Mobilfunkvertrag gekündigt vom Anbieter. Schadensersatzpflichtig?

1. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Viktoria Milde
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkvertrag gekündigt vom Anbieter. Schadensersatzpflichtig?

Ich konnte meinen Mobilfunkvertrag bei Vodafone nicht mehr bezahlen. Ich habe den Vertrag von meinem Freund und mir. Ich gehe zur Schule und wir haben momentan seit ein paar Monaten kein Einkommen. Das wird sich auf meiner Seite auch erstmal nicht ändern. Vodafone kündigt mir und leitet das Verfahren an Inkasso weiter. Ausstehender Betrag 500€. Ich bekomme hoffentlich bald Bürgergeld da ich zur Schule gehe. Ich kann momentan gar nichts bezahlen und werde auch im Monat keine 100€ bezahlen können für den Vertrag. Ich dachte ich kann den Vertrag jetzt gezwungenermaßen kündigen lassen und die 500€ abstottern. Aber dann hab ich gelesen das ich das weiterhin bezahlen muss bis Vertragsende. Das ist noch bis Dezember 2024. Ich kann nichts bezahlen aber. Was steht Vodafone zu und was ist nichtig?

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41 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127097 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Was steht Vodafone zu

Vodafone steht der Ersatz des von Dir verursachten Schadens zu.
Das wäre dann die noch zu zahlende Summe, abzüglich ersparter Aufwendungen, zuzüglich der Kosten für Beitreibung, Rechtsverfolgung und Vollstreckung.



Zitat (von Viktoria Milde):
wir haben momentan seit ein paar Monaten kein Einkommen. Das wird sich auf meiner Seite auch erstmal nicht ändern.

Das wurde Vodafone auch so mit geteilt und nachgewiesen?



Zitat (von Viktoria Milde):
Ich bekomme hoffentlich bald Bürgergeld da ich zur Schule gehe.

Keine Ahnung wie man zu der Theorie kommt, aber den Optimismus teile ich nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2558 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wurde Vodafone auch so mit geteilt und nachgewiesen?

Wen soll das interessieren bei Vodafone? Die TE ist Verpflichtungen eingegangen die sie nun nicht mehr bedienen will, weil sie ihre Lebensumstände geändert hat.

Zitat (von Viktoria Milde):
Was steht Vodafone zu und was ist nichtig?

Das erfährt man aus dem Vertrag. Üblicherweise wird der Vertrag gekündigt und die restliche Grundgebühr bis Vertragsende sofort fällig gestellt. Hinzu kommen dann Gerichts- RA/Inkasso- und ggf Zwangsvollstreckungskosten.

Wie wäre es mit arbeiten um seinen Verpflichtungen nachzukommen und wie kommst du auf die Idee, dass die Allgemeinheit deinen Lebensweg bezahlen soll mit Sozialleistungen?

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich bekomme hoffentlich bald Bürgergeld da ich zur Schule gehe.

Wie kommst du darauf?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Viktoria Milde
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin gesundheitlich wirklich eingeschränkt weswegen ich nicht arbeiten kann. Meine Mutter zahlt mir keinen Unterhalt nur mein Vater was aber nur für die Miete reicht. Ich habe keinen Anspruch auf alg1. Meine gesundheitlich Einschränkung ist schwer genug für Bürgergeld. Ich habe nur Angst mich für mein Leben zu verschulden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127097 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich bin gesundheitlich wirklich eingeschränkt weswegen ich nicht arbeiten kann.

Aber 6-8h Schule sind kein Problem ... das dürfte Nachfragen vom Amt geben.



Zitat (von Viktoria Milde):
Meine gesundheitlich Einschränkung ist schwer genug für Bürgergeld.

Bürgergeld ist eher nicht für arbeitsunfähige gedacht.



Zitat (von Viktoria Milde):
Meine Mutter zahlt mir keinen Unterhalt

Dann wäre sie entsprechend zu motivieren, notfalls mittels Klage.
Somit wäre das erst mal vor dem Bürgergeld auszuschöpfen.


Aber für den Komplex haben wir hier das Forum Sozialrecht.



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wen soll das interessieren bei Vodafone?

Das muss da überhaupt keinen interessieren. Wichtig wäre nur eine entsprechende Mitteilung, das kann später helfen diverse Kosten abzuwehren.



