Merkwürdige Inkasso Forderung, Post vom Gericht

13. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Danielsuchthilfe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Merkwürdige Inkasso Forderung, Post vom Gericht

Hallo zusammen,

ich bin ein bisschen hilflos gerade. Ich habe im August einen Brief von einer Inkassofirma aus Bayern bekommen mit einer Zahlungsaufforderung bezüglich einer GMX Email Adresse aus dem Jahre 1998. Ich habe das Inkassounternehmen mit dem Hinweis angeschrieben, dass ich keine solche Email Adresse besessen habe und ich den Vertrag, die Bevollmächtigung von 1und1, und die Rechnung und Mahnung in Kopie haben möchte. Es wurde mir ein Vertrag ohne eine Unterschrift o.ä. zugesendet und der Hinweis, dass eine Rechnung nicht existiert, da sie per damals per Email versendet wurde. Meine Daten Sind teilweise korrekt erfasst (Name, Straße aus dem Jahr) und teilweise falsch (falsches Geburtsdatum). Ich habe nicht weiter geantwortet und es als Abzocke abgetan. Dann kam ein Brief von einem Anwaltsbüro mit einer weiteren Zahlungsaufforderung. Auch diese habe ich ignoriert. Jetzt kam ein Brief vom Gericht, in dem steht, dass mich das Anwaltsbüro auf diese Kosten verklagen will und ob ich dem zustimme, oder ob Widerspruch einlegen will. Was soll ich jetzt blos tun? Ich habe nie eine Rechnung oder MAhnung erhalten und auch nach eifrigen überlegen wüsste ich nicht, dass ich jemals eine Emailadresse bei GMX besessen hätte, geschweige denn irgendwelche Verträge mit denen gemacht habe (ich war 1998 16 Jahre alt).

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich schreibst du dem Gericht, dass du dich verteidigen willst. Entweder besorgst du dir einen Anwalt oder du versuchst es selbst.

Stichpunkte:
Du hast trotz Aufforderung keinen nachvollziehbaren Vertragsnachweis oder Rechnungsnachweis erhalten. Die Forderung ist zudem verjährt. Die Daten sind falsch eingetragen, was darauf hindeutet, dass du auch nie einen Vertrag eingegangen bist. Du warst zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses minderjährig.

Da zudem auch trotz Aufforderung keine Vollmacht zugesandt wurde, ist fragwürdig, ob das Anwaltsbüro oder Inkassobüro überhaupt im Namen von GMX handelt.

Je nach Ausgang könnte man über eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht des Inkassos nachdenken. Wegen der nicht vorgelegten Vollmacht. "Hallo. Hiermit beschwere ich mich über XYZ Inkasso. Trotz Aufforderung, im Fall mit Aktenzeichen XYZ eine Vollmacht, einen Vertragsnachweis oder eine Rechnungskopie vorzulegen, wurde dies verweigert. Insofern ist davon auszugehen, dass das Inkasso ohne Vollmacht handelt. Ich bitte darum, den Fall zu untersuchen und ggf. eine Untersagung der Geschäftstätigkeit ins Auge zu fassen. Die angeblichen personenbezogenen Daten sind falsch, ich habe nie einen Vertrag mit der angeblichen Mandantin gehabt und wie gesagt wurde mir die Vorlage der Vollmacht verweigert."

Dann abwarten, was passiert...



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."



-- Editiert mepeisen am 13.09.2013 15:49

-- Editiert mepeisen am 13.09.2013 15:52

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#2
 Von 
Danielsuchthilfe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich hätte schreiben müssen, dass eine Kopie der Vollmacht von 1und1 wurde zugeschickt wurde, aber keine Rechnung oder Mahnung da "nicht vorhanden". Ich gehe also davon aus, dass ich erst einmal Widerspruch einlege?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na, dann fällt das mit der Vollmacht und der Bschwerde vor dem Aufsichtsbericht halt weg. Ändert nichts an der Verjährung und ändert nichts daran, dass dir die Vorlage eines Vertragsnachweises oder einer Rechnungskopie verweigert wurde. Wenn keine Rechnung vorhanden ist, können die ihren Anspruch auch nicht begründen.

Gibt es denn bereits eine Klageschrift? Also eine ausführliche Schrift des gegnerischen Anwalts, wo er die Klage formuliert und begründet?

