Mediafinanz - Völlig absurde Abzocke?

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Slaughtermom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mediafinanz - Völlig absurde Abzocke?

Guten Abend,

da ich hier auf glühenden Kohlen sitze und gespannt of morgen früh lauere um endlich mit entsprechenden Personen telefonieren zu können, dachte ich mir ich stelle diese Sahnestück an Inkompetenz online und hole mir doch mal eure Meinungen dazu ein:

Am Samstag kam ein unfrankierter Brief in mein Elternhaus geflattert. Zufällig bin ich aktuell vor Ort, da Ferien sind (ja, ja... die Lehrer).
Geöffnet, da mit Werbung gerechnet, um diese dem Kachelofen zu überlassen doch nein: ein Schreiben der besagten Mediafinanz!

Zum Sachverhalt:

Im Sommer 2012 habe ich mir bei einem Forenbekannten - bzw. in dessen Onlineshop - ein Fahrwerk gekauft. Nach langem hin und her wurde auch, nach 6 Wochen, endlich das richtige Fahrwerk durch FK geliefert.
Bezahlt wurde das Fahrwerk dann auf Rechnung (Billsafe). Durch den Verzug und die Unfähigkeit von Seiten des Bekannten oder Vielmehr Billsafes kam es sogar zu einer Mahnung und Drohung von "Inkassobeauftragung". Das konnte jedoch durch ein Telefonat durch den Verkäufer geklärt werden.
Nach 6 Wochen hatte ich also endlich die richtige Rechnung, das korrekte Fahrwerk und hatte die Rechnung entsprechend direkt gezahlt.

Eine etwas holprige, aber letztlich dann doch erfreuliche Transaktion.

Bis gestern. 2.5 Jahre nach erfolgter Lieferung und Zahlung (besitze natürlich noch den gesamten Email-Verkehr sowie Überweisungsbeleg) erhalte ich nun eine Forderung von Mediafinanz.

Mandant: Paypal ??????

Wortwörtliche Passagen (Name der Tuningfirma geändert):
"Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde (LÜGE?!), ist die Forderung der Firma xy Tuning an Paypal abgetreten worden. Da die Forderung trotz Bemühungen unseres Mandanten (Wer soll der Mandant sein? Paypal?) bislang nicht bezahlt wurde, sind Sie nunmehr zur Zahlung... "

Ich muss, denke ich, nicht erwähnen, dass ich nie eine Forderung erhalten habe und auch in 2.5 Jahren - logischerweise - nie eine Mahnung zu einer beglichenen Rechnung erhalten habe. Abtretung einer angeblichen Schuld eines Käufers bei einem Tuningshop an einen Finanzdienstleister, der mit der Transaktion nichts zu tun hat? Das klingt für mich schon so absurd, dass ich schon fast wieder glauben will, dass so etwas möglich ist.


Erster Schritt: Griff zum Telefon! Anruf bei Paypal.
Der junge Herr Rosen...(Name geändert) konnte keine Einträge und Forderungen in meinem Nutzerprofil finden. Im Gegenteil: Er war sehr verwundert, da Paypal gar nicht mit mediafinanz arbeite, sondern mit KSP (oder so ähnlich). Mit dem angegebenen Aktenzeichen konnte er ebenso nichts anfangen, da Paypal mit Kundennummern arbeite.

Morgen rufe ich dann erst einmal meinen Bekannten (Firmenurlaub bis 05.01.15) an und "stelle ihn zur Rede". Würde mich aber sehr wundern, wenn der seine nicht existierenden Forderungen an Paypal (???) weiterleiten würde.

Danach wende ich mich an Billsafe und recherchiere dort.

Abschließend setze ich ein freundliches Schreiben an diese Abzocker auf, in dem ich darum bitte, mir doch mitzuteilen, wer sie tatsächlich beauftragt hat, woher sie meine Daten (wenn auch veraltet) haben und, dass ich doch darum bitten möchte, auf weitere Drohbriefe zu verzichten
Durch bisherige Recherche bin ich auf folgende Floskeln gestoßen, die ich nutzen möchte:

Ich widerspreche in vollem Umfang (?) und

1. berufe mich auf das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB (trifft das in meinem Fall überhaupt zu?)

2. verlange die Vorlage der Gläubigervollmacht nach § 174 BGB im Original (keine Kopie, kein Durchschlag, vom Gläubiger persönlich unterschrieben). Paypal will's ja nicht gewesen sein.

