Mobilecom Debitel Gerichtsvollzieher Mahnbescheid

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kirito7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilecom Debitel Gerichtsvollzieher Mahnbescheid

Hallo Leute,

folgendes Problem. Vor ungefähr einen halben Jahr hatte mein Bruder aus eine beendeten Handyvertrag mit Mobilecom Debitel Schulden i.d.H. von 1000€. Dieser Betrag wurde schon vor über 5 Monaten bezahlt. Jetzt ein halbes Jahr später kam wieder ein gelber Brief vom Gerichtsvollzieher das Mobilecome Debit von ihm noch 1300€ möchte. Mein Bruder hat aber keine Vertäge mit Mobilecom Debitel mehr oder hat irgendwelche Briefe (Rechnungen/ Mahnbescheid) von Mobilcom Debitel im letzen halben Jahr bekommen seit er die 1000€ gezahlt hat.
Jetzt frag ich mich wieso Mobilecom Debitel von ihm wieder Gelt verlangt von Rechnungen und Mahnbescheiden die er nie bekommen hat (weder schrieftlich noch per email) obwohl er nichts mit denen mehr zu tun hat!
Wäre echt super wenn mir jemand von euch weiterhelfen kann:

Mit freundlichen Grüßen
Marcel


-- Editiert von Moderator am 03.04.2019 11:55

-- Thema wurde verschoben am 03.04.2019 11:55

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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

:forum:

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Kann man die Bezahlung belegen, wurde es auf das richtige Konto überwiesen, wurde das Geld dem richtigen Kundenkonto gut geschrieben od. kann es sich einfach um eine Verwechslung (selber Name) mit einer anderen Person handeln?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dieser Betrag wurde schon vor über 5 Monaten bezahlt

Bei wem? Beim Gerichtsvollzieher? Und wie bezahlt? Bar oder Überweisung? Gibt es eine Quittung, falls es bar war?

Signatur:

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#4
 Von 
Kirito7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Zahlung wurde an die Inkasso per Überweisung gezahlt. Hab alle Nachweise des Zahlungs und Schriftverkehrs. Damals wurde auch das Konto von meinem Bruder gepfändet und nach Zahlung wieder freigeschalten. Danach kam ein halbes Jahr nichts mehr und jetzt dann dieser Brief vom Gerichtsvollzieher!?

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#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Bezahlung aus "beendetem Handyvertrag".

Der Gläubiger soll doch mal die Grundlage für die Forderung erklären. Setz dich mit dem Betreiber in Verbindeung.

Zitat:

Jetzt frag ich mich wieso Mobilecom Debitel von ihm wieder Gelt verlangt von Rechnungen und Mahnbescheiden die er nie bekommen hat (weder schrieftlich noch per email) obwohl er nichts mit denen mehr zu tun hat!


Genau diese Frage sollte Mobilcom Debitel gestellt werden. Und zwar schriftlich, aktenkundlich. Und weise auch das mit nach: Bezahlung aus "beendetem Handyvertrag".

Reklamiere die Forderung bzw. widerspreche der Forderung. Dann muß man sich erst einmal positionieren.

Wie gesagt, alles aktenkundlich. Könnte u.U. Gegenstand eines Rechtsstreites werden. Nämlich dann, wenn keine Einigung zu Stande kommt.

-- Editiert von Spejbl am 03.04.2019 13:47

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Nachtrag. Frist setzen. Maximal 2 Wochen.

Hilfsweise kann man ja auch, und das ist aber zusätzlich, telefonisch schon mal vor ab Klärung versuchen zu schaffen. Ziel ist die Verhinderung eines (erneuten) Mahn- und Inklassoverfahrens.

Schließlich muß man ja nicht unnötig Kosten und Verwaltung haben. Sowohl auf der einen, als auch auf der anderen Seite.

-- Editiert von Spejbl am 03.04.2019 13:57

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Den ganzen Schriftverkehr inklusive Kontofreigabe hat dein Bruder aber noch?

Das Wichtige wäre nun zuerst mal zwei Dinge zu prüfen:
A) Ist es derselbe Titel? Hier vor allem auf die gerichtlichen Aktenzeichen gucken. Ob es also damals um denselben Titel ging wie jetzt.
B) Ist irgendwie ersichtlich, ob das damals vielleicht nur eine Teilpfändung war? Also war die Gesamtschuld etwa 1000€ oder war das insgesamt damals schon deutlich höher?

Wenn es derselbe Titel ist und eigentlich alles bezahlt ist, würde ich
1. Strafanzeige gegen die Inkassomitarbeiter wegen Verdacht des Betruges und der Nötigung erstatten
2. via Anwalt Vollstreckungsabwehrklage mit Klage auf Herausgabe des Titels anstrengen

Darf ich fragen, um welches Inkasso es geht?

Signatur:

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Fangen wir doch mal ganz vorne an.

Wurde Deinem Bruder, nachdem er vor 5 Monaten bezahlt hat, der entwertete Titel übergeben?

Zitat (von Spejbl):
Der Gläubiger soll doch mal die Grundlage für die Forderung erklären. Setz dich mit dem Betreiber in Verbindeung.


Der Zug ist lange abgefahren, wenn die Post schon vom Gerichtsvollzieher kommt.

Ich vermute hier ganz stark, dass aus dem "erledigten" Titel ein zweites mal vollstreckt werden soll.

-- Editiert von spatenklopper am 03.04.2019 16:39

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wurde Deinem Bruder, nachdem er vor 5 Monaten bezahlt hat, der entwertete Titel übergeben?

Wenn es um denselben Titel geht, ist das ja ausgeschlossen. Sonst würde der Gerichtsvollzieher ja gar nicht mehr tätig, wenn die den Titel nicht mehr hätten. :-)

Zitat:
Ich vermute hier ganz stark, dass aus dem "erledigten" Titel ein zweites mal vollstreckt werden soll.

Genau das vermute ich auch. Aber das sollte man nochmal genau erhärten, bevor man sich mit weiteren Maßnahmen in die Nesseln setzt.

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