Zitat (von Viktoria Milde):
Ich habe nur Angst mich für mein Leben zu verschulden

Nun, wenn man die 500 EUR nimmt und mal grob addiert was noch dazu kommen kann, dann wäre man bei ca. 1200 EUR.
Das sollte beherrschbar sein und nicht das ganze Leben anhalten, man muss halt aufpassen nicht in die Schuldenspirale zu kommen.


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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35670 Beiträge, 6064x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich habe den Vertrag von meinem Freund und mir.
Was ist denn mit deinem Freund und dessen finanzieller Lage?
Kann dein Freund auch gar nicht arbeiten?
Mobilfunkvertrag für 100,- mtl., das muss man sich so oder so erstmal leisten können. ZUkünftig sollte da an *abspecken* gedacht werden.

ICH würde dem Inkasso die Situation mitteilen, um Stundung anfragen oder um Ratenzahlung...keinesfalls schleifen lassen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2558 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich habe nur Angst mich für mein Leben zu verschulden


Dann solltest du vorm Unterschreiben von Verträgen prüfen ob du sie auch bedienen kannst und zwar für die gesamte Laufzeit.

Zitat (von Viktoria Milde):
Meine Mutter zahlt mir keinen Unterhalt


Ggf muss weder die Mutter noch die Gesellschaft für deine Wünsche aufkommen. Warum wohnst du nicht bei deinen Eltern oder einem Elternteil? Alter? Bisherige Ausbildung?

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich bin gesundheitlich wirklich eingeschränkt weswegen ich nicht arbeiten kann.

Und wie wird sich das ändern nach der Schule?

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#7
 Von 
Viktoria Milde
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 19, wohne alleine. Meine Mutter wohnt in einem anderen Bundesland und ich lebe nicht mit ihr zusammen weil sie mich mein Leben lang ******* behandelt hat und ein aggressionsproblem hat. Sie ist Unterhaltspflichtig. Dinge im Leben laufen nicht immer wie sie sollen weswegen ich etwas unterschrieben habe was ich zwar damals bezahlen konnte aber jetzt nicht mehr. Ich bin momentan weit unter der Armutsgrenze und habe nichts zum Leben nur meine Miete ist bezahlt. Ich wollte lediglich wissen wieviel Geld Vodafone von mir nehmen kann nachdem sie den Vertrag gekündigt haben.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17612 Beiträge, 5983x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich wollte lediglich wissen wieviel Geld Vodafone von mir nehmen kann nachdem sie den Vertrag gekündigt haben.
Wenn kein Geld da ist, dann wird Vodafone einen Titel gegen dich erwirken welcher auch noch in vielen Jahren vollstreckt werden kann. Die ungefähre Höhe wurde ja bereits genannt.
Das hier ist ein Forum. Man teilt dir auch Dinge mit ohne, dass du danach gefragt hast.

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#9
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich bin gesundheitlich wirklich eingeschränkt weswegen ich nicht arbeiten kann.
Dann gibt es auch kein Bürgergeld. Voraussetzung dafür ist die Erwerbsfähigkeit.

Zitat (von Viktoria Milde):
Meine Mutter zahlt mir keinen Unterhalt nur mein Vater was aber nur für die Miete reicht.
Da die Mutter zu Unterhalt verpflichtet ist, sollte man hier ansetzen.

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich bin 19, wohne alleine.
...
weswegen ich etwas unterschrieben habe was ich zwar damals bezahlen konnte aber jetzt nicht mehr.
Und wie konntest Du das "damals" bezahlen?

Zitat (von Viktoria Milde):
Ich wollte lediglich wissen wieviel Geld Vodafone von mir nehmen kann nachdem sie den Vertrag gekündigt haben.
Alles, was Vodafone vertragsgemäß zusteht. Ich gehe mal davon aus, dass in den genannten Kosten auch ein Samrtphone enthalten war?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127097 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und wie konntest Du das "damals" bezahlen?

Es gab offenbar mal bessere Zeiten.
Zitat (von Viktoria Milde):
wir haben momentan seit ein paar Monaten kein Einkommen.



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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2558 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Sie ist Unterhaltspflichtig.

Natualienunterhalt und auch Unterhalt. Ggf kannst du Mutti auf Barunterhalt verklagen. Ausgang offen. Schließlich gibt es keinen Grund nicht bei ihr zu wohnen außer deinen Gefühlen (Eindruck von außen). Ausziehen muss man sich halt leisten können. Auch wird der Sozialstaat in Form von Bürgergeld mit Sicherheit nicht einspringen weil du 1. zu Hause wohnen kannst und 2. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen willst. Während einer Ausbildung würdest du ggf Bafög erhalten. Ob das auch für eine rein schulische Bildungsstätte gilt weiß ich nicht.

