Mediafinanz Mahnung

9. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
bigtear
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Mediafinanz Mahnung

Hallo, ich habe heute eine Mahnung von der Mediafinanz AG bekommen.

Text:
Sehr geehrter Herr ....
wir wurden mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Unser Mandat hat am 19.05.2009 folgende Leistung für sie erbracht:
-Teamspeak-2-Server
Für diese Leistungen schulden Sie einen Betrag in Höhe von 1,90€. Leider haben sie auf die bisherigen Mahnung - zuletzt vom 03.06.2009 - nicht gezahlt. Um weite Kosten zu vermeiden, fordern wir sie Auf die aussthende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen. Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
-Grundforderung unseren Mandanten : 1,90
-vorgerichtliche Inkassogebühren : 15,00
-vorgerichtliche Inkassoauslagen : 4,50
-Kontoführungsgebühren : 2
Noch offener Gesamtbetrag(Stand:06.04.2011):23,40

Der Gesamtbetrag in Höhe von 23,40 ist binne 10 Tagen spätestens bis 16.04.2011 (Eingang) unter Angabe des Aktenzeichens xxxxxxxxx auf unser oben stehendes Konto zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns auf die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§688 ff. ZPO gegen sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch VOllsteckungskoten für den Gerichtsvollzieher aus sie zukommen.

...
Mit verbindlichem Gruß
Mediafinanz AG


Jetzt zu meinen Gedankengängen:
Ich habe mich dort vor gut 2 Jahren registriert und ein TS gemietet , soweit ich weis auch frist gerecht gekündigt. Sicher bin ich mir da leider nicht und die eMail-Adresse habe ich leider vergessen. Zu diesem Zeitpunkt (wo ich mich registiert hatte) war ich aber noch nicht 18. Was ich verdächtig an dem Brief fande war der Umschlag, der hatte kein Stempel von der Post (-> wie wollen Sie beweisen das der Brief dann auch angekommen ist?)Und warum kommt der Brief heute (9.4.2011 wenn ich eine Rechnung vom 19.05.2009 begleichen muss?

Über tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!


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-- Editiert am 09.04.2011 10:29

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bigtear
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Soeben habe ich noch einen Breif von dennen bekommen, indem geht es um genau das sellbe außer das es ein neuerer Teamspeak server ist.
Insgesamt darf ich jetzt also schon ca 50€ begleichen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Mediafinanz muss zweifelsfrei nachweisen, dass dieser Vertrag (TS) überhaupt existiert.
Wurde ein Vertrag unterschrieben?
Falls nein, Briefe ignorieren und erst beim Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

quote:
Was ich verdächtig an dem Brief fande war der Umschlag, der hatte kein Stempel von der Post (-> wie wollen Sie beweisen das der Brief dann auch angekommen ist?


Das ist völlig belanglos.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bigtear
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Also direkt unterschrieben mit der Hand habe ich nichts aber ich hab natürlich mich auf der Seite angemeldet und dort ja auch den TS gekauft

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119320 Beiträge, 39710x hilfreich)

Wurde die Leistung nachweisbar in Anspruch genommen?
Erfolgten auch Zahlungne von deiner Seite aus?
Welches Zahlungsmittel?



quote:
soweit ich weis auch frist gerecht gekündigt.

Das soll bedeuten, das keine Nachweise für den Zugang einer Kündigung existieren?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Vater oder die Mutter des TEs könnte auch dem damals geschlossenen Vertrag schriftlich widersprechen und evtl zusätzlich aus Kulanzgründen 1,90 zweckgebunden überweisen !

quote:
Soeben habe ich noch einen Breif von dennen bekommen, indem geht es um genau das sellbe außer das es ein neuerer Teamspeak server ist.
Insgesamt darf ich jetzt also schon ca 50€ begleichen.

Bin Laie ! Worin besteht der Unterschied ?
Ist das eine Neue Forderung ?

lg

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
luxuslady1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo. Es ist davon auszugehen, dass Media-Finanz ein Paket Forderungen, teils titulierte, teils wie deine untitulierte, aufgekauft hat und nun die Forderung geltend macht. Rechtlich ist, wenn die Forderung berechtigt ist, nichts zu belangen, da diese innerhalb von 3 Jahren angemahnt werden muss. Du kannst es auf einen langen Rechtsstreit ankommen lassen, an dem du am Ende anstatt der jetzigen 23,40 Euro dann ca. 150 Euro bezahlen musst, oder zahl die Forderung. Media-Finanz gehört zur Seite der seriösen Inkassobüros und schreibt ohne Begründung normalerweise keine Mahnungö


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119320 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Media-Finanz gehört zur Seite der seriösen Inkassobüros

Du bist nicht von unserem Planeten?



quote:
und schreibt ohne Begründung normalerweise keine Mahnung

Du bist definitiv nicht von diesem Planeten ...
... oder von Mediafinanz ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 10.04.2011 21:35

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Media Finanz ist bei der Auswahl der Auftraggeber nicht gerade extrem "pingelig"


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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119320 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Media Finanz ist bei der Auswahl der Auftraggeber nicht gerade extrem "pingelig"

Bei der Wahl der Methoden auch nicht - die Grauzone ist bei denen eigentlich Standard und das mit starker Tendenz zum dunkelgrau ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Gut zu wissen -)


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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bigtear
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok was ist nun eigentlich die Lösung? Wie sollte ich nun darauf reagieren?

Meines Wissens ist die Mahnung ungültig da ich davor keine Warnungen oder sonstige Hinweise zu der Forderung bekommen habe.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119320 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Ok was ist nun eigentlich die Lösung?

Die Nachfragen beantworten?
Dann könnte man sich an eine Lösung ranarbeiten.



quote:
Meines Wissens ist die Mahnung ungültig da ich davor keine Warnungen oder sonstige Hinweise zu der Forderung bekommen habe.

Das ist unerheblich, es zählt alleine ob du in Verzug warst oder nicht.





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1x Hilfreiche Antwort

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