Mit KSP vor Gericht.

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mignon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit KSP vor Gericht.

Hallo zusammen.
Es ging um eine Versicherungssache der IDUNA. Die KSP verlangte 178,91E HF. Ich habe darauf nicht reagiert und dann beim zweiten Schreiben um Vollmacht gebeten. Etwa als die Vollmacht antraf (im Original & Forderungsaufstellung!!!) habe ich die HF DIREKT an die IDUNA überwiesen (15. März). Ein Mahnbescheid kam auch noch, der widersprochen wurde. Doch (10.05) dann erhielt ich Post vom Amtgericht, darin eine beglaubigte Kopie eines Schreibens der KSP.

Die wollen mich auf 178,91E HF + Zinsen + 12,50 vorgerichtliche Mahnkosten + 26,39 Verzugsschaden verklagen. Leider werde ich aus den Gebühren nicht ganz schlau. In der Forderungsaufstellung verlangen die Anwälte 101,19 zusätzliche Gebühren (insgesamt 280,10E).
Zumindest habe ich darauf Stellung bezogen und nun kam erneut ein Schreiben. Ganz plötzlich geht es nicht mehr um die HF sonder viel mehr um den Verzugsschaden, Zinsen und vorgerichtl. Mahnkosten. Desweiteren wollen sie mir die Kosten den Rechtsschtreites auferlegen. Sie zitieren meine monierte Vollmacht, hacken darauf rum, sie hätten eigentlich gar keine Vollmachten zeigen müssen. Einfach nur damit ich als Schuldner blöd dastehe. Sie zitieren Gerichtsbeschlüsse, Paragraphen und aus irgendwelchen Anwaltsbüchern.

Die 26,39 Verzugsschaden rechnen sich wie folgt: Geschäftsgebühr 0,65 gem. VV2400 (16,25) Auslagenpauschale gem VV7002 (6,50) und MWST. Mehr wird nicht aufgeschlüsselt.

Nun weiß ich nicht so genau wie ich reagieren soll, sind die ganzen Gebühren gerechtfertigt zumal die HF lange überwiesen wurden und die KSP das nicht gemerkt hat?? Die HF stand der
Iduna zu, keine Frage. Daher bekommen sie auch die Zinsen - aber wie sieht es mit dem Rest aus - geschweige den noch kommenden Gerichtskosten??

Habe nicht gedacht, das es soweit kommen würde. Habe so gehandelt wie im Forum empfohlen, nur geben sie leider nicht auf.

Könnt Ihr mir helfen?

Mignon

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

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Doch (10.05) dann erhielt ich Post vom Amtgericht, darin eine beglaubigte Kopie eines Schreibens der KSP.

Die wollen mich auf 178,91E HF + Zinsen + 12,50 vorgerichtliche Mahnkosten + 26,39 Verzugsschaden verklagen.


.....Zumindest habe ich darauf Stellung bezogen........
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Was hast Du dann gemacht Mignon ?......
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.....und nun kam erneut ein Schreiben.......
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aber warum ? was ist mit dem MB ?
Die könnten doch längst losgelegt haben ?
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Dies ist m.m. nur ein ganz normales Schreiben der KSP die halt Ihre Gebühren noch haben möchte !

bin gespannt was Luda dazu meint

gruß
thehellion



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#2
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Eingangsposting nicht nur überfliegen sondern auch lesen !
Tatsächlich wird hier lediglich die nicht vorhandene Kommunikation zwischen den RAs und Iduna protokolliert.

Fragesteller zahlt die von der KSP geforderte Hauptforderung an den Gläubiger.
Dieser teilt KSP davon nichts mit.
Mahnbescheid von KSP.
Fragesteller widerspricht dem gesamten MB.
Es folgt die Klagebegründung von KSP
Fragesteller teilt KSP mit das die HF schon bezahlt ist.
KSP merkt den Fehler und versucht mit weiteren Briefen an den Fragesteller dies auszubügeln.

Seltsam ist nur das es sich bei dem erwähnten Betrag von 178 € um die Hauptforderung der Versicherung handeln soll.
Sind in diesem Betrag nicht auch schon die Mahn und Anwaltskosten mitenthalten ?
Das ein Anwalt für Lau einen Brief verfasst ist nur schwer vorstellbar.

mfg
alucard


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#3
 Von 
Mignon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es zieht sich alles schon länger hin. Da ich mitterweile keinen Hang mehr dazu habe solche Schreiben aufzubewahren bin ich mir nicht mehr ganz sicher: Der MB könnte auch schon VOR der Vollmachtsanweisung gekommen sein. Schon blöd...

