Folgendes Problem...
Ich habe über 2 Monate nicht bemerkt, dass meine Lastschrift zu meinem Mobilfunkanbieter fehlgeschlagen war und daraufhin haben sie mir den Vertrag gekündigt und nun ist es so weit, dass ich auch bald Post von einem Inkassounternehmen bekommen werde, da die gesetzte Frist vom Mobilfunkanbieter bereits am 1.11.2015 abgelaufen ist.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich jetzt tun soll, da ich den Brief eben erst zu spät gelesen habe.
Die Summe, die verlangt wird ist meiner Information nach sowieso nicht rechtens, da sie mit der kompletten Grundgebühr der restlichen Laufdauer viel zu hoch angesetzt ist.
Zudem habe ich auch kein Kündigungsschreiben durch den Mobilfunkanbieter bekommen, sondern dieser teilte mir lediglich mit, dass mein Vertrag deaktiviert wurde.
Soweit ich weiß muss auch ein Kündigungsschreiben bei mir eingegangen sein, damit eine Kündigung überhaupt Gewicht hat, oder irre ich mich da?
Mobilfunkvertrag vom Anbieter gekündigt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Halbwegs richtig, dies steht im TKG im Zusammenhang von "Sperren".
Zivilrechtlich kann die AGB dennoch eine Klausel enthalten für außerordentliche Kündigung bei Nichtzahlung. Fraglich ist dann nur die Frage des Schadensersatzes. Hier wird es schon schwieriger für den Provider. Sonst könnte ein Provider Zahlungsprobleme als Vorwand nehmen und 50% der 24-Monats-Summe kassieren für nichts.
Entweder, der Anbieter sperrt, dann darf er aber gar nicht die Gebühr bis Vertragsende fordern und er muss bei Bezahlung der offenen Rechnungen auch wieder entsperren. Oder der Anbieter kündigt (dann muss er es aber auch). Dann darf er, wie du korrekt recherchiert hast, nur 50% der Grundgebühr bis Vertragsende verlangen.
Wenn es tatsächlich keine Kündigung gab, würde ich die offenen Rechnungen samt nachvollziehbarer Gebühren (1,50€ Briefporto und ein paar Cent Zinsen) direkt an den Gläubiger zahlen, zweckgebunden. Danach den Anbieter per Einschreiben auffordern, den Vertrag wieder freizuschalten und eine Frist setzen (7 Tage). Ankündigen, dass man bei Weigerung der Freischaltung seinerseits den Vertrag fristlos kündigt.
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ZitatEntweder, der Anbieter sperrt, dann darf er aber gar nicht die Gebühr bis Vertragsende fordern und er muss bei Bezahlung der offenen Rechnungen auch wieder entsperren. Oder der Anbieter kündigt (dann muss er es aber auch). Dann darf er, wie du korrekt recherchiert hast, nur 50% der Grundgebühr bis Vertragsende verlangen. :
Wenn es tatsächlich keine Kündigung gab, würde ich die offenen Rechnungen samt nachvollziehbarer Gebühren (1,50€ Briefporto und ein paar Cent Zinsen) direkt an den Gläubiger zahlen, zweckgebunden. Danach den Anbieter per Einschreiben auffordern, den Vertrag wieder freizuschalten und eine Frist setzen (7 Tage). Ankündigen, dass man bei Weigerung der Freischaltung seinerseits den Vertrag fristlos kündigt.
Wenn ich meine Post vom Anbieter anschaue, dann waren das jetzt nur Mahnungen und eine "Endabrechnung".
Keine Kündigung als solches. Habe jetzt die ausstehenden Forderungen inklusive Mahnungen der letzten Monate für die eine Rechnung erstellt wurde überwiesen bzw. habe diese auch schon vor einer Woche überwiesen.
Habe mich jetzt versucht 3x mit dem Anbieter in Kontakt zu setzen und jedes Mal wurde meine Bitte für eine Weiterführung des Vertrags konsequent abgeblockt. Sie waren der Meinung, dass auch wenn ich die Summe zahle, der Vertrag auf jeden Fall deaktiviert bleibt.
Habe auch per E-Mail der Zahlungsaufforderung in Höhe der "Endsumme" heute widersprochen, auch wenn ein wenig spät.
Sehe ich jedenfalls nicht ein, dass die mir da die Grundgebühr in Höhe der restlichen Laufdauer anrechnen, während mein Vertrag deaktiviert ist.
