Media Finanz - Was soll ich tun?

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
JasminT
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Media Finanz - Was soll ich tun?

Hallo,

mein E-Mail Account wurde gehackt und mit diesem zig Bestellungen unter x verschiedenen Nachnamen getätigt.
Konnte soweit alles retten und es klären, nur eine Firma (Alpha Red) weigert sich und hetzte mir kurzer Hand Media Finanz auf den Hals.
Ich solle eine Vorkasse-Bestellung von 14.99€ ( Dank Mahngebühren 50€ ) bezahlen.
Jede Erklärung meinerseits, sogar das der Nachname nicht meiner ist prallen an denen ab.
Was soll ich tun?
Gerate da grad unschuldig in Turbulenzen und habe deshalb schon schlaflose Nächte!

Post vom Inkassobüro?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Was soll ich tun?



Einen neuen e-mail-account erstellen wäre eine Möglichkeit.

Andere Möglichkeit, diese Firmen, auf Grund deren geschriebenen Spammails, darauf aufmerksam machen, dass bei weiterem Eintreffen von Spammails Du die Summe von 5100.- Euro forderst, den Landesdatenschutzbeauftragten informierst und Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung Dir unterschreiben sollen.

Oben beschriebenes findest Du hier - Mustervorlage einer Unterlassungserklärung und hier - Mustervorlage für eine Abmahnung




Gruss vom Strand
--------------------
Spaß mit Telefon-Terror ! http://nicht-anrufen.de/index.php
[color=green]Jede Spammail kostet fortan 500 US $ für den Absender, ohne Wenn und Aber![/color]

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#2
 Von 
stolzerpapa
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

schreib der mediafinanz AG einen Brief,etwa so:

Betreff: Widerspruch gegen die Mahnung vom 00.00.2009
Aktenzeichen: 1234567890

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Mahnung vom 00.00.2009 mit dem Aktenzeichen 1234567890 habe ich Ihnen folgendes mitzuteilen:

Mit diesem Schreiben weise ich Ihre Forderung mangels Gläubigervollmacht gem. §174 BGB zurück.Da nachweislich mein damaliger Email-Account “gehackt”wurde und ich nichts mit einer Bestellung bei der Firma Alpha Red zutun habe und diese auch nicht selbst durchgeführt habe bezahle ich die Forderung nicht und verweise diesbezüglich auf den Rechtsweg.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Postadresse und untersage Ihnen jegliche Kontaktaufnahme per Telefon und Email.


Mit freundlichen Grüßen
......


nach ca. 1 Woche bekommst du einen Brief von der mediafinanz AG mit dem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Hiermit teile ich Ihnen mit,dass wir Ihren Widerspruch zur Kenntnis genommen und das Mahnverfahren an unseren Mandanten zurückgegeben haben.

Aufgrund Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen die bei uns gespeicherten Daten im Sinne des § 34 BDSG wie folgt mit:

Vorname:
Nachname:
Strasse:
PLZ:
Stadt:
Land:
Telefon: ( ganz interessant)
E-Mail: (ebenfalls sehr interessant)

Mit freundlichen Grüßen

Ihre reinkopierte Unterschrift:)

ich habe dann nie wieder etwas von denen gehört,keine Anwälte,keine Mahnungen,einfach nix.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen.Was du nun machst ist deine Sache

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Jede Erklärung meinerseits, sogar das der Nachname nicht meiner ist prallen an denen ab.
Was soll ich tun?


Dem Inkassobüro gegenüber die Forderung zurückweisen und dem Auftraggeber den rechtsweg anheimstellen !
Was sonst ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stolzerpapa
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...Mit diesem Schreiben weise ich Ihre Forderung mangels Gläubigervollmacht gem. §174 BGB zurück...

Schwachsinn <hr size=1 noshade>


woher wusste ich,dass soetwas wieder kommt?

ich hab diesen Tip von thehellion und anderen Usern aus verschiedenen Foren und werde den auch weiter praktizieren,egal was andere hier schreiben.Genau so werde ich auch weiter gegen dubiose Geldeintreiber Strafanzeige stellen,besonders dann wenn es mir sogar die Polizei rät.Ob es was bringt,oder die ganze Sache eingestellt wird ist mir schei? egal.Diese ganzen ***?r sollen mal merken,dass es auch Menschen gibt die sich gegen diese Abzockerei zur Wehr setzen und sich nicht einfach das Geld aus der Tasche ziehen lassen.Ich glaub ich werde mir auch mal eine Anwaltskanzlei und ein Inkassobüro auf dem Computer basteln und jede Menge Briefe durch Deutschland schicken,mal sehen wieviel Autos und Häuser ich mir von den abgezockten Menschen dieses Jahr zu Weihnachten schenken kann!!!Katja Günther die Abzock-Anwältin ist endlich vor Gericht gekommen,weil sich mal Menschen getraut haben den Mund aufzumachen.Zwar mit Hilfe vom Fernsehen,aber es hat funktioniert.7 Mio.Euro im Jahr sind aus den Taschen eingeschüchteter,abgezockter Menschen auf Ihr Konto geflossen,15000-20000,-Euro täglich.
Also ist mir das sowas von schei?egal ob das mit dem §174 in einen Brief passt oder nicht.Jeder sollte das Recht haben zu erfahren,ob ein Inkassobüro berechtigt ist sein Geld einzutreiben oder ob sein Geld gewaschen wird und er gnadenlos ausgebeutet wir.Ob jetzt §174,§410 oder sonst ein anderer spielt absolut keine Rolle,denn der Wille zählt.Der Wille sich nicht abzocken zulassen,schon garnicht,wenn es sich um nicht gerechtfertigte Forderungen handelt.Ich lasse mich nicht von Anwälten und Inkassos einschüchtern,ich gehe dagegen an.Solange wegen solch einem § hier im Forum oder im ganzen I-Net
gestritten wird und manche Leute aus einer Mücke einen Elefanten machen,solange wird es auch Abzocker geben,die weiter in Deutschland ihr Unwesen treiben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das Magazin STERN schreibt :

