heißt das, ein Inkassounternehmen kann grundsätzlich fordern, was es will,
Ja - die Frage wird sein, ob Du letztlich damit durch kommst, wenn Du die Offenlegung der (vermuteten) Einkaufspreise solcher Forderungen belegt haben möchtest. Nach meiner überschlägigen Berechnung hat das IK den möglichen Forderungsbetrag nicht erheblich "bereichert".


Zitat (von greg63):
Das liegt wahrscheinlich daran das, das elektronische Mautsystem (auf Scuts) nur portugiesische Kfz Kennzeichen erkennt.
Erkannte?


Zitat (von greg63):
Das Befahren ausländischer Kfz Kennzeichen, auf Scut Straßen muss vorab bezahlt oder über einen mitgeführten Maut Box abgerechnet werden,
Genau, man hätte das wissen und befolgen können.


Zitat (von greg63):
-Es gibt eine Fahrzeughalterhaftung
Was den Rat des RA, man möge die Fahrereigenschaft bestreiten, für mich sinnfrei macht.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#13
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Was bitte ist daran... "Kommt es zum Versäumnis, verstößt dies gegen portugiesisches Recht. Wer die Maut in Portugal nicht bezahlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25-125 Euro plus Gebühren rechnen."...so missverständlich?


Vielleicht missverständlich.? Ich glaube bei dieser Aussage handelt es sich um Mautvergehen die sich auf Autobahnen mit anderem Bezahlsystem bezieht. Da gibt es dann auch Zahlstationen, so das jeder seine Fahrt auch direkt bezahlen kann. Das wird von Brisa verwaltet. Die ausschlieslich elektronische Mauterfassung auf Scuts Straßen von Ascendis.

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#14
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Das liegt wahrscheinlich daran das, das elektronische Mautsystem (auf Scuts) nur portugiesische Kfz Kennzeichen erkennt.


Immer noch nur erkennt, sonst wäre es auch ausländischen Kfz möglich die Maut, nach der Fahrt, in payshops zu entrichten. wie portugiesische Fahrzeughalter das machen können.

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#15
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Ja - die Frage wird sein, ob Du letztlich damit durch kommst, wenn Du die Offenlegung der (vermuteten) Einkaufspreise solcher Forderungen belegt haben möchtest. Nach meiner überschlägigen Berechnung hat das IK den möglichen Forderungsbetrag nicht erheblich "bereichert".


Der portugiesische Stadt gesteht der halbstaatlichen Mautbetreiber Gesellschaft zu Bußgelder zu erheben.
Ich geh davon aus, das dieses Recht nicht veräußerbar ist.
Ich möchte nicht die Einkaufspreise des IK offengelegt haben, sondern belegt sehen das es ein Bußgeld seitens des Mautbetreibers gibt und in welcher Höhe. Das IK belegt ja auch mit Datum und Bildern den Mautverstoß.

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#16
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von greg63):
a - die Frage wird sein, ob Du letztlich damit durch kommst, wenn Du die Offenlegung der (vermuteten) Einkaufspreise solcher Forderungen belegt haben möchtest. Nach meiner überschlägigen Berechnung hat das IK den möglichen Forderungsbetrag nicht erheblich "bereichert".


Inzwischen liegt eine Vollmacht vom Mautbetreiber Ascendis vor.
Daraus geht folgendes vor: ``...... to carry out the functions of tracing, issuing and collecting tolls and it`s irrespective fees......´´ So wie ich das lese , Mautgebühren andere Gebühren. Also kein Wort zu fine oder penalty.
Der Aufforderung das Bußgeld von Ascendis zu belegen kam das IK bislang nicht nach.
Das IK teilt mir in einem Schreiben mit: ``Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass unser Schreiben mit einem Bußgeldbescheid gleichzustellen ist.´´ Kann ein IK eine nicht belegte Bußgeldforderung so legitimieren?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von greg63):
Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass unser Schreiben mit einem Bußgeldbescheid gleichzustellen ist.

Das Inkasso möge doch bitte mal die Rechtsgrundlagen dieser Meinung substantiiert benennen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von greg63):
Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass unser Schreiben mit einem Bußgeldbescheid gleichzustellen ist.

