Minderjähriger Sohn bestellt Ware.

25. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
go618474-91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjähriger Sohn bestellt Ware.

Hallo, (sorry falsch ich im falschen Thema bin)

mein Sohn (heute 18) hat sich letztes Jahr mit 17 online bei Kaufland über Klarna eine Apple Watch bestellt und das nicht bezahlt. Die Daten die er benutzt hat waren seine eigene. Er hat nur angegeben das er 18 ist (statt 17) Nun will natürlich das Inkasso ihr Geld.

Mein Sohn sagt, ich soll das Inkasso anschreiben und sagen, dass er noch 17 war als er bestellt hat und die das eben einstellen sollen da er ja noch keine Verträge abschließen darf.

Stellen die das dann wirklich ein wenn ich das schreibe?

-- Editiert von User am 25. Mai 2025 16:27

-- Editiert von Moderator topic am 25. Mai 2025 16:41

-- Thema wurde verschoben am 25. Mai 2025 16:41




32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.01.2026 18:14:29
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
und das nicht bezahlt

Dann war das Aneignung fremden Eigentums.
Zitat (von go618474-91):
bei Kaufland über Klarna

Kaufland war nur der Vermittler oder Verkäufer?
Dann hätten die Eltern, bei verweigertem Einverständnis, den Kaufvertrag rückgängig machen können.
Klarna ist hier nur der Zahlungsdienstleister, der damit gar nichts zu tun hat.

Je nach Höhe des verfügbaren Kapitals des Jugendlichen und des Preises der Ware fällt dies unter den Taschengeldparagraph, der den Kauf erstmal erlaubt, solange die Eltern dies nicht untersagen.
Die Vorspiegelung falscher Tatsachen gegenüber dem Zahlungsdienstleister ist eine andere Angelegenheit.
Dieser hätte die Finanzierung ablehnen müßen, konnte dies aber mangels korrekter Angaben nicht verifizieren.

Da der Jugendliche die Ware vermutlich in Besitz genommen und benutzt hat, würde ich schleunigst die ausstehenden Kosten begleichen, um einen schon vorbelasteten Start in die finanzelle Selbstständigkeit zu vermeiden.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20392 Beiträge, 7374x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
würde ich schleunigst die ausstehenden Kosten begleichen

ICH würde die Rechnung nicht zahlen - das ist Sohnemanns Angelegenheit.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9986 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
ICH würde die Rechnung nicht zahlen - das ist Sohnemanns Angelegenheit.


Sehe ich auch so.

Zitat (von go618474-91):
Mein Sohn sagt, ich soll das Inkasso anschreiben und sagen, dass er noch 17 war als er bestellt hat und die das eben einstellen sollen da er ja noch keine Verträge abschließen darf.


Und die Uhr will er dann behalten. Toller Junge!

Signatur:

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
mein Sohn (heute 18) hat sich letztes Jahr mit 17 online bei Kaufland über Klarna eine Apple Watch bestellt und das nicht bezahlt. Die Daten die er benutzt hat waren seine eigene. Er hat nur angegeben das er 18 ist (statt 17)

Als 17jähriger war er nur eingeschränkt geschäftsfähig. Kauverträge, die er abgeschlossen hat, waren "schwebend unwirksam", solange bis die Sorgeberechrtigten (beide! Eltern) sie gebilligt haben. Ausnahme: der "Taschengeld-Paragraph" - Verträge von Minderjährigen sind wirksam, wenn die Leistung mit Mitteln bezahlt wird, die dem Minderjährigen für diesen Zweck oder zur freien Verfügung zur Verfügung gestellt worden sind.

Aaaber... Sohnemann sollte sehr vorsichtig sein mit seiner Idee. Er ist nämlich ab 14 strafmündig, und wenn er die Apple Watch bestellt hat mit der Absicht, sie nicht zu bezahlen, weil er entweder ja gar nicht das Geld dafür hat bzw. weil er weiß, daß die Uhr trotz unwirksamen Kaufvertrages an ihn geliefert wird, dann hat er den Tatbestand des Betrugs (§263 StGB) verwirklicht.

Und das liegt nahe, wenn er sich als 18 ausgegeben hat, damit hat er den Händler getäuscht, um dessen Vermögen zu schädigen - und das ist Betrug.

