Mitwirkungspflicht bei ausbleibender Rechnung

24. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sippi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)
Mitwirkungspflicht bei ausbleibender Rechnung

Hallo zusammen,

zunächst kurz die Vorgeschichte:
Wir sind zum Jahreswechsel umgezogen und mussten unseren Telefon-/Internetanbieter wechseln, da der alte uns am neuen Wohnort nicht versorgen konnte. Entsprechend konnten wir von unserem Sonderkündigungsrecht mit Dreimonatsfrist Gebrauch machen und taten das auch einige Wochen vor dem Umzug. Soweit, so gut.
Nach unserem Umzug kam dann noch eine Rechnung von unserem alten Anbieter, welche wir natürlich beglichen. Seither hörten wir nichts mehr und dachten, dass dies wohl die letzte Rechnung gewesen sei.
Nach ein paar Monaten erhielten wir dann eine E-Mail eines Inkasso-Unternehmens, welches im Auftrag des alten Telefonanbieters unsere aktuelle Adresse erfragte, da die angegebene wohl nicht korrekt sei und die Briefe zurückgingen. Wir bestätigten unsere Anschrift und erhielten auch umgehend ein Schreiben des Inkassounternehmens.
Auf telefonische Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die letzte Rechnung noch nicht beglichen sei, aber wohl versandt wurde. Angeblich sind Anschreiben des Inkassounternehmens, welche an unsere korrekte Anschrift verschickt worden waren, wieder als unzustellbar zurückgegangen. Offensichtlich scheint es also ein Zustellungsproblem zu geben und ich gehe davon aus, dass auch die letzte Rechnung sowie die Mahnungen des Telefonanbieters davon betroffen waren. Sie sind also schlicht nie bei uns angekommen. Ich vermute weiterhin auch, dass ich die Ursache dieser Probleme kenne:
Wir haben bereits häufig Post erhalten, die an eine Dame mit ähnlichem Familiennamen im Nachbarhaus adressiert war. In etwa so (Namen und Adressen geändert):
Unsere Anschrift: Michaela Grub, Hauptstr. 12
Nachbarin: Claudia Grube, Hauptstr. 14
Wir haben die Post dann immer im Nachbarhaus eingeworfen. Nun ist es natürlich möglich, dass die Rechnungen bei der Nachbarin gelandet sind und sie diese einfach vernichtet bzw. im Falle der Inkassoschreiben zurückgesandt hat. Dass sie sie nicht vernichten oder behalten darf, ist vollkommen klar. Aber dürfen und tun...

Lange Rede, kurzer Sinn: Hätten wir nachfragen müssen, wo die letzte Rechnung bleibt? Wir hatten die gar nicht mehr auf dem Schirm und dachten, es wäre alles bezahlt. Kann das Inkassounternehmen nun Gebühren für eine nicht geleistete Zahlung verlangen, für die wir nie eine Rechnung erhalten haben? Die Dame des Inkassounternehmens meinte, das sei der Fall, da wir eine Mitwirkungspflich hätten und anhand der Restlaufzeit des Vertrags hätten wissen müssen, dass noch eine Rechnung folgen musste.

TLDR: Muss man beim Ausbleiben einer Rechnung nachfragen, oder muss man nur erhaltene Rechnungen bezahlen?

Vielen Dank für alle Hilfestellungen
Sippi

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nach unserem Umzug kam dann noch eine Rechnung von unserem alten Anbieter, welche wir natürlich beglichen.


Kam diese Rechnung bereits an die neue Adresse oder lief dies über einen Nachsendeauftrag der Post, welcher nach ein paar Monaten ausläuft ? Wenn der Telefonabieter Deine aktuelle Adresse nicht kennt, wird dies problematisch.

-- Editiert von hausfrau66 am 24.04.2015 11:03

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sippi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

[Doppelpost]

-- Editiert von Sippi am 24.04.2015 11:04

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sippi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Sie ging an die neue Anschrift. Allerdings fehlt dort die Hausnummer - weshalb auch immer....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dass sie sie nicht vernichten oder behalten darf, ist vollkommen klar

Wieso denn nicht?

Zitat:
Hätten wir nachfragen müssen, wo die letzte Rechnung bleibt?

Nö.

Zitat:
Kann das Inkassounternehmen nun Gebühren für eine nicht geleistete Zahlung verlangen, für die wir nie eine Rechnung erhalten haben?

Nö. Ohne Rechnung und ohne Mahnung kein Verzug. Ohne Verzug keine Inkassokosten. So die Forderung korrekt ist, bezahlt man Hauptforderung, ggf noch 2,50€ für Briefporto und das war es schon. Direkt an den Gläubiger, nicht ans Inkasso. Und im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung und Briefporto".