Das Inkasso möge doch bitte mal die Rechtsgrundlagen dieser Meinung substantiiert benennen ...


Das müsste doch für einen Wiederspruch reichen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von greg63):
Das müsste doch für einen Wiederspruch reichen?

Sehe ich auch so ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass unser Schreiben mit einem Bußgeldbescheid gleichzustellen ist.


Dieses Schreiben würde ich dem Aufsichtsgericht von ETI experts (also das Amtsgericht Köln) weiterlieten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Laudaforce
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Bei mir seit heute dasselbe.
Ich bin mir noch unschlüssig wie ich vorgehe und verfolge deinen Fall.
Gibt es schon wieder etwas Neues?
Meine Mautgebühren von ca. 50€ ( September 2021), plus Bußgeld ca. 150€, zahlbar bis 28.12.22
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Fulano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zufällig habe ich dieses Forum entdeckt. Als Betroffener, der selbst vor dieser Frage steht, nachdem er zwei solcher Bescheide im Abstand von einer Woche von der Ascendis erhalten hat, einmal mit einem Bussgeld in Höhe von ca. 89,00€ und einmal mit Kosten in Höhe von ca.69 € (denen gegenüber stehen die Mautkosten in Höhe von insgesamt 6,80€ und zum anderen in Höhe von 16,80€), dagegen Beschwerde einzulegen.

In einem portugiesischen Forum habe ich gelesen, den link finde ich leider nicht mehr, dass bereits vor Jahren wegen dieser Zahlungsmodalitäten gegenüber Ausländern beim Gerichtshof Klage eingereicht worden ist. Angeblich zahlt Portugal jedes Jahr, solange es dem ergangenen Urteil (mir nicht bekannt), nicht nachkommt, eine Strafe in bestimmter Höhe. Solange allerdings die Einkommen durch diese Mauterhebung, die auch den Portugiesen sauer aufstößt, deutlich höher sind als die Strafe, zahlt Portugal und tut nichts, um den anscheinend rechtswidrigen Zustand zu beheben. Ob dies so den Tatsachen entspricht, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Mir fällt nichts anderes ein, als eine Beschwerde gegen Ascendis zu kreieren und gleichfalls die angegebenen Adressen in Portugal zu informieren. Auf die vorgebliche Klage werde ich ebenfalls hinweisen und darum bitten, mir bei den Bussgeldern oder Kosten, wie auch immer, entgegenzukommen. Denn gegen die Mautgebühren wehre ich mich nicht und werde diese vorab, sofern möglich, direkt auf ein vielleicht vorhandenes Konto in Portugal überweisen. Den weiteren Kontakt mit dem Inkassobüro in Deutschland lehne ich ab mit der Begründung, da sich der deutsche Staat weigert, für Portugal die Gebühren einzutreiben, sich der portugiesische Mautverantwortliche bei der Eintreibung der Gelder in Deutschland an deutsches Recht halten muss. Das bedeutet, der portugiesische Rechteinhaber muss mich über die Kosten insgesamt informieren und mir eine Frist zur Bezahlung stellen, bevor er die Kosten erhöhen kann.
Ob es hilft.....
Ansonsten evtl. noch die Androhung, in dieser Sache Brüssel zu befragen und das Livro de Reclamacoes zu gebrauchen, mit Kopie an Brüssel.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Fulano):
Das bedeutet, der portugiesische Rechteinhaber muss mich über die Kosten insgesamt informieren und mir eine Frist zur Bezahlung stellen, bevor er die Kosten erhöhen kann.

Das entspricht aber nicht dem Deutschen Recht.



Zitat (von Fulano):
Ansonsten evtl. noch die Androhung, in dieser Sache Brüssel zu befragen

Mit nicht umsetzbaren und / oder nutzlosen Androhungen sollte man immer aufpassen, sonst ist man schnell unglaubwürdig und wird entsprechend behandelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Fulano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hinweise.
Ich dachte eigentlich immer, dass vor einer Zahlungsaufforderung, einschl. üblicher Kosten, es üblich ist, zumindest vorab eine Mahnung zu senden, in welcher die Forderung nochmals aufgeführt wird und eine Frist zu setzen.
Und erst bei Nichtbeachtung dieser Mahnung könnten erhöhte Kosten geltend gemacht werden. Zumindest gilt dies im privaten Verkehr. Und davon ist ja auszugehen, da der private portugiesische Rechteinhaber die Forderung an das private Inkassobüro weitergereicht hat.
Der Rechteinhaber sollte ja selbst alles tun, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

