Hallo,
und zwar habe ich vor 2 Jahren einen Vertrag abgeschlossen bei der Firma handybude. Ein Laptop, das 1 Euro kostete und dazu musste ich 2 sim Karten á 29,99€ mtl. zahlen. Mein Freund hat das Paket entgegen genommen aber in dem Paket war kein Laptop. Ich habe dann direkt die Firma Handybude angeschrieben, dass das Paket leer angekommen ist. Leider habe ich aus Unwissenheit das Paket entsorgt, wovon Handybude ein Foto haben wollte. Die Firma Handybude teilte mir auch mit, dass die eine Strafanzeige erstatten werden, damit der Täter ermittelt werden kann. Anscheinend haben die aber nie eine erstattet. Trotzdem wurde versucht, die Grundgebühren von 2 x 29,99 € von meinem Konto abzubuchen. Ich habe die Beträge dann zurückbuchen lassn und bin dann zu meinem Rechtsanwalt gegangen. Der hat anschließend mehrfach versucht, die Angelegenheit mit dem Mobulfunkanbieter zu klären. Die haben sich aber nie zurück gemeldet. Anschließend hat sich das Inkassounternehmen gemeldet und mein Rechtsanwalt hat einen Vergleich von über 1250 Euro geschlossen, was ich auch gezahlt habe, da es mein Verschulden gewesen ist, den Karton entsorgt zu haben. Jetzt, nach 2 Jahren meldet sich ein neues Inkassounternehmen und will über 1400 Euro von mir haben für das Laptop, welches Handybude mir in Rechnung stellt. Angeblich ist Vertragsdatum 2.2016 und nicht 4.2015. Angeblich wurde mir auch eine Rechnung zugeschickt, welche ich nie erhalten habe. Ich sehe die Forderung
aber nicht ein. Ich habe eingesehen, dass ich die angefallenen Grundgebühren zahle, da es mein Verschulden gewesen ist. Aber ist es rechtens, dass man dazu noch den Laptop geltend macht obwohl der 1. nur 1 Euro gekostet hat 2. Ich mitgeteilt habe, dass ich den nie erhalten habe und mir zugesagt wurde, dass eine Strafanzeige erstattet wird und 3. Dass mir angeblich eine Rechnung zugeschickt wurde, die ich nie erhalten habe und dann noch mit einem anderen Vertragsdatum? Wenn man mal ausrechnet sind 24x(2x29,99)=1439,52€+1€ das Laptop und nicht über 2600 Euro(Schadensersatz für den Vertrag und für den Laptop). Übrigens steht in der Rechnung, die mir das Inkassounternehmen zugeschickt hat von Handybude dass ein Wertersatz geltend gemacht wird. Aber was für ein Wertersatz, ich habe ja nichts erhalten.
War auch schon bei der Verbraucherzentrale aber die helfen mir nicht, da schon ein Rechtsanwalt aktiv gewesen ist und mein Rechtsanwalt würde mir wieder die vollen Gebühren berechnen, da ich erst seit kurzem eine Rechtsschutz habe und die die Gebühren nicht übernimmt.
-- Editiert von Moderator am 11.03.2017 11:28
-- Thema wurde verschoben am 11.03.2017 11:28
Mobilfunkvertrag Schadensersatz
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Bitte verschieben nach Inkasso.
In dem Fall sollten Sie dem Inkassounternehmen widersprechen und auf den damaligen Vergleich, sowie ihre ihm Rahmen des Vergleichs erfolgte Zahlung hinweisen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was für eine Textwand ... Schuhe machen nicht nur an Absätzen Sinn ..
Admins bitte verschieben
Ich würde dem Inkasso folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Es gibt weder einen Vertrag vom Februar 2016 noch gibt es irgendwelche offenen Schulden. Wenn Sie mich weiterhin belästigen, werde ich auf ihre Kosten negative Feststellungsklage einreichen, sowie wegen Verdacht des gewerblichen Betruges Strafanzeige erstatten. Ich diskutiere nicht und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe werde ich nicht beantworten."
Danach sollte nach ggf. einem oder zwei weiterer Briefe Schluss sein.
Inkassobriefe sind nur Papier. Wichtig sind nur Gerichtsbriefe.
Zu dem ursprünglichen Vergleich sage ich mal nichts. So Nummern sind schwierig, da man ggf. Manipulationen am Paket nicht nachvollziehen kann. Ich hätte damals direkt beim Zusteller das ganze reklamiert und auch direkt bei der Handybuzze (per einschreiben), noch deutlich bevor die abbuchen wollten.
