Mietbetrug nach Eidesstattlicher Versicherung

17. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
MFHB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietbetrug nach Eidesstattlicher Versicherung

Hallo,

ich habe hier mal einen etwas schwierigen Fall. Ich habe einen kleingarten an eine junge Frau mit Kind vermietet. Nach 2 Monaten der Bezahlung blieb die Miete aus. Nachhaken brachte die ueblichen Aussagen, sorry naechsten Monat. Sofort Inkasso eingeschaltet und nun nach dem kompletten Mahnverafhrensweg und erfolgloser Sachpfaendung hat sich ergeben, dass die Mieterin bereits ein Jahr vor Unterzeichnung des Mietvertrags an eidesstatt versichert hat zahlungsunfaehig zu sein. Erschwerend kommt hinzu, dass ihr Ex-Mann den Kleingarten als Wohnung genutzt hat und als verkottete Ruine hinterlassen hat. Besteht nun die Moeglichkeit die Mieterin strafrechtlich so zu belangen, dass die Aussenstaende sowie die Reinigungs-und Raeumungsarbeiten von Ihr in Haft "abzusitzen" sind? Wie kann ich vorgehen und mit welchen Kosten muss ich dann rechnen=

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

Sie meinen, Sie hätten das Geld gern von den Steuerzahlern? Da muß ich Sie enttäuschen...Natürlich können Sie Strafanzeige erstatten, aber dadurch haben Sie Ihr Geld trotzdem nicht. Dieses müssten Sie auf dem üblichen zivilrechtlichen Weg einklagen, der hier ja dann eher erfolglos ist.

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 17.12.2009 16:44

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#2
 Von 
MFHB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer die Antwort. Mir ginge es aber eher darum, das nicht noch weitere Menschen geschaeftigt werden und das es auf seiten der Schuldner zu einem Einsehen der fehlerhaften Tat kommt. Ansonsten auf den Gerichtsvollzieher zu warten und dann eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und dann munter weiter bestellen und anmieten finde ich auch nicht wirklich OK. Und dieses Verhalten soll sich durch rechtstaatliche Mittel nicht stoppen lassen? Mmmhh, ich waere mehr als enttaeuscht wenn dem so waere !

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
von Ihr in Haft "abzusitzen" sind


Wie das, zivilrechtliche Forderungen führen zu keiner Haft

quote:
eidesstattliche Versicherung abzugeben und dann munter weiter bestellen


Die eid.V sagt nicht aus das man nichts hat, da können sehr wohl Einnahmen vorhanden sein. Auch kann man Vermögen haben. Das nur eben gepfändet wird. Bei den wohlwollenden Pfändungsgrenzen kann man sehr wohl noch leben.
Sie hat ja wohl auch mal bezahlt.

Hier ist alles wie immer, man geht den rechtlichen Weg der an der Pfändungsgrenze endet. Es lohnt sich nicht weitere Mühe oder Geld in die Sache zu stecken. Diese Menschen sind mit Dummheit genug gestraft.

Eine Anzeige verläuft ebenfalls im Sande, da man kaum belegen kann das zum Zeitpunkt der Entstehung der Schuld kein Geld da war und man das wusste - sie hat ja mal was bezahlen können.

Deswegen haben die Banken die Schufa erfunden :-)

K.




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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

eine Anzeige könnte hier durchaus zum Erfolg in Gestalt einer Bestrafung führen. Ohne die EV wäre Mustermanns Argument mit der Beweisbarkeit des Vorsatzes durchaus zutreffend, aber wer nach einer EV immer noch solche Dinger bringt, muß schon mit einer Verurteilung wegen Betruges rechnen.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die EV ist nur eine Momentaufnahme, man darf danach auch im Lotto gewinnen.
Also reicht das alleine nicht aus.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

tja, wenn die Dame nachweisen kann, im Lotto gewonnen zu haben....

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

IM Zwiefel für - nicht gegen den Angeklagten.
Da man 2 Mieten zahlen kommt reicht es aus zu Erklären das man zu Tatzeit davon ausgehen konnte zahlen zu können.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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