In der ersten Mail, die mir der Anbieter geschickt hat wird auch explizit geschrieben, dass der Vertrag deaktiviert ist, aber nirgendwo steht, dass mir gekündigt wurde:
Zitat:vielen Dank für die Anfrage zur Kundennummer XXXXXXX.
Aufgrund der nicht nachgekommenen Zahlungsaufforderungen wurde Ihr Vertrag mit der Kundennummer XXXXXXX vollständig deaktiviert.
Eine Reaktivierung des Vertrages, auch nach Ausgleich der offenen Forderungen, ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Soll ich jetzt abwarten oder gibt es da sonst noch etwas, was ich tun kann?
Hilfreich wäre eine chronologische Aufstellung mit Vertragbeginn, wann kamen Mahnungen schriftlich/Email/SMS, welche Rechnungshöhe, welcher Provider, was steht in der "Abschlußrechnung"(Höhe, Zusammensetzung), warum verspätet gelesen?
Es geht um BGB und TKG. Da die Gesetze nicht aufeinander abgestimmt sind, muß man aufpassen wie man wann argumentiert.
ZitatHilfreich wäre eine chronologische Aufstellung mit Vertragbeginn, wann kamen Mahnungen schriftlich/Email/SMS, welche Rechnungshöhe, welcher Provider, was steht in der "Abschlußrechnung"(Höhe, Zusammensetzung), warum verspätet gelesen? :
Es geht um BGB und TKG. Da die Gesetze nicht aufeinander abgestimmt sind, muß man aufpassen wie man wann argumentiert.
Also der Anbieter ist Otelo, einem Sub-Unternehmen von der Vodafone GmbH.
Vertragsbeginn war ungefähr November 2014.(Mindestlaufzeit 2 Jahre)
Mahnungen kamen für den Betrag in Höhe von 29,99€ im August 2015, da mein Konto kurzzeitig nicht gedeckt war und daher die Lastschrift offensichtlich ausgesetzt wurde. Internet und Telefon funktionierte noch, weshalb ich nichts merkte bzw. auch nichts unternahm. Auf die Mahnungen wurde nicht reagiert, weil ich meine Post von Otelo nach Hause zu meinen Eltern bekomme und nicht zu meinem Studienort. Deshalb habe ich es erst sehr spät erfahren. Über E-Mail kam nämlich nichts.
Erst als mein Handy kein Netz und Internet mehr hatte, habe ich beim Kundenservice angerufen. Man teilte mir mit, dass mein Vertrag aufgrund von Nicht-Zahlung deaktiviert wurde und eine Reaktivierung nicht möglich sei.
Eine Kündigung habe ich in meinen Unterlagen noch nicht finden können. Über E-Mail wurde mir auch nur erneut mitgeteilt, dass mein Vertrag eben deaktiviert wurde.
Den Betrag in Höhe von 40,74€ inklusive Mahnung/Bearbeitungsgebühr vom August 2015 habe ich vor etwa einer Woche überwiesen und die Rechnung vom September in Höhe von 29,99€ habe ich vorgestern überwiesen. Für Oktober und November habe ich bisher keine Rechnung erhalten, weshalb ich dies erstmal außen vor lasse.
Nun wird von mir ein Betrag in Höhe von 532,26€ verlangt, die ich bis zum 01.11.2015 hätte überweisen sollen, laut Einschreiben.
In dem Einschreiben lautet die Aufzählung wie folgt:
Zitat:Offener Betrag aus Vormonaten: 100,72€
zuzüglich Schadensersatz für Paketpreis: 431,54€
Zu zahlender Betrag: 532,26€
Der Aufforderung zur Zahlung dieses Betrages habe ich heute per E-Mail widersprochen mit dem Hinweis, dass ich an weiterhin daran interessiert bin, dass der Vertrag weiterläuft, da ich die fehlende Summe bereits ausgeglichen habe und mir weiterhin keine ordnungsgemäße Kündigung vorliegt.
Zusätzlich habe ich auch nochmal heute beim Kundenservice angerufen und die Mitarbeiterin meinte, dass man da nichts machen kann und dass ab sofort sowieso das Inkassounternehmen die Sache übernehmen wird, da die Frist schon abgelaufen ist.