Zitat (von Viktoria Milde):
wieviel Geld Vodafone von mir nehmen kann nachdem sie den Vertrag gekündigt haben.

Die Grundgebühr bis zum Vertragsende und zwar sofort fällig + ggf Handykosten komplett sofort + Rechtskosten (ggf Anwalts/Inkassokosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,...). Hinzu kommen Pfändungen und Einträge bei div. Auskunfteien (Schufa,...).

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#12
 Von 
Viktoria Milde
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist dann Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1. ich habe aber keinen Anspruch darauf da ich noch nie voll oder Teilzeit gearbeitet habe. Ich gehe Vollzeit zur Schule und aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen ist ein minijob dazu einfach nicht möglich. Muss ich den Vertrag bis Vertragsende trotzdem weiterbezahlen? Bzw wird halt irgendwann die Zwangsvollstreckung kommen aber ich hab auch nichts wertvolles

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127097 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
ich den Vertrag bis Vertragsende trotzdem weiterbezahlen?

Nö, Vertragsende war ja bereits mit der Kündigung wegen Nichtzahlung.
Jetzt geht es um Schadenersatz.


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#14
 Von 
Viktoria Milde
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich KÖNNTE ich zu meiner narzisstischen Mutter zurück ziehen die mich jahrelang geschlagen hat und mich emotional kaputt gemacht hat. PTSD ist nicht so geil.
Natürlich KÖNNTE ich neben der Schule einen minijob machen worauf ich dann wieder 4 Monate in einer Klinik sitzen darf wegen burnout und Überlastung. Ich musste durch viel zu viel um wenigstens in die Schule gehen zu können. Mein letzter suizidversuch war im April. Also cut me some slack und überlegt vielleicht mal das nicht alles so einfach ist wie ihr denkt

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17612 Beiträge, 5983x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Bzw wird halt irgendwann die Zwangsvollstreckung kommen aber ich hab auch nichts wertvolles
Dazu gibt es dann den vollstreckbaren Titel der auch in vielen vielen Jahren noch vollstreckt werden kann. Irgendwann wird es dir finanziell sicherlich schon noch besser gehen.

Zitat (von Viktoria Milde):
da ich noch nie voll oder Teilzeit gearbeitet habe.
Bei deiner bisherigen Geschichte drängt sich mir dann eine Frage auf: Wie hat man denn je einen 100€ Mobilfunkvertrag leisten können? Klär uns doch bitte mal auf.
Der Hintergrund meiner Frage ist derjenige, dass man hier evtl. auch auf die Idee eines Eingehungsbetrugs kommen könnte. Dann kann es noch viel unangenehmer werden.

-- Editiert von User am 2. Januar 2024 16:32

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#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2558 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Hintergrund meiner Frage ist derjenige, dass man hier evtl. auch auf die Idee eines Eingehungsbetrugs kommen könnte.

Das sehe ich genau so. Das schreit regelrecht nach Betrug einer 18 jährigen, die sich völlig verhoben hat.

Zitat (von Viktoria Milde):
Bzw wird halt irgendwann die Zwangsvollstreckung kommen aber ich hab auch nichts wertvolles

Natürlich, vielleicht nicht gleich, aber mit Titel hat der Gläubiger 30 Jahre Zeit.

Eine künftige Wohnungssuche, Jobsuche, Kontowechsel,... wird durch den Eintrag bei der Schufa auch nicht einfacher bzw defakto fast unmöglich.

Zitat (von Viktoria Milde):
überlegt vielleicht mal das nicht alles so einfach ist wie ihr denkt

Korrekt, deswegen wurde dir bereits gesagt, dass man sich seine Lebenswünsche auch leisten können muss und weder Eltern noch der Sozialstaat diese bezahlen muss. Es ist dein Wunsch alleine leben zu wollen also komm auch dafür auf. Es war dein Wunsch einen Vertrag für 100 € monatlich, also sieh zu wie du ihn begleichst. Das mag für eine 19 Jährige herzlos klingen, ist aber Realität.

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#18
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1766 Beiträge, 697x hilfreich)

*gähn* Moin zusammen,
Irgendwie passt hier seitens der TE vieles nicht zusammen.