Auf jeden Fall muss man innerhalb von zwei Wochen dem Gericht nun antworten. "Hallo. Ich zeige an, dass ich mich verteidigen werde und beantrage, die Klage abzuweisen. Die Begründung wird einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten sein, sobald mir die Klagebegründung vorgelegt wurde. Gegebenenfalls werde ich einen Anwalt mit der Verteidigung beauftragen."

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, rufe mal dort an und frage nach der Kostenübernahme einer Beratungsstunde bei einem Anwalt bzw. einer Verteidigung. Sachlich die Gründe schildern: 1und1 bzw. GMX will dich verklagen, Forderung aus 1998 (Verjährung), nie bei GMX Kunde usw.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.09.2013 15:56

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#4
 Von 
Danielsuchthilfe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Gibt es denn bereits eine Klageschrift? Also eine ausführliche Schrift des gegnerischen Anwalts, wo er die Klage formuliert und begründet?"

Nein, lediglich ein, wie es aussieht, automatisiertes Schreiben vom Gericht, dass die Anwaltsfirma das Geld einklagen will und ob ich widersprechen möchte. Nochmal vielen Dank für Ihre Antwort.

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
auf diese Kosten verklagen will und ob ich dem zustimme, oder ob Widerspruch einlegen will.

Du hast vermutlich nur einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Wenn ich richtig vermute nur Widersprch in allen Punkten ankreuzen und ab zurück ans Gericht.
Macht vielleicht Sinn noch in das Kommentarfeld einzutragen:
1. nicht der beklagte Vertragspartner. Vertrag wird abgestritten
2. Einrede der Verjährung
Das sollte reichen um NIE wieder davon zu hören.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenns ein Mahnbescheid ist, richtig, dann einfach widersprechen. Gründe angeben muss man da aber nicht. Man kann handschriftlich einen Grund ergänzen, wie Tinnitus vorschlägt, man kann es aber auch lassen.

Evtl. mal einscannen und hier verlinken (Aktenzeichen/ personenbezogene Daten rauslöschen).


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-- Editiert mepeisen am 13.09.2013 16:03

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nachtrag: Ein Mahnbescheid sieht in etwa so aus: http://www.jm.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Vordruckmuster/Mahnbescheid/index.php

Das ist noch keine Klage...

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#8
 Von 
Danielsuchthilfe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Tipps. Ich werde nun Widerspruch einlegen und abwarten. Falls es helfen sollte (mir oder anderen) stelle ich gerne die Dokumente mal ein, wenn ich wieder zuhause bin.



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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt: Unterscheide erst einmal, ob es wirklich eine Klage ist oder doch "nur" ein Mahnbescheid. Das Vorgehen unterscheidet sich nämlich.

Wenn es ein Mahnbescheid sit, hast du auch ein FOrmular, wo du "Widerspruch" ankreuzt und es direkt ans Gericht zurückschickst. Dann ist der ganze Fall vorläufig beendet.

Wenn es eine Klage ist, muss man ggf. anders vorgehen. Stell es nachher mal online, dann kann man weiter sehen.

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#10
 Von 
Danielsuchthilfe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wie gesagt: Unterscheide erst einmal, ob es wirklich eine Klage ist oder doch "nur" ein Mahnbescheid. Das Vorgehen unterscheidet sich nämlich."

Es ist ein Mahnbescheid (gelber Umschlag, kein Anschreiben, Zettel bei dem man Widerspruch einlegen kann) So wie hier zusehen (nicht von mir, aus dem Internet)

http://www.jm.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Vordruckmuster/Mahnbescheid/mbesch.jpg

http://www.nickles.de/user/images/18458/widerspruch.jpg

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann kreuze einfach "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" (Feld 2). Unterschrift dazu. Man kann das, was Tinnitus vorschlägt handschriftlich ergänzen, man kann es lassen. Das Gericht interessiert sich exakt gar nicht für irgendeine Begründung. Wenn überhaupt dient das lediglich dazu, dem Gegner (1und1) klar zu machen, warum man Widerspruch einlegt.

Ich persönlich würde nur ankreuzen, unterschrift drunter und per Einschreiben zurück ans Gericht. Am besten noch heute oder morgen.

Erfahrungsgemäß meldet sich der Anwalt irgendwann nochmal und bittet darum, doch den Einspruch zurückzunehmen, sonst würde es teuer werden. Das kann man getrost ignorieren. Die werden schon von selbst wissen, dass eine Klage nahezu 0 Erfolg hat. Das ist definitiv verjährt, wenn es aus 1998 stammt.

Oder steht bei dem Mahnbescheid irgendetwas dabei? Also von wann die Rechnung angeblich war?

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