Zitat:
Die Dame des Inkassounternehmens meinte, das sei der Fall, da wir eine Mitwirkungspflich hätten und anhand der Restlaufzeit des Vertrags hätten wissen müssen, dass noch eine Rechnung folgen musste.

So eine "Mitwirkungspflicht" gibt es im BGB im Grunde nicht. Das Inkasso kann sich ja beim Zusteller beschweren, da er das Problem verursacht hat.

Was ihr aber zur Vorbeugung tun solltet: Euch heftigst bei der Post beschweren, und zwar bei jedem Einzelfall aufs Neue. Damit die den lokalen Zustellern eintrichtern, dort vorsichtig zu sein und sich die Briefe genau anzuschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wenn du in irgendeiner Form nachweisen kannst, dass Du deine aktuelle (vollständige) Adresse dem Telefonanbieter zugesendet hast, können sie Dir gar nix. Du kannst doch nichts für die internen Verwaltungsprobleme des Telefonanbieters.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sippi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Beschwerde bei der Post habe ich bereits vor ein paar Tagen eingereicht und gerade eben kam auch tatsächlich die Zustellerin persönlich vorbei und entschuldigte sich. Sie versprach, dass es nie wieder vorkommt.

Also wende ich mich jetzt erstmal an den Gäubiger und kläre das mit ihm?!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sippi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Wenn du in irgendeiner Form nachweisen kannst, dass Du deine aktuelle (vollständige) Adresse dem Telefonanbieter zugesendet hast, können sie Dir gar nix. Du kannst doch nichts für die internen Verwaltungsprobleme des Telefonanbieters.

Sie müssen die Adresse bekommen haben, da sie ja eine Verfügbarkeitsprüfung für diese Adresse gemacht haben. Sonst hätten wir nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120014 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Sie müssen die Adresse bekommen haben, da sie ja eine Verfügbarkeitsprüfung für diese Adresse gemacht haben. Sonst hätten wir nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

Das hat ja nun nichts mit der Rechnungsanschrift zu tun.

Wenn man die Änderung der Rechungsanschrift also nicht mitgeteilt hat bzw. das nicht nachweisen kann, hat man durchaus ein Problem.

Gleiches würde gelten, wenn man im Online Portal oder anhand einer anderen Mitteilung hätte erkennen können, das da eine Rehnung nicht angekommen wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von Sippi):
Also wende ich mich jetzt erstmal an den Gäubiger und kläre das mit ihm?!


mepeisen hat die weitere Vorgehensweise beschrieben, siehe oben.

Dem Inkasso ggf. einen Brief schreiben, dass Du die Forderungen vollumfänglich zurückweist, da Du dich nicht im Verzug befindest. In anderen Threads findest Du Vorlagen dazu. Das Inkasso wird noch einige Zeit Bettelbriefe schreiben. Einfach ignorieren, nur einem Mahnbescheid zeitnah widersprechen, falls jemals einer kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sippi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Jetzt wird es interessant:
Ich habe gerade mit unserem früheren Telefonanbieter, also dem Gläubiger telefoniert.
Die Dame dort war sehr nett, hat sich alles angehört und begonnen zu recherchieren. Dabei viel ihr dann auf, dass die Hausnummer bei der Anschrift fehlte. Sie stellte dann fest, dass bei der telefonischen Anmeldung des Umzugs offensichtlich einfach vom Mitarbeiter vergessen wurde, die Hausnummer einzutragen. Somit konnten die Rechnung und die Manhnungen nie ankommen, wobei EINE Rechnung ja sogar ohne Hausnummer angekommen war. Die andere Rechnung sowie die Mahnungen sind laut Eintrag im System des Gläubigers einfach zurückgegangen.
Die Dame hat dies nun im Konto vermerkt und nächste Woche kann das dann mit der Buchhaltung geklärt werden, sodass nur die Hauptforderung beglichen werden muss.
Sie haben also tatsächlich eingesehen, dass es ihr Fehler war und die Post trägt in diesem Fall anscheinend nicht mal die Schuld.

Sieht nach einem Happy End aus, aber warten wir erst mal auf die nächste Woche.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und gerade eben kam auch tatsächlich die Zustellerin persönlich vorbei und entschuldigte sich. Sie versprach, dass es nie wieder vorkommt.

Solange sie kein Urlaub hat oder erkrankt ist...

Zitat:
Sieht nach einem Happy End aus, aber warten wir erst mal auf die nächste Woche.

Ja, abwarten, denn am Telefon kann immer viel erzählt und versprochen werden.

2x Hilfreiche Antwort

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