3. Auch verlange die Grundlage der Forderung. Sprich Vorlage der angeblich offenen Rechnung (§ 367 BGB ).

4. untersage explizit die Kontaktaufnahme per Telefon

5. Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gemäß BDSG nicht einverstanden ...."


Habe ich irgend einen Fehler in der Handlungskette und bitte sagt mir, dass ihr das genauso absurd findet (mal abgesehen von der Forderung für einen längst bezahlten Artikel).

Vielen Dank im Voraus!



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Billsafe scheint nur eine Unterabteilung von Paypal zu sein. Im Impressum von "www.billsafe.de" steht jedenfalls die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie als Betreiberin der Webseite. Da die Forderung anscheinend usprünglich von dem Tuning-Laden an Billsafe abgetreten worden ist, erklärt das die Aussage, dass Paypal Forderungsinhaberin ist. Da du die Forderung allerdings bezahlt hast, ist diese erloschen. Den Zahlungsbeleg solltest du gut aufbewahren.

Das mit dem Zurückbehaltungsrecht halte ich für Unsinn. Die Anforderung einer Vollmacht halte ich hier für nicht notwendig. Die Sache lässt sich wegen der erfolgten Zahlung schnell bereinigen, so dass du keinen Bedarf an solchen formalistischen Spielereien hast.

Du solltest schreiben, dass du die Forderung bezahlt hast und dass daher kein Zahlungsanspruch mehr besteht. Außerdem solltest du eine Kopie des Zahlungsbeleges beifügen.

Außerdem scheint die Mahnung nicht die notwendigen Angaben nach [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__11a.html]§ 11a RDG [/URL] zu enthalten (?). Du könntest den Inkasso-Laden ergänzend auch auffordern, dir alle Informationen nach § 11a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 zukommen zu lassen. Außerdem könntest du dich wegen des Verstoßes gegen § 11a RDG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Der Satz "Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde ..." zeigt aber schon, wie der Inkasso-Laden sich hier verteidigen wird: Es ist bereits eine erste Mahnung an dich geschickt worden, die dir nur (leider, leider :party: ) nicht zugegangen ist.

Du solltest dem Inkasso-Laden erklären, dass jedwede Weitergabe von Daten an Auskunfteien rechtswidrig wäre, da du die geltend gemachte Forderung hiermit bestritten hast.

Wenn du Glück hast, erledigt sich die Sache dann schnell. Sei aber nicht überrascht, wenn in den nächsten zwei Jahren kein lebender Mensch deine Schreiben liest und du dennoch eine Reihe einschüchtender Schreiben erhältst. Dann wird die Sache einschlafen.

-- Editiert Guybrush Threepwood am 04.01.2015 22:14

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich würde am Montag Strafanzeige erstatten wegen Betrugs und Nötigung gegen Unbekannt. Zum einen stört mich an der Geschichte, dass das ein nicht frankiertes Schreiben war: Selbst Mediafinanz schickt wenigstens Schreiben, auf denen irgendetwas wie ein Poststempel zu sehen ist, ausgestellt von einer Kovertiermaschine.
Zweiter Grund ist eben die Angabe von Paypal, dass die eigentlich nur mit KSP zusammenarbeiten würden. Zudem wird normalerweise auch von KSP dann sowohl das korrekte Paypal-Konto benannt, als auch eine entsprechende Referenz angegeben. Zudem ist auch auf dem PayPal-Konto alles nachvollziehbar.

Es ist in meinen Augen nicht ausgeschlossen, dass PayPal damit gar nichts zu tun hat. Vielleicht hat jemand bei der Tuning-Werkstatt Kundendaten abgegriffen und damit gefälschte Briefe aufgesetzt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und hatte die Rechnung entsprechend direkt gezahlt. <hr size=1 noshade>

Einen Zahlungsbeleg hat man dann ja sicherlich noch?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Slaughtermom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie im Text erwähnt: Ja, selbstverständlich.

Zunächst einmal vielen Dank an die beiden anderen Kommentare. Es hat sich nun nach einigen Telefonaten herausgestellt, dass Billsafe ein Paypalsubunternehmen ist und damit das Übertragen des Mandaten tatsächlich stimmt.