In dieser Klagebegründung sind auch die "Mahnschreiben" der Iduna beigefügt. So heißt es Anfangs noch: montl. Beiträge v. 05/05 bis 10/05 + Rücklastschriftgebühr (6E) = 125,35.

Später kam noch eine Mahnung - jedoch nie bei mir ins Haus: Beiträge v. 05/05 bis 12/05 insgesamt 178,91E

Das rechnet sich seltsam, besonders wenn der montl.Beitrag eigentlich 23,87 ist??? Mir kommt es so vor als hätten die einen vergessen?
Also in diesen 178 ist nicht weiter enthalten als die reinen Versicherungskosten.
Wie soll nun die Stellungnahme aussehen? Ich will die KSP da raushalten - die sollten nach Möglichkeit keinen Cent sehen.

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

damit sie auch was 'tolles' aus einem anwaltsbuch haben: für eine mahnung ist eine vollmacht vorzulegen - BGH NJW 83,1542.

im übrigen ist es in der tat so, dass sie die regulären aussergerichtlichen anwaltsgebühren mit empfang der vollmacht hätten zahlen müssen - die setzen sich aus der geschäftsgebühr, der auslagenpauschale und soweit die versicherung nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist auch die mehrwertsteuer - dies düften 39,00 bzw 45,24 eur sein.

wie sie sich nun weiter gegen die klage verteidigen sollten hängt von dem vorgehen der gegenseite ab. ich gehe mal davon aus, dass von dort schon die erledigung der hauptsache und kostengrundentscheidung veranlasst wurde.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nach dem MB bzw der klagebegründung wurde ja anscheinend zurückgerudert.
Es geht nur noch um die nicht bezahlten Gebühren.

Ich würde hier keinen weiteren Brief an KSP mehr verschicken sondern warten ob und wenn ja wie die Gegenseite wg der Gebühren reagiert.
Vermutlich wird noch ein Brief bzw sogar ein Anruf vom Callagent aus der Kanzlei kommen.

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#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

blödsinn, reagiert er nicht wird es über kurz oder lang versäumnisurteil geben - das hat nun aber überhaupt nichts mit zurückrudern zu tun.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich habe das so verstanden das sich die Klagebegründung auf die im ersten posting erwähnten 280 (inl der HF) bezieht ?

Danach kam ein erneutes Schreiben der RAs - die HF ist weggefallen - es geht nur noch um die gebühren !
Ich hoffe ich steh nicht auf dem Schlauch
Hat das erneute RA Schreiben was mit der 1 Klagebegründung der KSP zu tun ?
Ich bitte falls ich falsch liege demütig um
Korrektur
gruß
thehellion




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#8
 Von 
Mignon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

In der ersten Klagebegründung hieß es HF (178) + Zinsen + vorger. Mahnkosten (12,5) + Verzugsschaden (26. Desweiteren beantragen sie ein VERSÄUMNISURTEIL.

Die 2. Klagebegründung ist wie die erste jedoch ohne HF. Sie schreiben: "nachdem der Beklagte am 15.03.06, also nach Rechtshängigkeit, die HF durch Zahlung ausgeglichen..." Was heißt das jetzt genau. Die wollen doch nur ihre fehlende Kommunikation mit der Iduna runterspielen????

@LuDa
In der Forderungsaufstellung, die mit der Vollmacht kam steht nur die direkten Forderungen der KSP mit drin - also IHRE Mahnschreiben mit einmal 38,74 u.6,50 sowie 29,80 Gebühr. Vom Datum her alles nicht von der Iduna angeleihert.

In der 2. Klagebegründung heißt es dann nur "...Kosten des Rechtsstreites - auch für den erledigten Teil - aufzuerlegen..." Keine Aufstellung der Gebühren o.ä.


Hilft das weiter?

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du solltest Dich natürlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen Diesem mitteilen (nicht dem KSP Team ) das Du Dich verteidigen willst.
Du hast dann noch eine weitere Frist ( die sich aus der zugestellten Belehrung des Gerichtes ergibt ) innerhalb derer Du Deine Verteidigung begründen kannst.
Also Fristen nicht verschlafen
Sonst käme das Versäumnisurteil (§ 331 Abs 3 ZPO )und das Inkassoadvokatenbüro reibt sich dann die Hände

gruß
thehellion





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#10
 Von 
Mignon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Prinzip schreibe ich doch der KSP - nur das Gericht leitet es weiter..

