Maxdome Infoscore

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
caliso90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Maxdome Infoscore

Guten Abend,

Anfang letzten Jahres eröffnete ich ein Maxdome Account mit einer dreimonatigen Testmitgliedschaft. Als ich dieses Konto kündigen wollte, bot mir die Dame vom Kundendienst ein kostengünstiges Paket für sechs Monate an. Da ich das Paketenicht nutzte, kündigte ich es.

In meinem Kundenkonto waren sowohl meine Bank- als auch meine PayPal-Daten hinterlegt. Da ich mein Konto mit einer E-Mail-Adresse erstellt habe, die ich nur sehr selten nutze, lese ich nie eingehende E-Mails. Die hinterlegte Bankverbindung wurde in der Zwischenzeit gekündigt. Heute habe ich in meinem Briefkasten ein Schreiben der infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, die von Maxdome beauftragt wurden, folgende Beträge zu fordern:

- Haupt-/ Restforderung -> 5,32 €
- 5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 07.02.2018 -> 0,06 €
- Vorgerichtliche Mahnauslagen -> 3,52 €
- Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 1,0 Gebühr
entsprechend § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG -> 45,00 €
- Post- und Telekommunikationpauschale entsprechend §13
i.V.m. Nr. 7002 VV RVG -> 9,00 €

Ich habe natürlich sofort den Kundendienst von Maxdome angerufen und dem Kundendienst erklärt, dass ich die Nachrichten der hinterlegten E-Mail-Adresse nicht lese. Zusätzlich dazu erklärte ich ihm auch, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie es zu einem Rückstand kommen kann, wenn mein PayPal-Konto hinterlegt und Maxdome autorisiert ist, Zahlungen durchzuführen. Laut Aussage des Mitarbeiters wird im System nur die Bankverbindung genutzt und die anderen Bezahlarten nicht berücksichtigt.

Der Mitarbeiter vom Kundendienst hat mir nun mitgeteilt, dass intern überprüft werden muss, ob hier auf Kulanz die Forderungen zurückgestellt werden können. Da ich davon ausgehe, dass es nicht dazu kommen wird, würde ich gerne wissen, was ich in dem Fall machen kann?

Viele Grüße

caliso90

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Forderung ist also trotz Kündigung für dich nachvollziehbar und korrekt? Weil du ja schreibst, dass du während der Testmitgliedschaft gekündigt hattest...

Gab es denn jemals eine Mahnung? Per Mail oder Brief?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
caliso90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die zügige Antwort. Ja, ich wusste dass es eine Forderung geben wird, habe aber bewusst meine PayPal-Daten hinterlegt, damit die monatliche Gebühr auch abgebucht werden kann.

Es wurden mir zwar Mahnungen zugesendet, aber an eine E-Mail-Adresse die ich nicht primär verwende. Sprich sie dient ausschließlich dazu, mich bei Unternehmen zu registrieren. Da die E-Mail-Adresse dadurch mit Werbung zugemüllt wird, lese ich die Nachrichten die ich hierüber empfange nicht mehr. Dadurch habe ich auch nicht mitbekommen, dass die Zahlungen nicht abgebucht werden konnten.

Für mich ist es nicht verständlich, wie keine Abbuchungen erfolgen kann, obwohl ich meine PayPal-Daten hinterlegt habe und maxdome zudem autorisiert war Zahlungen durchzuführen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von caliso90):
In meinem Kundenkonto waren sowohl meine Bank- als auch meine PayPal-Daten hinterlegt.


Die Kenntnis des anderen allein reicht nicht.

Wenn dieser die fälligen Beträge im Einzugsverfahren einziehen soll, muss er dazu in irgend einer Weise ermächtigt werden.
Mir ist kein Fall bekannt, indem sich eine Abbuchungserlaubnis auf mehr als ein Konto bezieht.

Falls das auch bei Dir so sein sollte und sich die Abbuchungserlaubnis nur aufs Bankkonto erstreckte, durfte vom Paypalkonto nicht abgebucht werden.

Zitat (von caliso90):
Es wurden mir zwar Mahnungen zugesendet, aber an eine E-Mail-Adresse die ich nicht primär verwende.

Dann ist das alleine Dein Problem, vergleiche es sinngemäß mit einem Briefkasten den Du nie leerst.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das, was du hier argumentierst, wäre rechtlich gesehen ein Annahmeverzug. Dies wäre die Verweigerung des Gläubigers, die ihm angebotene Leistung (Zahlung via Paypal), abzurufen. Gemäß BGB wären die Folgekosten von dir nicht zu bezahlen.

Ich würde die Hauptforderung bezahlen und den Rest mit diesem Argument und hilfsweise wegen fehlendem Verzug zurückweisen.

btw: eMails erzeugen keine Mahnkosten. Zwar müsstest du Strom usw. ersetzen, aber das liegt in einem nicht messbaren Bereich weit unterhalb eines Cents.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
caliso90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von caliso90):
In meinem Kundenkonto waren sowohl meine Bank- als auch meine PayPal-Daten hinterlegt.


Die Kenntnis des anderen allein reicht nicht.

Wenn dieser die fälligen Beträge im Einzugsverfahren einziehen soll, muss er dazu in irgend einer Weise ermächtigt werden.
Mir ist kein Fall bekannt, indem sich eine Abbuchungserlaubnis auf mehr als ein Konto bezieht.



Maxdome hatte die Erlaubnis von mir erhalten, Zahlungen mittels PayPal durchzuführen. Wenn mir Maxdome schon die Möglichkeit bietet mehrere Zahlungsarten zu hinterlegen, kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum diese auch nicht genutzt werden.

Ich werde es so machen, wie von mepeisen vorgeschlagen, da mir hier auch ein wenig die Einsicht fehlt.

Vielen Dank.

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