Mietschulden einklagen trotz Insolvenz?! Nach Straftat noch was möglich?

13. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vectra1902
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden einklagen trotz Insolvenz?! Nach Straftat noch was möglich?

Hallo!

Ich musste 2012 eine Mieterin aus einer Wohnung klagen. Damals habe ich beim Amtsgericht Uelzen einen Vollstreckungsbescheid über 2.026,53 Euro bekommen.

Die Mieterin ist dann untergetaucht. Jetzt habe ich ihre aktuelle Adresse besorgt und die ortsansässige Gerichtsvollzieherin beauftragt. Leider kam nach wenigen Tagen Post zurück: Es läuft beim Amtsgericht Magdeburg ein Insolvenzverfahren und ich kann mich nicht mehr anschließen.

Ich habe die Kanzlei angerufen die die ex-Mieterin vertritt bzw. deren Insolvenz beaufsichtig. Dort konnte man mir auch keine Hoffnungen machen, gerade weil auch bei den anderen, angemeldeten Gläubigern kein Geld fließt weil wohl nichts da ist.

Mir geht es aber ums Prinzip! Ich muß nicht unbedingt mein ganzes Geld zurück bekommen, ich möchte aber nicht das die damit einfach so durchkommt. Damals hat sie mir den KFZ-Brief von ihrem PKW als Sicherheit für die Mietschulden gegeben - samt Schreiben bezüglich dieser Angelegenheit. Daraufhin die die Person dann einige Wochen später mit einem Bekannten in der Nachbargemeinde zum Straßenverkehrsamt, hat eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben das sie den Brief verloren hat, und hat dann direkt den Wagen auf wen anderes umschreiben lassen damit ich nicht rankomme.

Danach ist sie damals spurlos verschwunden...

Jetzt gibt sie mich einfach nicht bei der Liste der Gläubiger an... das kann doch nicht Sinn der Sache sein, das sie damit so durchkommt, oder??

Gibt es noch Möglickeiten??

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Vectra1902):
Jetzt gibt sie mich einfach nicht bei der Liste der Gläubiger an... das kann doch nicht Sinn der Sache sein, das sie damit so durchkommt, oder??

Doch. Es gibt zwar Möglichkeiten, aber dann brauchst du einen RA, der dein Geld kostet und ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat ist unklar.

Zitat (von Vectra1902):
Gibt es noch Möglickeiten??

Im Grunde nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Ist ein nicht angegebener Gläubiger nicht eigentlich ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Ein Antrag auf Versagung kann nur durch Insolvenzgläubiger gestellt werden.

Aber wenn sowieso nichts zu holen ist, ist die Sache zwar ärgerlich, aber man hätte auch keinen Vorteil gehabt, wenn man am Verfahren teilgenommen hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Vectra1902):
Jetzt gibt sie mich einfach nicht bei der Liste der Gläubiger an... das kann doch nicht Sinn der Sache sein, das sie damit so durchkommt, oder??

Es ist hier ziemlich egal ob sie einen angibt oder nicht, das Ergebnis dürft immer bei 0,0 liegen.
Und ja, genau das ist der Sinn einer Insolvenz, das man sich seiner Gläubiger entledigen kann.



Zitat (von Kalanndok):
Ist ein nicht angegebener Gläubiger nicht eigentlich ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung?

Das wäre mir neu.



Zitat (von Vectra1902):
Nach Straftat noch was möglich?

Welche Straftat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Vectra1902):
Gibt es noch Möglickeiten??


Natürlich! Du könntest einen Antrag auf Versagung der RSB stellen und sie wegen der falschen Eidesstattlichen Versicherung anzeigen.

Zitat (von Kalanndok):
Ist ein nicht angegebener Gläubiger nicht eigentlich ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung?


Ja, durchaus.

Zitat (von fb522466-71):
Ein Antrag auf Versagung kann nur durch Insolvenzgläubiger gestellt werden.


Das ist schlicht falsch.

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Straftat?


Steht im Eingangspost.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Steht im Eingangspost.

Das findet sich keine strafrechtliche Verurteilung.



Zitat (von charlyt4):
Du könntest einen Antrag auf Versagung der RSB stellen und sie wegen der falschen Eidesstattlichen Versicherung anzeigen.

Ja, man kann sinnlose Anträge stellen und auch sinnlose Anzeigen stellen.
Nützt dem Frage aber nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von charlyt4):
Steht im Eingangspost.


Zitat (von Harry van Sell):
Das findet sich keine strafrechtliche Verurteilung.



Von einer Verurteilung hat auch kein Mensch gesprochen.


Zitat (von Harry van Sell):
Ja, man kann sinnlose Anträge stellen



Ob sinnlos oder nicht entscheidet im Zweifel das Gericht und nicht du.

Unrichtige oder unvollständige Angaben können da unter Umständen zu massiven Problemen führen.


Zitat (von Harry van Sell):
Nützt dem Frage aber nichts ...



Woher willst du das wissen?


Zitat (von Vectra1902):
Mir geht es aber ums Prinzip! Ich muß nicht unbedingt mein ganzes Geld zurück bekommen, ich möchte aber nicht das die damit einfach so durchkommt.

Signatur:

Gruß Charly

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