Mir hilft es ja nicht alles aufzuschieben - werde dann mal mein Glück versuchen un gucken was dabei herauskommt (und berichten).

Mig

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#11
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sie sollten darlegen, dass mangels übersendung der vollmacht und entsprechender rüge noch keine zahlungsverpflichtung an ksp bestand (notwenidkeit s.o.). mithin noch stundung durch die nicht laufende frist aus dem aufforderungsschreiben vorlag und der gläubiger noch keinen grund für mahn- und klageverfahren hatte. hier sollte die überschneidung von vollmachtsübersendung und antrag auf erlass des mahnbescheids (oder jedenfalls unbillig kurze frist) dargestellt werden. auch das datum ihrer überweisung an den gläubiger sollte in dem zusammenhang fallen.

dann würde ich 39,00 eur aussergerichliche anwaltkosten (ggfs. mit mehrwertsteuer), 3 euro je geschriebener mahnung des gläubigers selbst sowie zinsen bis zum tag der zahlung der hauptforderung anerkennen und im übrigen abweisung der klage und volle kostenauferlegung für das verfahren auf den kläger beantragen, da hinsichtlich der 39,00 eur ebenfalls noch kein verzug zum zeitpunkt der einleitung des mahnverfahrens vorlag (sofortiges anerkenntnis).

ihre chancen sind aber nur bedingt brilliant, da versicherungsraten ja monatlich bis zum X zu zahlen sind und sie sich auf jeden fall im verzug befanden - es kommt also darauf an ob man die frist im anwaltsschreiben als stundung oder bedingten klageverzicht deutet.

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#12
 Von 
Mignon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Mühe luDa!!

Ein wenig Zeit bleibt mir noch, deshalb stelle ich eine Frage nochmal. Eventuell bringt mir das aber auch gar nichts...

"...nachdem der Beklagte am 15.03.06, also nach Rechtshängigkeit, die HF durch Zahlung ausgeglichen..."

Ist das wirklich nach Rechtshängigkeit? Überwiesen wurde doch schon lange bevor geklagt (13.04.)wurde...

Folgendes steht da noch:
"...beauftragte die Klägerin die Prozessbevollmächtigten am .... auf Basis eines bedingten Klageauftrages..."

Mig

-- Editiert von Mignon am 06.07.2006 21:02:14

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#13
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

rechtshängigkeit tritt bereits mit zustellung des mahnbescheids und nicht erst mit zustellung der klage ein. entscheident wäre hier auch viel mehr, dass das geld vor anhängigkeit (eingang des mahnbescheids bei gericht) bei der gegenseite eingetroffen war.

dies müsste optimalerweise mittels eines kontoauszugs glaubhaft gemacht werden. das datum der beauftragung könnte im weiteren durchaus nicht unwichtig sein, daher sollten sie dies erst einmal bestreiten - insbesondere wenn die ihnen übersandte vollmacht ein für sie günstigeres (späteres) datum ausweist und sich auf dieses zurückziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Auf das Spiel mit der Vollmacht würde ich trotzdem nicht bauen. Dass die Sache erst nach dem zweiten Brief zurückgewiesen wird, dürfte sich mit dem unverzüglich aus §174 beißen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#15
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ksüp hat hat ja aber erfüllt und damit auch anerkannt - dafür dürfte es nun zu spät sein.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

so jemanden wie luda bräuchte ich bei mir in der firma -

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

hast du mittlerweile eine vollmacht-anforderungsgesellschaft mbH gegründet?