Vermutlich, wie bei vielen anderen Jugendlichen das gleiche Muster:
Mit 18 oder kurz danach direkt Handyvertrag mit Tophandy abgeschlossen ohne zu berücksichtigen, dass das verfügbare Einkommen allenfalls nur temporär reicht (obwohl man das wusste aber ignoriert hat).

Das wichtigste Stichwort wurde hier schon genannt: Eingehungsbetrug, denn du wusstest vorher schon, das irgendwann Mal die Finanzen knapp werden.
Ohne böse klingen zu wollen: es spielt jetzt keine große Rolle mehr, was du für private oder gesundheitliche Probleme hattest, denn diese haben dich ja auch nicht daran gehindert, damals die Verträge abzuschließen.
Mein Tipp: Verkauf das Handy und bezahl mit dem Geld die Schulden und bete, dass da noch kein Rattenschwanz nach folgt.

So, ich lege mich mal wieder hin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Viktoria Milde
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal halblang hier. Bei meinem Vertrag ist kein Handy dabei. Der Vertrag von meinem Freund hat ein Handy. mein Vertrag alleine war 30€ mtl. Das konnte ich bezahlen immer bis mein Freund mir kein Geld mehr geben konnte für seinen Vertrag der ja auf meinen Namen läuft. Deswegen ist die Rechnung jetzt so hoch und ich konnte beide nicht mehr bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35670 Beiträge, 6064x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Mal halblang hier.
Zur anderen langen Hälfte:
Was du tun kannst, wurde dir beantwortet. Was dein kurzes **Leben angeht, betrifft halblang auch deinen Freund.
Dass der nun auch kein Einkommen hat bzw. dir einfach seinen Anteil nicht gibt... ist neu.
Bis du und/oder dein Freund irgendeine Sozialleistung oder Lohn für Arbeit erhaltet, werden Wochen, eher Monate vergehen.
Ich empfehle nochmal: Versuche bitte, dich mit dem Inkasso gütlich zu einigen. Zumindest, um die Schulden nicht weiter anwachsen zu lassen.
Wenn du zur Schule gehst--- gäbe es evtl. Schüler-Bafög (wird evtl. die Bürgergeldstelle sagen), bevor sie Bürgergeld zahlt.


Zitat (von Harry van Sell):
Bürgergeld ist eher nicht für arbeitsunfähige gedacht.
Das ist schlicht falsch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2558 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Bei meinem Vertrag ist kein Handy dabei. Der Vertrag von meinem Freund hat ein Handy. mein Vertrag alleine war 30€ mtl.

Falsche Denkweise ... DU hast einen Vertrag über 100 € abgeschlossen den DU nicht bedienen willst. Was das Innenverhältnis angeht interessiert niemanden.

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#22
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist schlicht falsch.
Das ist schlicht richtig!
Zitat (von https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen):
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.


Zitat (von Viktoria Milde):
Bei meinem Vertrag ist kein Handy dabei. Der Vertrag von meinem Freund hat ein Handy. mein Vertrag alleine war 30€ mtl. Das konnte ich bezahlen immer bis mein Freund mir kein Geld mehr geben konnte für seinen Vertrag der ja auf meinen Namen läuft. Deswegen ist die Rechnung jetzt so hoch und ich konnte beide nicht mehr bezahlen.
Interessiert aber nicht. Du bist Vertragspartnerin, Du musst zahlen.

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#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17612 Beiträge, 5983x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
mein Vertrag alleine war 30€ mtl.
Nein, deine beiden Verträge sind zusammen 100€.
Dein Freund hat keinen Vertrag. Du bist diejenige die 2 Verträge hat und ein Handy subventioniert bekommt. Das muss dir doch klar sein.
Es stellt sich so dar: Du hast 2 Verträge abgeschlossen und musst pro Monat dafür 100€ zahlen. Woher du das Geld bekommst ist deine Angelegenheit. Du selbst schreibst aber, dass deine finanzielle Situation eigentlich nie so war, dass du diese beiden Verträge hättest bedienen können.
Dein Freund spielt dabei keine wirkliche Rolle. Du bist die Verpflichtung gegenüber dem Mobilfunkanbieter eingegangen, nicht dein Freund. Dein "Freund" war so schlau, dass er dich vorgeschoben hat, denn anscheinend hätte er ja keinen Vertrag bekommen oder sich leisten können.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35670 Beiträge, 6064x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Das ist schlicht richtig!
Richtig ist, dass arbeitsunfähige Personen durchaus Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Richtig ist auch, dass eine arbeitsunfähige Person erwerbsfähig und grundsätzlich bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen, anspruchsberechtigt ist, bis etwas anderes von anderer befugter Stelle festgestellt wird.
O.T.
Wer in seinem Bürgergeldantrag bei ---> Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben. dann nein ankreuzt, hat keinen Anspruch auf BüGeld.