Er kann dann die Volljährigkeit gleich mit einer Vorstrafe starten, das sollte man ihm klarmachen.

Zitat:
Nun will natürlich das Inkasso ihr Geld.

Mein Sohn sagt, ich soll das Inkasso anschreiben und sagen, dass er noch 17 war als er bestellt hat und die das eben einstellen sollen da er ja noch keine Verträge abschließen darf.

Damit liefert er die Steilvorlage für ein Strafverfahren wegen Betrugs. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre...

Zitat:
Stellen die das dann wirklich ein wenn ich das schreibe?

Nein, die werden dann Strafanzeige gegen ihn erstatten.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19221 Beiträge, 10349x hilfreich)

Die Sache wäre so einfach, wenn beim Alter nicht gelogen worden wäre.
Und ich halte es nicht(!) für geschickt, den Verkäufer auf die Lüge aufmerksam zu machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 41x hilfreich)

Immer wieder schön: anstatt das Sohnemann die Ohren langegezogen werden (symbolisch), werden hier Wege gesucht nicht zu zahlen.

Kein Wort von: wir senden die Ihr zurück. Oder vllt sogar: wir verkaufen die Ihr, damit wird den Schaden (!) bezahlen können. Klarna ist hier nämlich ein Schaden entstanden, der durch eine Lüge verursacht wurde.

Man kann natürlich sagen, man hat sich verklickt... dann sollte man aber anständigerweise auch bezahlen.

Fazit: zieh es durch, und ich bin sicher die Betrugsanzeige kommt. Da eine Watch bicht so billig ist, wird da auch nichts eingestellt.

Vllt würde das Sohnemann ganz gut tun. Sozialstunden, Gerichtsverhandlung ... und den Schaden muss er trotzdem begleichen.... nur so zur Info.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2704 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
Stellen die das dann wirklich ein wenn ich das schreibe?

Natürlich nicht. Da der Sohn nun volljährig ist, kann man gegen ihn titulieren.

Das Strafverfahren könnte noch oben drauf kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2704 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
Stellen die das dann wirklich ein wenn ich das schreibe?

Natürlich nicht. Da der Sohn nun volljährig ist, kann man gegen ihn titulieren.

Das Strafverfahren könnte noch oben drauf kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9986 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Und das liegt nahe, wenn er sich als 18 ausgegeben hat, damit hat er den Händler getäuscht, um dessen Vermögen zu schädigen - und das ist Betrug.


genau. Und wenn Sohnemann seinen Eltern gegenüber meint

Zitat (von go618474-91):
Mein Sohn sagt, ich soll das Inkasso anschreiben und sagen, dass er noch 17 war als er bestellt hat und die das eben einstellen sollen da er ja noch keine Verträge abschließen darf.


Dann ist das aus meiner Sicht schon eine starke Betrugsabsicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
Mein Sohn sagt, ich soll das Inkasso anschreiben und sagen, dass er noch 17 war als er bestellt hat und die das eben einstellen sollen da er ja noch keine Verträge abschließen darf.

Stellen die das dann wirklich ein wenn ich das schreibe?


Nein. Weil man als Elternteil raus ist. Nach § 108 Abs. 3 BGB werden alle ungenehmigten Verträge nachträglich durch durch nun geschäftsfähigen ehemaligen Minderjährigen selbst genehmigt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go618474-91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roboter3000):
Immer wieder schön: anstatt das Sohnemann die Ohren langegezogen werden (symbolisch), werden hier Wege gesucht nicht zu zahlen.

Kein Wort von: wir senden die Ihr zurück. Oder vllt sogar: wir verkaufen die Ihr, damit wird den Schaden (!) bezahlen können. Klarna ist hier nämlich ein Schaden entstanden, der durch eine Lüge verursacht wurde.

Man kann natürlich sagen, man hat sich verklickt... dann sollte man aber anständigerweise auch bezahlen.

Fazit: zieh es durch, und ich bin sicher die Betrugsanzeige kommt. Da eine Watch bicht so billig ist, wird da auch nichts eingestellt.


Mein Sohn wohnt ja seit er 18 ist nicht mehr bei mir. Und ich halte mich aus diesen Angelegenheiten auch raus. Er hat mich lediglich gebeten die Mail an das Inkasso aufzusetzen da ich ja die Mutter bin.