Ich hoffe das sind Infos mit denen man etwas anfangen kann.
Ich wäre absolut bereit die fehlenden Summen zu bezahlen und den Vertrag weiterzuführen, aber ich als Kunde werde nur abgeblockt.
-- Editiert von smidti am 11.11.2015 01:50
-- Editiert von smidti am 11.11.2015 02:01
Zitat:Eine Reaktivierung des Vertrages, auch nach Ausgleich der offenen Forderungen, ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Ich würde nun schriftlich (per Einschreiben) und in Bezug auf exakt diesen Satz wie gesagt die Reaktivierung mit Fristsetzung von 7 Tagen fordern und die fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung ankündigen. Oder sie schon sofort aussprechen.
Dass eine Reaktivierung aus technischen gründen nicht möglich sei, halte ich für eine glatte Lüge. Man könnte an diesem Punkt sogar an einen Betrugsfall des Anbieters denken. Nach dem Motto "Der Anbieter hat offenbar absichtlich eine solche technische Hürde der Reaktivierung eingebaut, um dann bei Sperren die gängige Rechtsprechung zu umgehen (50% der Grundgebühr) und stattdessen den vertrag ohne Gegenleistung bei voller Bezahlung bis zum Ende weiterführen zu wollen". Dazu würde sogar passen, dass die bisher in jedem Schreiben das Wort "Kündigung" vermieden haben.
Vielleicht sollte man hier mal mit dieser Argumentation eine Strafanzeige erstatten oder sogar mittels Anwalt eine negative Feststellungsklage. Wird bestimmt witzig. Das feststellungsinteresse ergibt sich alleine schon aus der Situation, dass die den Vertrag nicht mal gekündigt haben. Der würde sich sogar noch weiter verlängern nach Ende der bisherigen Laufzeit, streng genommen, und stets wird verweigert, noch jemals eine Leistung zu erbringen...
Um wieviel Geld geht es denn eigentlich bis zum Ende des Vertrages?
-- Editiert von mepeisen am 11.11.2015 07:59
Da wäre ich eher etwas vorsichtig. Die Grenze nach TKG von 75€ wurde gerissen, etliche Monate Rückstand, Dauerschuldverhältnis, es gab sogar schriftliche Mahnungen, die bestimmt auch eine Sperrandrohung enthielten. Bin sogar überrascht, das Vodafone das formgerecht durchgezogen hat.
Die Deaktivierung war die Kündigung und sogar berechtigt. Das der TE sich die Post über Monate nicht anschaut ist einzig seine Schuld! Nur die Forderung ist falsch, da lediglich 50% Schadensersatz der GG bis Laufzeitende berechtigt sind.
Ja, die Sperre selbst ist sicherlich ja gerechtfertigt bei genügend offenen Rechnungen und einer vorher eingegangenen Sperrandrohung. Aber: Im TKG steht im selben Paragraphen auch eindeutig, dass die Sperre nur solange aufrecht erhalten werden darf, wie der Grund für die Sperre besteht. Wenn man die bis dahin offenen Rechnungen begleicht, fällt der Grund der Sperre weg.
Denn wie ich sagte: Dass es neuerdings einen technischen Hinderungsgrund geben soll, eine Sperre rückgängig zu machen, ist einfach nur Unfug. Da sind wir uns hoffentlich einig :-)
Zitat:Die Deaktivierung war die Kündigung und sogar berechtigt
Vodafone könnte ja kündigen und dann Schadensersatz verlangen. Aber der Knackpunkt ist ja, sie haben nie gekündigt und versuchen sich nun an einer Leistungsverweigerung mit Forderung von 100% Grundgebühr bis Vertragsende. Das ist in meinen Augen einfach nur ein wieder neuer Versuch, neue Milliarden einzunehmen, indem man bewusst Gesetze biegt, bis dass sie brechen.
Und nein, es gibt einen Unterschied zwischen Deaktivierung/Sperre und Kündigung. Erst Recht angesichts dieser lustigen Ausrede, dass es technisch unmöglich sei, die Sperre aufzuheben, zeigt sich doch, dass es hier gar nicht um eine Kündigung geht. Sicherlich muss man Willenserklärungen auslegen, aber eine Deaktivierung mit einer Kündigung gleichzusetzen dürfte Vodafone vor Gericht nicht möglich sein. So weit würde ich persönlich mal vorgreifen. Der Rest ergibt sich dann.