-- Editiert von mepeisen am 11.03.2017 12:07
Okay danke werde ich machen.
Ich habe dem Inkassounternehmen schon geschrieben dass ich einen Vergleich geschlossen habe und habe auch das schreiben beigefügt aber die bestehen weiterhin auf die Forderung aber diesen Text werde ich auch noch einmal dem Unternehmen zusenden. Vielen Dank!
Okay danke werde ich machen.
Ich habe dem Inkassounternehmen schon geschrieben dass ich einen Vergleich geschlossen habe und habe auch das schreiben beigefügt aber die bestehen weiterhin auf die Forderung aber diesen Text werde ich auch noch einmal dem Unternehmen zusenden. Vielen Dank!
ZitatZu dem ursprünglichen Vergleich sage ich mal nichts.] :
Eher unwahrscheinlich, dass die Parteien damals in der Vergleichsvereinbarung einen weiteren Schadenersatzanspruch des Dienstleisters explizit ausgeklammert haben...
Zitat:einen weiteren Schadenersatzanspruch
Wenn ein weiterer Schadensersatz nicht ausgeschlossen wäre, hätte der eigene Anwalt auch kräftig gepennt.
Und hier wird zu Recht die Frage gestellt, was das für ein weiterer Schadensersatz sein mag. Damit das halbwegs Sinn ergibt, müsste der Laptop ja nur gemietet gewesen sein. Und zudem müsste es schon ein richtig tolles Teil gewesen sein, um die Forderung von 1400€ zu rechtfertigen.
Zweiter Gedanke: Wenn der Anbieter nahezu die vollen Kosten für die SIM-Karten verlangt, hat er dann auch den Vertrag erfüllt oder hatte er fristlos gekündigt? Denn nach ständiger Rechtsprechung stehen einem Anbieter ja nur 50% der Grundgebühren bis Vertragsende zu, wenn er fristlos kündigt. Die Abweichung von dieser Regel ist nur durch den Wert des Laptops irgendwie erklärbar. Auch aus diesem Blickwinkel ergibt das dann keinen Sinn mehr.
-- Editiert von mepeisen am 11.03.2017 14:09
ZitatWenn ein weiterer Schadensersatz nicht ausgeschlossen wäre, hätte der eigene Anwalt auch kräftig gepennt. :
In dem Fall liegt auch die Haftung beim Rechtsanwalt bzw. bei dessen Versicherung.
Zitat:Und hier wird zu Recht die Frage gestellt, was das für ein weiterer Schadensersatz sein mag. Damit das halbwegs Sinn ergibt, müsste der Laptop ja nur gemietet gewesen sein. Und zudem müsste es schon ein richtig tolles Teil gewesen sein, um die Forderung von 1400€ zu rechtfertigen.
Zweiter Gedanke: Wenn der Anbieter nahezu die vollen Kosten für die SIM-Karten verlangt, hat er dann auch den Vertrag erfüllt oder hatte er fristlos gekündigt? Denn nach ständiger Rechtsprechung stehen einem Anbieter ja nur 50% der Grundgebühren bis Vertragsende zu, wenn er fristlos kündigt. Die Abweichung von dieser Regel ist nur durch den Wert des Laptops irgendwie erklärbar. Auch aus diesem Blickwinkel ergibt das dann keinen Sinn mehr.
Das ergibt sich aus dem damaligen Vergleich, dessen Inhalt ich nicht kenne.
ZitatOkay danke werde ich machen. :
Ich habe dem Inkassounternehmen schon geschrieben dass ich einen Vergleich geschlossen habe und habe auch das schreiben beigefügt aber die bestehen weiterhin auf die Forderung aber diesen Text werde ich auch noch einmal dem Unternehmen zusenden. Vielen Dank!
Das macht dann meiner Meinung nach eher weniger Sinn dem Inkassounternehmen nochmal ähnliches zu schreiben und leere Drohungen auszusprechen.
In dem Fall sollten Sie stattdessen das Inkassounternehmen als nächstes zur Vorlage der Vollmachtsurkunde auffordern und um eine aktuelle Forderungsaufstellung bitten.
Können Sie den einen anonymisierten/s Scan/Photo des Vergleichs hierher verlinken?
-- Editiert von Xipolis am 12.03.2017 01:56
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