quote:
Ohne Vollmacht nicht zahlen
Schuldner sollten zunächst immer überprüfen, ob eine gültige Vollmacht beziehungsweise Abtretungserklärung des Gläubigers vorliegt. Kann das Inkassobüro keines dieser Schriftstücke vorweisen, darf es auch keine Zahlungen verlangen.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/:Inkasso-Regeln-Was-Schuldner/561919.html?id=561919



Die IHK schreibt
cms.ihksaarland.de
quote:
Der Schuldner sollte zunächst die auf das Inkassobüro lautende Vollmacht des
Gläubigers überprüfen. Ist keine Vollmacht beigefügt, sollte der Inhalt des
Schreibens unverzüglich zurückgewiesen werden

und
quote:

Inkassobüros können von Gläubigern Forderungen "ankaufen".
Sie lassen sich damit das Vollrecht dieser Forderung abtreten. Treibt ein Inkas-
sobüro eine solche Forderung ein, unterliegt es nicht den Beschränkungen des
Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Abtretungserklärung - unterschrieben
vom Gläubiger - sollte man sich immer vorlegen lassen, bevor irgendetwas
veranlasst oder gar gezahlt wird. Nur so ist herauszubekommen, ob das Inkas-
sobüro "eigene" Forderungen beitreibt oder im Auftrag von Gläubigern tätig wird.
Beruht diese Forderung auf einem gerichtlichen Titel, sollte nach Erfüllung der
Forderung der Titel herausgefordert werden, damit dieser Titel nicht weiter benutzt werden kann


Wenn aber die komplette Forderung ohnehin strittig ist bringt es nichts hier auf der Vollmachtsschiene zu reiten - Dann ganz einfach der Gegenseite gegenüber die Forderung zurückweisen und den rechtsweg anheim stellen !
Punktum



-- Editiert am 14.05.2009 23:03

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#8
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

@ Ali Baba:
es wäre schön, wenn du dich langsam mal ein wenig zurückhalten könntest.
Dieser sogenannte "Schwachsinn" ist nichts, was sich ein(e) thehellion ausdenkt.
Andere Ratgeber mit denselben Worten werden von dir ganz ignoriert.
Ist das hier eine persönliche Schiene?

Merkwürdigerweise kann man von dir meist nur unqualifiziertes Gequake lesen und keine wirklich helfenden Posts.
Wer keinen Rat geben kann, sondern sich nur gern schreiben sieht, sollte vllt. eher in die Plauderecke wechseln.
guten Abend

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

AliBaba versucht bei den fragenden Usern Verwirrung durch gewisse Fehlinformationen zu erzeugen und dadurch die Inkassogilde - welche er energisch vertritt - zu stärken
Schade eigentlich das er mit dieser Branche symphatisiert - denn er verfügt durchaus über Insiderwissen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

weißt du, was witzig ist?
Wenn man sich mal unterhält, gibt es nicht wenige Leute, die sogar auch Mahngebühren zahlen würden, so man wirklich zu Recht in die Pflicht genommen wurde.
Nur, da diese IBgebühren derart horrend sind (oftmals fast nochmal die gleiche Summe wie die angemahnte HF), schießen sich diese IB eigentlich wieder selbst ins Bein, finde ich.
Wenn ich irgendwo vergessen habe, zu bezahlen und muss deshalb 10 Euro mehr zahlen, würde ich nicht mit der Wimper zucken.
So jedoch bin ich heilfroh, dass es Foren wie dieses gibt, in dem man sich schlau machen kann...
Und Leute, die auch nach 1000x noch die Geduld aufbringen und helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sag mal Ali - glaubst Du das ganze Zeugs was Du hier von Dir gibst tatsächlich ?
Falls ja dann hast Du zumindest Humor :neck:
http://www.youtube.com/watch?v=EkKVvYlS3so

lg

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Nunja, selbst ein AliBaba kann Gerichtsurteile nicht einfach negieren.
Dann soll er eben seinen Salmon beibehalten und es wird weiter verlinkt.
Amüsant ist es allemal.
Ich wollte nur mal wissen, ob er ernsthaft immer einen auf Rumpelstilzchen macht oder das nur eine Masche ist.
Aber qed
habe die Ehre

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
stolzerpapa
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Es ist allerdings nicht verboten, diesen Schwachsinn zu wiederholen, ggf. erntest du ja hier und da noch mal ein müdes Lächeln.


@ali:

fragt sich nur,wer hier in diesem Forum ein müdes Lächeln erntet.Ist dir eigentlich schon einmal aufgefallen,dass du mit deinem PRO-INKASSO-SCHEI? hier nicht erwünscht bist?Ist doch klar,dass du hier alles als Schwachsinn titulierst,damit weiterhin Leute die sich unter Druck setzen lassen und denken das es keinen Sinn hat gegen Inkassoabzocker vorzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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