im ernst, was machst du eingentlich beruflich?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hat was mit Orangensaft - japanischer yen -
Penny Stocks und Chapter 11 zu tun.
Also auf gewisse Art Sowas wie Hütchenspieler für Reiche. ;)

mehr sog i net

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ich würde mal sagen du kaufst in yen in die insolvenz gefallene aktien auf und bringst sie in anderen märkten auf den markt. da die kleinste währungseinheit immer noch das X-fache von 1yen sind musst du sie dann nur irgendwie verkaufen und soweit der rest nicht weggeht hoffen dass die reorganisisation gelingt. nur der orangensaft passt da nicht ins schema, ich hab zwar irgendwie mal gelesen, dass man mit o-saft irgendwas richtig geld machen kann (ohne das zeug je zu sehen) aber ich bekomm nicht mehr zusammen wie.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

so ähnlich
bin eine normale angestellte kleine Brokerin die - beauftragt durch gutbetuchte Kunden - in sehr risikoreiche Geschäfte ( aktienoptionen , OTC , Warentermin etc) versucht aus Geld viel Geld zu machen was jedoch leider infolge des extrem hohen Risikos nicht immer gelingt.
(Totalverlustrisiko des vom Kunden riskierten Kapitals ist sehr hoch)

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Timo2003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Orangensaft passt zu den risikoreichen Geschäftskunden die auf Rohstoffzertifikate oder Optionsscheine setzen.

Der Orangensaft ist zeitweise sogar um zweistellige Centbeträge gestiegen :-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mignon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Habe versprochen mich zu melden, wenn die Sache in die letzte Runde geht. Nun wie es

aussieht habe ich verloren. Selbst die Schuld in die Schuhe geschoben, wie es das Gericht

zitiert.

Habe so reagiert wie Luda mir empfolen hat, natürlich sehe ich darin keine Rechtberatung.

Auch suche ich keinen Schuldigen. Bedanken möchte ich mich vielmehr darum, das man hier

geholfen hat - einen Tip gegeben.
Die Klage wurde von mir also abgewiesen, alle Kosten hat die KSP/Kläger zu tragen. Zinsen

und außergerichtige Kosten habe ich anerkannt. DAS war wohl der Fehler. Ich zitiere einfach

mal das URTEIL IM NAMEN DES VOLKES

Für Recht anerkannt:

1. ...Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszins .... sowie 12,50E vorgerchtliche

Mahnkosten...26,39E Verzugsschaden hat der Beklagte zu zahlen.

2. Beklagte trägt Kosten des Rechtstreits

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckkbar

4. Streitwert ist 178,91




Entscheidungsgründe


Die Klage ist begründet. Der Kläger hat die ...Zinsen sowie die vorgerichtlichen Kosten

anerkannt, so daß er insoweit zu verurteilen war.
Die Kostenentscheidung erfolgt aus §§91,91a ZPO für eine abweichenden Kostenenscheidung

besteht kein Raum, denn er Beklagte hat sich durch Zahlung einerseits und Annerkenntnis

andereseits freiwillig in die Rolle des Unterliegenden begeben, darüber hinaus war er mit

der Begleichung der HF in Verzug, bevor die Prozessbevollmächtigten der Klägerin mahnten;

insoweitinsoweit geht der Hinweis auf die fehlenden Vollmacht fehl.
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 nr. 11,713 ZPO .

... keine Berufung zulässig... .



Das wars schon. Der Brief lag schon über zehn Tage bei meiner Mutter rum, konnte ihn vorher

gar nicht sehen :O Aber was weißt das nun. Es gibt keine Aufstellung der Kosten von KSP

oder dem Gericht. Was werde ich wann zu zahlen haben?
Vorläufig vollstreckbar? Was heißt das überhaupt? Wo hoch dürfen die Kosten der KSP

überhaupt werden was ist rechtens. Und wie ist das mit der Mwst?
Kann ich damit rechnen, daß die KSP mich jetzt wieder kontaktieren wird und um

Kostenausgleich bittet?


MIG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wieso hast Du die vorgerichtlichen Kosten denn anerkannt (???)
Da bestand ja kein Risiko für die Gegenseite hier zu verlieren -

Der Kläger hat die ...Zinsen sowie die vorgerichtlichen Kosten
anerkannt, so daß er insoweit zu verurteilen war.

Der Beklagte (!) also Du hast ja im vorfeld alles an Gebühren anerkannt obwohl die HF beglichen war !

Glaube kaum das @Luda dies so empfohlen hatte

--------
Das Ganze ist tituliert - Du solltest jetzt umgehend zahlen -

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mignon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun den Beitrag von Luda ist ja nicht verschwunden. Du kannst ihn doch auf Seite wei lesen... .

Deshalb war auch die Frage, wann ich wieviel wohin zu zahlen habe...Soll ich mir die KTO Daten selbst beschaffe oder was? Wie will das Gericht bezahlt werden?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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