Ich denke, HvS kennt den Unterschied zwischen --arbeitsunfähig-- und --erwerbsfähig--.
Du vermutlich auch, aber deine Antwort in #9:
Dann gibt es auch kein Bürgergeld. Voraussetzung dafür ist die Erwerbsfähigkeit. war evtl. etwas vorschnell weil die TE schrieb *Ich bin gesundheitlich wirklich eingeschränkt weswegen ich nicht arbeiten kann*.

Richtig ist auch, dass es nicht ins INKASSO-Forum gehört. Dem Inkassobüro ist es schnuppe, ob sie erwerbsfähig, erwerbsgemindert, eingeschränkt oder einfach länger krank/arbeitsunfähig ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#25
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du vermutlich auch, aber deine Antwort in #9:
Dann gibt es auch kein Bürgergeld. Voraussetzung dafür ist die Erwerbsfähigkeit. war evtl. etwas vorschnell weil die TE schrieb *Ich bin gesundheitlich wirklich eingeschränkt weswegen ich nicht arbeiten kann*.
"weswegen ich nicht arbeiten kann" = erwerbsunfähig.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35670 Beiträge, 6064x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
erwerbsunfähig.
NÖ. Eine befugte Stelle (meist die DRV) würde irgendwann ggfls. eine Erwerbsminderung feststellen.
Diese entweder teilweise oder voll ...und entweder befristet oder dauerhaft.
Die Vokabel erwerbsunfähig wird seit längerem nicht mehr gebraucht...
Bis solch ein Status festgestellt ist, ist man bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen erwerbsfähig, evtl. lange arbeitsunfähig/krank und kann BüGeld erhalten.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsunfaehigkeit.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1766 Beiträge, 697x hilfreich)

Was die Kosten betrifft, die auf dich zukommen, ist folgendes möglich:

Die Hälfte der monatlichen Gebühren, die bis zum Ende des Vertrags fällig sind plus unbezahlte Gebühren plus Sperrkosten plus Mahngebühren - würde also in deinem Fall auf mindestens 800 Euro oder mehr kommen.

Das geht dann so ans IB und da kommen dann noch weitere Gebühren drauf, die das ganze um etwa 200 Euro erhöhen.

Danach kommen kosten für MB, VB und ggf Zwangsvollstreckung drauf, dann sind wir im Bereich 1100 bis 1200 Euro.

Wie ich schrieb: verkauft die Premiumhandys und bezahlt soviel möglich ist und zeigt guten Willen. Telefonieren könnt ihr damit derzeit ja eh nicht.

Mir ist es immer noch nicht verständlich, wie man Verträge in Höhe von 100 Euro monatlich annehmen kann, wenn man zum einen weiß, dass der Freund seinen Teil sicherlich nicht bezahlen kann und man selbst ohne diese Belastungen genug Geld hat, um zumindest etwas zu essen zu haben.
Ich könnte dich ja nun auch frz, warum musste es ein Gerät sein, dass mit monatlich 70 Euro zu Buche schlägt.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Vokabel erwerbsunfähig wird seit längerem nicht mehr gebraucht...
Das ist ja nun absolut falsch! Man lese selbst unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35670 Beiträge, 6064x hilfreich)

Mehr off topic, nix Inkasso

Zitat (von vacantum):
Man lese selbst
hab gelesen, hab gesucht. Wo steht dort ---erwerbsunfähig---? Ich finde:
-erwerbsfähig und leistungsberechtigt
-Sie ... sind hilfebedürftig
-Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn...

Hat die DRV etwa etwas Falsches geschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2558 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Vokabel erwerbsunfähig wird seit längerem nicht mehr gebraucht...

Ist doch wurscht wie man das nennt. Die 19 jährige TE will nicht arbeiten neben der Schule. Das ist ihr zu anstrengend. Sie ist der Ansicht, dass ihr Lebensstil wahlweise von den Eltern oder dem Staat finanziert wird. Und das wird schlicht nicht funktionieren.

0x Hilfreiche Antwort

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