Aber und damit auch Gott sei Dank: Es liegt tatsächlich am Verkäufer. Er hat es schlicht und ergreifend versäumt, Billsafe mitzuteilen, dass er die Überweisung auf sein Konto erhalten hat, statt wie von Billsafe erwartet auf deren Konto. Billsafe und mediafinance sind bereits informiert und brauchen lediglich den Zahlungsbeleg sprich den Kontoauszug.

Die 10€ für die nun anfallenden Bearbeitungsgebühren der Bank (für die Überweisungsausdrucke der Monate Sept/Oktober '12 -> 5€ je Monat) stelle ich natürlich dem Verkäufer in Rechnung. Ansonsten hat er mir zugesagt eine entsprechende Erklärung zu verfassen in der alle Daten bzgl. Erhalt der Ware an mich, mediafinance sowie Billsafe gesendet werden. (handschriftliche Unterschrift, Firmenstempel, Datum, BTN Nummer, Aktenzeichen sowie Kundennummer und Referenz)

Sollte dies bis Freitag nicht erfolgt sein, werde ich meinerseits Rechtsbeistand suchen.


Vielen Dank nochmals an alle Helfenden!

Sollte sich nochmals etwas ergeben, melde ich mich.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ärgern Sie sich nicht, und tun Sie einfach nichts (mehr). Wer mit wem und aus welchem Grund auf Sie zukommt ist uninteressant. Wichtig ist, dass Sie alles bezahlt haben.

Wer meint, er müsse noch etwas verlangen, kann ja den justiziablen Weg gehen: Mahnbescheid (Ihr Widerspruch) oder sofort Zahlungsklage (Ihr Rechtsanwalt).

Fertig.

Mit Telefonaten oder Schreiben ist dieser Brut von Abzockern nicht beizukommen. Schreiben von Inkassounternehmen sind unbeachtlich (es ist deren Masche zu drohen).

Warten Sie auf ein Schreiben vom Gericht.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie im Text erwähnt: Ja, selbstverständlich. <hr size=1 noshade>

Da wurde nur der Überweisungsbeleg erwähnt und der ist kein Nachweis bezüglich der geleisten Zahlung.
Mit dem Kontoauszug sieht das dann schon anders aus.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go450360-6
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir selber sind ein Unternehmen mit einem Onlineshop, welcher diverse Zahlungsarten anbietet.
Unter anderem ist dies auch ein Kauf auf Rechnung möglich, abgewickelt mit der Fa. Billsafe (Ein Unternehmen, das zur Paypal-Gruppe) gehört.

Das Große Problem ist: Kunden können oder wollen nicht mehr lesen. In unserem Online-Shop ist alles nötige erklärt. Neben der Auswahl der Zahlung steht, dass die Forderung abgetreten wird an Billsafe (inkl. Datenschutz, AGB, etc. von BIllsafe).
Hierrüber kann man sich im Vorfeld auch informieren, wie es bei einem Zahlungsverzug aussieht und an wen man sich wenden muss.

Problem: 97,2 % Der Kunden haben die AGB oder die Hinweise von Billsafe nicht mal geöffnet, bestätigen diese aber mit dem Kauf.

Billsafe geht bei einer nicht oder nicht vollständig geleisteteten Zahlung wie folgt vor:

1. Zahlungserinnerung nach Ablauf der Zahlungsfrist per Mail
1. Mahnung per Post
2. Mahnung per Mail

Erst dann wird ein Inkassounternehmen beauftragt.

Da viele Kunden nicht wissen (weil sie nicht gelesen haben!!!), dass der Kauf auf Rechnung durch einen Zahlungsdienstleister durchgeführt wird, ignorieren Sie die Mahnungen, weil Sie diese nicht zuordnen können.
Bei vielen Kunden landen diese Mails auch im Spam-Ordner, der natürlich nie kontrolliert wird.
Es wird immer erst dann reagiert, wenn nichts mehr zu retten ist.

Ich möchte deinen/Ihren Fall jetzt nicht bewerten, da ich die Einzelheiten nicht kenne, aber an Hand meines Beispiels erkennt man den "Verursacher" solcher "absurden Forderungen".
Ich kann und möchte nicht ausschließen, das bei einem Finanzunternehmen auch mal Fehler passieren. Natürlich können Zahlungen übersehen werden oder wurden nicht richtig gebucht. Vielleicht hat der Kunde aber auch einen Zahlendreher im Betrag oder in seiner Kundennummer bei der Überweisung gemacht.