Mein Ansatz ist ein anderer:
Der Rechteinhaber in Portugal baut einmal die Autobahnen und zum anderen kassiert er dafür Mautgebühren, wobei er dem portugiesischen Staat einen Anteil zahlt.
Fakt ist also, dass nicht der Staat, sondern ein Privatunternehmen eine Forderung gegen mich hat.
Es steht fest, dass die Benutzungsgebühren für die elektronischen Autobahnen von den Portugiesen beglichen werden, da diese über die Zahlungsmodalitäten informiert sind. Darüber hinaus gibt es eine einfache Regelung, dass innerhalb weniger Tage die elektronische Gebühr bei jedem Postamt bezahlt werden kann.

Das gilt nicht für Ausländer. Dieser muss sich umständlich darüber informieren, was nicht immer einfach ist, wenn die Sprache nicht oder kaum beherrscht wird. Ich hatte viele Wochen nach Informationen gesucht, aber ohne Ergebnis, weil anscheinend niemand Bescheid wusste. Die Post sagte mir, ich solle mich an Scutt wenden, was ich getan hatte. Aber es gab nur eine Lösung, an der Grenze eine Karte zu lösen und die Credit-Card anzugeben, wobei nach jeder Benutzung der entsprechende Betrag abgebucht wird. Sollte die Karte nach Ablauf der Gültigkeit noch immer einen Betrag aufweisen, so würde dieser nicht zurückerstattet werden.
Eine Zahlung einfach über Internet war nicht möglich.
Ein Polizist sagte mir auf Befragung, dass bei Ausländern die Gebühr in der Regel nie eingezogen werde, aber ich solle einfach darauf warten, bis ich Post erhalten würde.
D. h., seit einigen Wochen scheint es wirklich eine machbare Lösung zu geben.

Deshalb denke ich, dass diese mangelhaften Informationsmöglichkeiten ein Grund dafür sein sollten, seitens des privaten Rechteinhabers den ausländischen Nutzer elektronischer Autobahnen zuerst über den Anlass, die Gebühren und die Kosten zu informieren und dann eine Frist zu setzen, bevor ein Inkassobüro im Falle der Zahlungsverweigerung bemüht wird.

Letztendlich denke ich, dass ein Unternehmen, welches Kosten geltend machen möchte, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass jederzeit die ensprechenden Möglichkeiten auch für Ausländer aufzufinden sind.
Warum Scutt oder die Post (CTT) in Portugal diese Auskünfte nicht geben kann, entzieht sich meinem Verständnis.

Es geht auch anders: An der Algarve sind ebenfalls elektr. Autobahnen, die von Privaten Unternehmen betrieben werden.
Dort war es relativ einfach, die verantwortlich Stelle zu finden. Diese war in Loulé und dort konnte man einfach zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Laudaforce):
Bei mir seit heute dasselbe.
Ich bin mir noch unschlüssig wie ich vorgehe und verfolge deinen Fall.
Gibt es schon wieder etwas Neues?


Hallo,
gegen meinen Inkasso Bescheid hatte ich Wiederspruch eingelegt.
Meine Begründung ist.:
-Es liegen mir keine Belege vor, wer und wann das Bussgeld ausgestellt hat/wurde.
-Eine Bussgeldforderung ist nicht berechtigt. IK darf Bussgelder nicht einfordern oder erheben.
-Vor der Inkassoforderung ab es keine Mahnung vom Mautbetreiber.
-Fahrzeughalter ist nicht Fahrzeugfahrer.
-Ich hatte die Bussgeldforderung abgelehnt, aber angeboten die Mautgebühren zu bezahlen.
Auf den formel gestellten Wiederspruch, Einschreiben, habe ich nun eine email bekommen in der das Ikasso auf der Forderung besteht, weil das Bussgeld tatsächlich entstanden wäre. Das IK lehnt deshalb einen Vergleich ab, fordert sofortige Bezahlung und droht mit höheren Kosten.
Weiss jemand ob die Ablehnung meines Wiederspruchs so richtig ist? Wiederspruch per Einschreiben, email für Ablehnung des Wiederspruchs.
Kann mir jemand den Geseztestext nennen, der Bussgeldforderungen regelt? Also Bussgelder müssen über staatliche Stellen und dürfen nicht über IK gefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand den Geseztestext nennen, der Bussgeldforderungen regelt?