P.S.: Ich glaube kaum, dass Vodafone mit so einem Fall vor Gericht will. Ich würde aber sogar, da das dann wohl an Inkassos weitergereicht wird, den Mahnbescheid abwarten (keine Reaktion zeigen) und dann die Überleitung in einen Prozess beantragen und da dann direkt negative Feststellung beantragen.
Du vergisst, das Vodafone einfach nur unfähig ist. Die können im Gegensatz zum Mitbewerb vieles nicht! Die Nummer ist weg und taucht in 6 Monaten als websessions wieder auf.
Wenn es nach der Schilderung ein Schreiben mit Sperrandrohung (und anschließender Kündigung?) gab, dann ergibt sich daraus vielleicht der logische Schluß einer Vertragsbeendigung. Ob das Wort "Kündigung" zwingend vorgeschreiben ist?
Und natürlich ist Vodafone genauso unseriös wie unfähig und daher wird im Mahnbescheid niemals der 100%-Satz drinstehen, sondern man wird 50% und viele Gebühren versuchen reinzubuttern, damit es weniger auffällt.
Zitat:Ob das Wort "Kündigung" zwingend vorgeschreiben ist?
Ich würde es anders sehen: Wenn das, was gemacht und angedroht wurde (eine Sperre) etwas anderes ist als eine Kündigung, dann kannst du das, was gemacht und angedroht wurde, nicht als Kündigung auslegen. Das TKD definiert die Sperre als juristisch eigenen Vorgang in diesem Milieu.
Wenn im Brief drin gestanden hätte "Wir beenden fristlos ihren Vertrag", dann mag man das als Kündigung auslegen, ohne dass das Wort "Kündigung" verwendet wurde.
Ich habe nochmal nachgeschaut und in der 2. Mahnung steht in einem 0815 Absatz unten etwa sowas wie...
"Was passiert wenn sie nicht zahlen sollten? Wir beenden den Vertrag mit ihnen"
@Mr.Cool
Natürlich könnte man sowas als Kündigung auslegen, aber da wir uns in Deutschland befinden muss selbst eine Kündigung auch eine Kündigung sein. Man kann nicht einfach "davon ausgehen", dass einem gekündigt wurde. Das reicht denke ich absolut nicht aus, um eine tatsächliche Kündigung für ein Vertragsverhältnis an dem 2 Parteien beteiligt sind auszusprechen. Es steht zwar in den AGBs, aber diese können nicht einfach die gesetzliche Grundlage umgehen, sondern sind in erster Linie zweitrangig.
ZitatOb das Wort "Kündigung" zwingend vorgeschreiben ist? :
Ich denke in der Welt des Rechts gibt es einen sehr sehr sehr sehr großen Unterschied zwischen "Kündigung" und "Sperrung". Jedes Wort kann vor Gericht nämlich verwendet werden und wenn ein Wort dort nicht passt, dann kann das ganze Verfahren ins Stocken geraten. Gerade bei Jura sollte man genaustens darauf achten, was man wie verwendet und nicht einfach willkürlich sagen...ja, man kann sichs doch denken etc...
In der Endabrechnung fand ich den Satz:"...vor wenigen Tagen kündigten wir ihren Mobilfunkvertrag."
Denke aber trotzdem nicht, dass dieser eine Satz ausreicht, um eine Kündigung als solches auszusprechen. Auch die Kündigung bedarf einer gewissen Form und kann nicht einfach so in einen Nebensatz eines weiteren Briefs eingeschoben werden, wenn ich mich nicht täusche.
Und zu der Sache mit der Sperre etc.
Natürlich war die Sperre gerechtfertigt, da ich meine Rechnungen nicht gezahlt habe, aber dass mir keinerlei Möglichkeit gegeben wird sie wieder zu reaktivieren ist halt wieder eine andere Sache.
Etliche Monate nicht bezahlte Rechnungen halte ich eben so für sehr hochgegriffen. Es waren genau 2 Monatsbeiträge im Wert von 60€.
Der Gesamtwert des Vertrags inklusive Iphone 6 und 24 Monate Laufzeit sollte um die 1000€ liegen. Es geht aber lediglich um die Restdauer des Vertrags, da er schon 1 Jahr ohne Probleme lief.