Dabei ist das was ich oben erwähnt habe nur die Spitze des Eisberges. Als ich den Beitrag verfasst habe, dachte ich noch es handelt sich nur um eine Bestellung. Aber wir reden hier von nicht bezahlten Bestellungen (im Alter von 17 Jahren) von über 6000,- Euro. (ca. 12 Bestellungen), da kann man wohl nicht mehr von vertippt reden. Und das ist nur das eine Inkasso, wer weiß was da noch so vorhanden ist.

Danke euch für die Antworten. Ich hab dem Inkasso das geschrieben, was ich als Mutter schreiben sollte, den Rest müssen die dann mit ihm ausmachen.



-- Editiert von User am 26. Mai 2025 12:59

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Darf man fragen, WAS du als Mutter nun dem Inkasso geschrieben hast?

War die Empfehlung nicht, dass dein junger, aber volljähriger Betrüger-Sohn den Schlamassel selbst bereinigen sollte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
go618474-91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Darf man fragen, WAS du als Mutter nun dem Inkasso geschrieben hast?

War die Empfehlung nicht, dass dein junger, aber volljähriger Betrüger-Sohn den Schlamassel selbst bereinigen sollte?


"Hiermit als Sorgeberechtige für mein Sohn ...., teile ich Ihnen mit, dass ich nichts von den Bestellungen die ....... vor dem xx.xx.2024 gemacht hat wusste. Es geht um das Aktenzeichen: xxxxxxxx und alle anderen Aktenzeichen, mit Bestellungen vor dem 09.08.2024. Er hatte keine Zustimmung von mir die Bestellungen zu tätigen. Er tat dies nachts, wo ich schlief und dachte er schläft auch. Ebenfalls hat er eine geistige Behinderung.

Demnach bitte ich Sie alle Forderungen vor dem xx.xx.xxxx einzustellen.

Mfg,"

Ich habe ihm gesagt, er soll mir sagen was ich schreiben soll und hab das dann so abgeschickt.

- Er will ja in die Privatinsolvenz, und sein Anwalt hat zu ihm gesagt, er soll mir sagen das ich das schreiben soll in der Hoffnung es könnte ja klappen. (Ein Anwalt müsste doch wissen, ob das klappt oder nicht?!). Er hätte es also rein theoretisch mit in die Privatinsolvenz rein nehmen können, aber er wollte es so, wenn er jetzt dafür angezeigt wird - sein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2771 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
Er will ja in die Privatinsolvenz, und sein Anwalt hat zu ihm gesagt, er soll mir sagen das ich das schreiben soll in der Hoffnung es könnte ja klappen.


Ich frage mich, was dieser Anwalt eigentlich beruflich macht...oder war das vielleicht ein Anwalt der Gegenseite (der hätte zumindest ein Interesse daran so etwas zu raten)?

Dadurch, dass Du es rückwirkend nicht genehmigst entsteht jetzt ein Betrugsverdacht gegen Deinen Sohn und die Forderungen, die aus dem Betrug entstehen werden, wird er nicht mehr mit einer Privatonsolvenz los (Forderung aus unerlaubter Handlung).

Und noch schlimmer: Du hast jetzt gegenüber der Gegenseite eine Aussage getätigt, die strafrechtlich gegen Deinen Sohn verwertet werden kann. Nämlich dass er es heimlich nachts getan hat.

Aber dieser Anwalt Deines Sohnes wird sicherlich wissen, was gut für ihn ist.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42865 Beiträge, 14796x hilfreich)

Ihr kennt doch alle das Kinderspiel "stille Post?" Was immer der Anwalt gesagt hat, bei der Ausformulierung eines solchen Briefes kommt es auf jedes Wort an. Nicht auf den in etwa Sinn. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der hoffnungsvolle Sprößling auch nur in etwa kapiert hat, was der Anwalt gesagt hat und dieses dann auch noch auf den Punkt genau an die Mutter weiter gegeben hat. Wenn denn dieser Anwalt überhaupt existiert.