In der Regel handelt es sich nicht um Abzocke, sondern um eine legitime Forderung.
Ob der Forderungsbetrag immer der Richtige ist und im Verhältnis zum Aufwand steht, ist eine andere Frage.
Mann mus sich aber auch mal in die Arbeits-Prozesse solcher Unternehmen reinversetzen.

Man sollte einfach bei einem Kauf mal genauer seine Unterlagen durchlesen und sich über die eigenen Verpflichtungen bewusst werden.



2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Das ist schön. Aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das nach über eineinhalb Jahren in diesem Thema noch irgendjemanden interessiert?

Zitat:
Das Große Problem ist: Kunden können oder wollen nicht mehr lesen

Sie müssen auch nicht alles lesen. Stichwort: AGB-Inhaltskontrolle. Manche Dinge in die AGB zu verstecken, ist nicht nur unseriös, sondern es wird auch von Gerichte um die Ohren gehauen.

Zitat:
Hierrüber kann man sich im Vorfeld auch informieren, wie es bei einem Zahlungsverzug aussieht und an wen man sich wenden muss

Nein, denn das regelt einzig und alleine das BGB. Abweichende Regelungen in den AGB sind im Normallfall unwirksam.

Zitat:
Da viele Kunden nicht wissen (weil sie nicht gelesen haben!!!), dass der Kauf auf Rechnung durch einen Zahlungsdienstleister durchgeführt wird

Verträge mit Dritten in AGB zu verstecken, ist unwirksam. Das verstößt sogar im Einzelfall durchaus gegen das Grundgesetz und die dort enthaltene Privatautonomie.

Zitat:
ignorieren Sie die Mahnungen, weil Sie diese nicht zuordnen können.

Na und?
Wenn ich mit A einen Vertrag eingehe und sich B bei mir meldet und die Hand aufhält, ohne dass erkennbar ist, dass er wirklich im Auftrag von A handelt und ohne dass mir A ausdrücklich (also nicht nur versteckt in den AGB) mitteilt, dass B involviert ist, muss ich nicht auf B reagieren.

Zitat:
Bei vielen Kunden landen diese Mails auch im Spam-Ordner, der natürlich nie kontrolliert wird.

Na und? Muss ich auch nicht. Vertragspartner ist für mich ja auch A und nicht B.

Zitat:
aber an Hand meines Beispiels erkennt man den "Verursacher" solcher "absurden Forderungen".

Du machst einmal mehr einen gewaltigen Fehler: Du versuchst, irgendwo ein Fehlverhalten eines Kunden zu konstruieren. Nun lassen wir mal beiseite, ob es so eines überhaupt gibt. Du machst nun den Fehler, daraus abzuleiten, dass der Kunde nun für alles, was da kommt, verantwortlich ist.
Und genau diese völlig absurde Denkweise, die Inkassos so vorleben, funktioniert nicht. Ein Gläubiger, ob du es wahr haben willst oder nicht, trifft die Schadensminderungspflicht genauso. Wenn du in den AGB unzulässige Klauseln versteckst und dann meinst, ein Inkassounternehmen habe nur aufgrund dieser Klauseln Narrenfreiheit, dann landest du damit auf der Nase, so einfach ist das.

Zitat:
Mann mus sich aber auch mal in die Arbeits-Prozesse solcher Unternehmen reinversetzen

Nö. Muss man nicht. Denn alles, was im kaufmännischen Bereich geschieht, ist einzig und alleine Sache des Gläubigers. Auch die Personalkosten u.ä. sind deine höchst eigene Sache. Dafür kann und darf man nach ständiger Rechtsprechung des BGH niemals einen Schuldner verantwortlich machen.
Und daran können weder AGB etwas ändern noch dein persönliches Empfinden. Wenn sich ein Unternehmen schlecht organisiert, hat es Pech gehabt. Dann muss es das mit höheren Preisen ausgleichen und sich damit dem Wettbewerb aussetzen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von go450360-6):
ignorieren Sie die Mahnungen, weil Sie diese nicht zuordnen können.

Wenn die Manhnung vom Inkasso kommt, dann ist das schlicht rechtswidrig. Denn extra dafür wurde das ja im Gesetz geändert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Leute bleibt mal locker,
der werte Schreiber hat nie im Leben einen Onlineshop, denn mit etwas Geschäftssinn und Kenntnis wären diese Punkte hier für Ihn vollkommen klar.
Ich glaube eher, dass wir es hier wieder mit einem Streiter für IKBs zu tun haben

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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