Ich denke, dass ich nicht so weit gehen werde Strafanzeige zu erstellen, da ich mir gar nicht sicher bin auf welcher Position ich mich genau befinde. Von daher denke ich, dass ich erstmal auf Post vom Inkasso abwarten werde.
Das mit der technischen Hürde ist auf jeden Fall ein Argument, dass man schnell Einnahmen generieren möchte ohne selbst Leistungen zu erbringen.
Bedenke bitte, das es ein Dauerschuldverhältnis ist. Da brauchst Du keine Rechnung um in Verzug zu kommen! Und wenn ich mir das so anschaue
kommen mind. 3 Monate zu je 30€ zusammen. Damit bist Du aus der "Schutzzone" von 75€ nach TKG und hast verloren. In Bürgel wirst Du auch drinstehen und spätestens mit Inkasso wird es noch schlimmer. Sorry wenn ich Dir Illusionen raube, aber hier geht es nur um Schadensbegrenzung.Zitat:Den Betrag in Höhe von 40,74€ inklusive Mahnung/Bearbeitungsgebühr vom August 2015 habe ich vor etwa einer Woche überwiesen und die Rechnung vom September in Höhe von 29,99€ habe ich vorgestern überwiesen. Für Oktober und November habe ich bisher keine Rechnung erhalten, weshalb ich dies erstmal außen vor lasse.
Zitat:Natürlich könnte man sowas als Kündigung auslegen
Kann man. Vielleicht aber auch nicht (war ja ein Konjunktiv, noch keine endgültige Kündigung). Aber wieso dann die Antwort, dass es technisch unmöglich sei, die Sperre zurückzunehmen?
Vodafone ist halt unfähig (stimme Mr.Cool da vollständig zu) :-)
Natürlich kann es Richter A anders sehen und Vodafone Recht geben. Aber selbst dann bekommen die nicht 100% der Grundgebühr. Also selbst wenn man es eskaliert und es dann vor Gericht landet und man nicht Recht bekommt, kommt man ggf. mit "blauem" Auge raus in der Gewissheit, dass wenigstens die Hauptforderung dann vom Gericht halbiert wird.
ZitatBedenke bitte, das es ein Dauerschuldverhältnis ist. Da brauchst Du keine Rechnung um in Verzug zu kommen! Und wenn ich mir das so anschaue :
Zitat:Den Betrag in Höhe von 40,74€ inklusive Mahnung/Bearbeitungsgebühr vom August 2015 habe ich vor etwa einer Woche überwiesen und die Rechnung vom September in Höhe von 29,99€ habe ich vorgestern überwiesen. Für Oktober und November habe ich bisher keine Rechnung erhalten, weshalb ich dies erstmal außen vor lasse. kommen mind. 3 Monate zu je 30€ zusammen. Damit bist Du aus der "Schutzzone" von 75€ nach TKG und hast verloren. In Bürgel wirst Du auch drinstehen und spätestens mit Inkasso wird es noch schlimmer. Sorry wenn ich Dir Illusionen raube, aber hier geht es nur um Schadensbegrenzung.
Das bezweifle ich aber stark, dass es so einfach geregelt ist

Mir ist die Lage, in der ich mich befinde durchaus bewusst, aber ich bin noch nicht so weit alles zu glauben, was jemand, der nicht mal Jura studiert hat, hier im Forum schreibt und dann Kündigung, Sperrung, Deaktivierung etc. alles in einen Topf wirft, obwohl gerade die kleinen Dinge den Unterschied machen. Eine "logische Schlussfolgerung" reicht halt nicht als Beweis.
Ich weiß nicht mal warum du hier in meinen Thread schreibst. Deine Grundaussage war bisher nur..."Du bist selber Schuld!"
Na, das weiß ich bereits. Mir geht es aber nicht darum, dass mir son Internet-Typ etwas mitteilt, was ich ehh schon weiß. Es geht mir viel mehr darum zu verstehen, was meine Optionen sind und was ich noch tun kann bzw. wie die Rechtslage konkret aussieht.
Zumal immer noch die Tatsache ignoriert wird, dass ich keine Kündigung erhalten habe, was ein schwerwiegender Punkt ist, da ich ja nun die offenen Rechnungen beglichen habe und es deshalb keinen Grund gibt, dass ich meinen Vertrag weiterführen kann.