Alles andere ist jetzt doch einerlei. Jedenfalls ist das Geschäft aus der "Schwebe" raus, wirksam. Ob es dank der tatkräftigen Mutter jetzt auch noch zusätzlich in den strafrechtlich relevanten Bereich geschubst worden ist, dazu müsste sich das genauer anschauen. Und evtl. wird dann die Staatsanwaltschaft auch noch überprüfen, ob bei so viel Bestellungen durch ein geisteskrankes Kind die Eltern (hier wohl nur die Mutter) strafrechtlich mit verantwortlich sind. Denn dieses Rumwüten in der Nacht kann ja wohl kaum unbemerkt geblieben sein; spätestens dann nicht mehr, wenn da ständig Waren geliefert werden.

wirdwerden

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34486 Beiträge, 17813x hilfreich)

Er kann dann die Volljährigkeit gleich mit einer Vorstrafe starten, das sollte man ihm klarmachen. Da man unter Vorstrafe eine Strafe versteht, die im Führungszeugnis steht: Derlei ist nicht zu erwarten.

Damit liefert er die Steilvorlage für ein Strafverfahren wegen Betrugs. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre... Dass die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, sollte man schon erwähnen...

Sozialstunden, Gerichtsverhandlung ... und den Schaden muss er trotzdem begleichen.... Das wiederum ist eine recht realistische Prognose - vielleicht gibt es sogar einen Wochenendarrest.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20392 Beiträge, 7374x hilfreich)

Nur, weil Söhnchen das von dir verlangt, hängst du dich da auf diese Weise rein? Heiliger Himmel, schütt' Verstand vom Himmel, aber reichlich!
:devilangel:

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42865 Beiträge, 14796x hilfreich)

Und noch etwas: Schulden, die durch kriminelle Handlungen entstehen sind einer Befreiung durch eine Insolvenz nicht zugängig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13681 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
Er will ja in die Privatinsolvenz


Tja.... Vermögensschäden aus Betrug sind allerdings nicht von der Restschuldbefreiung betroffen.

Er wird das hier ->
Zitat (von go618474-91):
Aber wir reden hier von nicht bezahlten Bestellungen (im Alter von 17 Jahren) von über 6000,- Euro. (ca. 12 Bestellungen), da kann man wohl nicht mehr von vertippt reden.

also nicht durch eine Privatinsolvenz los....

Bei der Schadenshöhe und der Menge der Taten sind wir auch nicht mehr in § 263 Abs. 1 StGB ->
Zitat (von eh1960):
Steilvorlage für ein Strafverfahren wegen Betrugs. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre...

sondern eher in § 263 Abs.3 Nr. 1StGB -> Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Zur Anwendung wird allerdings Jugendstrafrecht kommen....

Zitat (von go618474-91):
....und sein Anwalt hat zu ihm gesagt...

Man (Du als Mutter kannst den Anwalt maximal darauf hinweisen), sollte den Anwalt wohl dringendst über den Umfang des Schadens und der Taten aufklären.
Bei dem im Raume stehenden gewerbsmäßigen Betrug, bedarf es einer anderen Strategie und keinesfalls "solcher" Mails von Mama.....


-- Editiert von User am 26. Mai 2025 14:45

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42865 Beiträge, 14796x hilfreich)

Und noch etwas: die Strafanzeige kommt spätestens dann, wenn der Sprößling in die Insolvenz geht. Das ist ja dann häufig für die Versandhäuser die einzige Möglichkeit, die Forderungen aus der Inso raus zu bekommen und überhaupt noch zu Geld zu kommen. Und die Steilvorlage für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen hat ja hier die Mutter geliefert. Und sich selbst auch noch in die Schusslinie gebracht. Denn Lieferungen im 2-stelligen Bereich bei einem minderjährigen Sprössling ohne Einkommen ....

Und noch etwas: es hilft auch nicht, bei verschiedenen Versandhäusern zu bestellen. Über so Anhänger des Versandhandels tauscht man sich aus.

wirdwerden

-- Editiert von User am 26. Mai 2025 14:53

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34486 Beiträge, 17813x hilfreich)

sondern eher in § 263 Abs.3 Nr. 1StGB -> Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Was hier aber gar nicht gilt.
Zur Anwendung wird allerdings Jugendstrafrecht kommen.... Und zwar genau deswegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13681 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was hier aber gar nicht gilt.