Willst Du eine romantische Brieffreundschaft mit dem Inkassounternehmen pflegen?
Anders gesagt: Ein nachweisbarer Widerspruch reicht. Es ist rechtlich egal, ob sich das Inkassounternehmen davon beeindrucken lässt oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von greg63):
Weiss jemand ob die Ablehnung meines Wiederspruchs so richtig ist

Klar - er ist angekommen und der Inhalt war lesbar und verständlich.



Zitat (von greg63):
Kann mir jemand den Geseztestext nennen, der Bussgeldforderungen regelt?

Ein Jurist der sich mit portugiesischem Recht auskennt wäre da wohl die beste Wahl.



Zitat (von greg63):
Also Bussgelder müssen über staatliche Stellen und dürfen nicht über IK gefordert werden.

Das ist - zumindest für DE - schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also Bussgelder müssen über staatliche Stellen und dürfen nicht über IK gefordert werden.


Ich dachte Bussgelder müßten durch das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Fulano):
In einem portugiesischen Forum habe ich gelesen, den link finde ich leider nicht mehr, dass bereits vor Jahren wegen dieser Zahlungsmodalitäten gegenüber Ausländern beim Gerichtshof Klage eingereicht worden ist. Angeblich zahlt Portugal jedes Jahr, solange es dem ergangenen Urteil (mir nicht bekannt), nicht nachkommt, eine Strafe in bestimmter Höhe. Solange allerdings die Einkommen durch diese Mauterhebung, die auch den Portugiesen sauer aufstößt, deutlich höher sind als die Strafe, zahlt Portugal und tut nichts, um den anscheinend rechtswidrigen Zustand zu beheben. Ob dies so den Tatsachen entspricht, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Das folgende gilt nur für Scuts Mautstraßen
Im Gegenteil zu portugiesischen Fahrzeugen, müssen ausländische Fahrzeuge (umständlich) Vorsorge für elektronische Bezahlung treffen. Portugiesische Fahrzeughalter können auch nach der Fahrt die Maut bezahlen. In payshops, auf der Post, also auch Barzahlung, oder im Internet. Sollte ein portugiesischer Fahrzeughalter versäumen die Maut rechtzeitig zu bezahlen, wird er angemahnt und kann die Säumigkeit mit geringen Mahngebühren entrichten. Für ausländische Fahrzeughalter gilt das nicht. Kein bezahlen nach mautpflichtigen Fahrten und keine Mahnung.
Sondern wie in unserem Fall hier, wurde die Maut+ das Bussgeld (in meinem Fall verlangt das IK Bussgeld, ohne das zu belegen) and das IK verkauft.
Das ist doch eine Ungleichehandlung? Nur leider sehe ich nicht wie man das bei einer iK Forderung anbringen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
greg63
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von greg63):
Also Bussgelder müssen über staatliche Stellen und dürfen nicht über IK gefordert werden.

Das ist - zumindest für DE - schlicht falsch.


Das habe ich dazu auf https://www.evz.de/reisen-verkehr/auto/strafzettel-bussgelder-ausland.html gefunden.

``Vorsicht – diese Zeiten sind längst vorbei! EU-Bußgelder über 70 Euro können auch in Deutschland eingetrieben werden.

Ermöglicht wird dies durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).

Danach können ausländische Behörden vom Bundesamt für Justiz die Vollstreckung eines Bußgeldbescheides in Deutschland fordern.

Das Gleiche ist natürlich umgekehrt möglich, sodass auch ausländische Verkehrssünder belangt werden können, die hierzulande einen Regelverstoß begangen haben.

Ein Vollstreckungsantrag durch ein privates Inkassounternehmen ist übrigens nicht zulässig.´´

5x Hilfreiche Antwort

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