Meine Antwort bezog sich auch auf den Beitrag von eh1960.

Worüber wir uns wohl alle einig sind, ist dass das Inkasso wohl das geringste Problem sein wird, sollten die Forderungen nicht bezahlt werden / können.
Der erste große Schritt Richtung Strafrecht ist bereits gegangen.
Sollte es diesen Anwalt tatsächlich geben, sollten diesem die nackten ungeschönten Tatsachen auf den Tisch gelegt werden, sollte das bereits geschehen sein, sollte sich nach einem anderen Rechtsbeistand umgesehen werden.

Und nur zur Klarstellung, der Anwalt will ebenfalls bezahlt werden, sollte Söhnchen also planen auch diesen nicht zahlen zu wollen / es bereits jetzt nicht zu können und trotzdem einen mandatieren, liegt der nächste Betrug im Portfolio der Laufbahn.
-----------------------------------------------------------

Was mir nicht so recht in den Sinn will....
Es wird neben dem Alter eine geistige Behinderung angeführt, welche die Nichtigkeit der Verträge "bestärken" soll, andererseits hat das Söhnchen genügend "kriminelle" Energie und Wissen die Taten überhaupt zu begehen und sich bereits ein Schlupfloch gesucht.

Das passt meiner Ansicht nicht so wirklich zusammen...

-- Editiert von User am 26. Mai 2025 16:26

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(559 Beiträge, 38x hilfreich)

Ganz wichtig ist, dass der Sohn selbst für das, was er angerichtet hat, einsteht. Wenn ein Elternteil das übernimmt wird wr sich nie ändern. Ich habe das mehrfach in der familie erlebt.
Ich habe azs emotionalen Gründen "Welpenschutz" betrieben. Dad war si was von falsch.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
Ebenfalls hat er eine geistige Behinderung.


Das hätte man sich sparen können.

Es wird nichts am Sachverhalt bzw. an den Konsequenzen ändern.

Zitat (von spatenklopper):
Was mir nicht so recht in den Sinn will....
Es wird neben dem Alter eine geistige Behinderung angeführt, welche die Nichtigkeit der Verträge "bestärken" soll,


Für mich mutet das wie ein (allerdings sehr schwacher) Versuch an, ungeschoren davonzukommen...

Zitat (von spatenklopper):
andererseits hat das Söhnchen genügend "kriminelle" Energie und Wissen die Taten überhaupt zu begehen und sich bereits ein Schlupfloch gesucht.


Eben.


-- Editiert von User am 27. Mai 2025 09:03

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von User am 27. Mai 2025 09:02

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9986 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Für mich mutet das wie ein (allerdings sehr schwacher) Versuch an, ungeschoren davonzukommen...


sehe ich auch so. Genauso interessant ist, das Dieses Detail uns hier erst genannt wird, nachdem sich die Forenmeinung einig ist, dass der hunge Mann die Schuld hat und so einfach nicht aus der Sache rauskommt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42865 Beiträge, 14796x hilfreich)

Ich habe es so verstanden, dass der Sohn der Mutter das weitergegeben hat, als heißen Tipp, was sie da so alles schreiben soll. Wäre der Sohn wirklich geistig behindert und wäre in dem Verfahren wirklich ein Anwalt drinne, dann hätte die Mutter dieses mit Sicherheit nicht geschrieben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von go618474-91):
Dabei ist das was ich oben erwähnt habe nur die Spitze des Eisberges. Als ich den Beitrag verfasst habe, dachte ich noch es handelt sich nur um eine Bestellung. Aber wir reden hier von nicht bezahlten Bestellungen (im Alter von 17 Jahren) von über 6000,- Euro. (ca. 12 Bestellungen), da kann man wohl nicht mehr von vertippt reden. Und das ist nur das eine Inkasso, wer weiß was da noch so vorhanden ist.
und sie sind wirklich die Mutter und haben so gar keinen Plan?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(559 Beiträge, 38x hilfreich)

(Editiert - bleiben Sie beim Thema des Threads!)



-- Editiert von Moderator am 28. Mai 2025 00:42

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
da ergibt sich ja auch noch fogende Frage:
Ich meine, nein, diese Frage ergibt sich hier nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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