Soweit ich weiß, muss eine Kündigung schriftlich bei mir eingegangen sein, während ich mich bereits im Verzug befinde und das ist sie nicht. Daher kann ich darauf pochen, dass mein Vertrag nach Zahlung wieder aktiviert wird und wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, so hat der Anbieter nicht mal mehr das Recht Schadensersatz in Höhe von 50% zu fordern.
Danke aber schonmal an mepeisen, der sich die Mühe macht hier zu helfen und nicht nur in den Thread kommt, um zu sagen, dass man selbst daran schon ist.
Wer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder im Glashaus sitzt ...
Hier ist kein Forum in dem man sich die Antworten wünschen kann. Nutze mal google für Stichworte wie Dauerschuldverhältnis. Viel Spaß noch. Ich bin raus.
Das hier ist auch kein Forum, um Leuten, die Hilfe suchen direkt ans Bein zu *****n und nicht mal etwas hilfreiches gesagt zu haben. Wenn ich mir deine anderen Threads so angucke, dann bist du ein absoluter Laie und wolltest hier lediglich mal deine Schadenfreude mitteilen.
Nichts anderes lese ich aus deinen Beiträgen.
Google ist leider nicht komplett ausreichend, um so ein Fall zu verstehen. Wenn es danach ginge, dann wäre jeder Anwalt bereits arbeitslos
Zumal ich sogar bereits gegoogled habe und heraus kam, dass man jemandem nicht kündigen kann, wenn er seine Schulden beglichen hat. Das gilt auch für den Fall, dass er sich zuvor im Zahlungsverzug befand, aber es akut nicht mehr ist.
Hinzukommt, dass es eben um die 2 Monatsbeiträge geht und mein Vertrag eben schon nach diesen "gekündigt" wurde.
Ich bin auch mal raus hier. Auf so Leute, die die Ratgeber noch kräftig anmeckern, habe ich auch keinen Bock. Viel Spass noch mit deinem Problem, schmidti
Wir sind hier übrigens im Forum alle absolute Laien. Anwälte findest du oben über den Button "Frag einen Anwalt". Aber das kostet ja und sicher hast du kein Bock, ein paar Euro für eine qualifizierte Antwort auszugeben. Dann doch lieber Leuten ans Bein pinkeln, die durchaus wissen, was sie da reden.
Wessen Meinung am Ende stimmt, das können wir sowieso nicht zweifelsfrei sagen.
-- Editiert von mepeisen am 12.11.2015 05:57
ZitatZitat (von Mr.Cool):Bedenke bitte, das es ein Dauerschuldverhältnis ist. Da brauchst Du keine Rechnung um in Verzug zu kommen! Und wenn ich mir das so anschaue :
Zitat:Den Betrag in Höhe von 40,74€ inklusive Mahnung/Bearbeitungsgebühr vom August 2015 habe ich vor etwa einer Woche überwiesen und die Rechnung vom September in Höhe von 29,99€ habe ich vorgestern überwiesen. Für Oktober und November habe ich bisher keine Rechnung erhalten, weshalb ich dies erstmal außen vor lasse.
kommen mind. 3 Monate zu je 30€ zusammen. Damit bist Du aus der "Schutzzone" von 75€ nach TKG und hast verloren. In Bürgel wirst Du auch drinstehen und spätestens mit Inkasso wird es noch schlimmer. Sorry wenn ich Dir Illusionen raube, aber hier geht es nur um Schadensbegrenzung. (Zitat Ende)
Das bezweifle ich aber stark, dass es so einfach geregelt ist
Mir ist die Lage, in der ich mich befinde durchaus bewusst, aber ich bin noch nicht so weit alles zu glauben, was jemand, der nicht mal Jura studiert hat, hier im Forum schreibt und dann Kündigung, Sperrung, Deaktivierung etc. alles in einen Topf wirft, obwohl gerade die kleinen Dinge den Unterschied machen. Eine "logische Schlussfolgerung" reicht halt nicht als Beweis. ...
Dann schau' dir mal § 45k TKG (= Telekommunikationsgesetz) http://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html und dort insbesondere die Absätze 2 und 3 an, dann siehst du, "dass es so einfach geregelt ist"!
ZitatIch weiß nicht mal warum du hier in meinen Thread schreibst. Deine Grundaussage war bisher nur..."Du bist selber Schuld!" :
Na, das weiß ich bereits. Mir geht es aber nicht darum, dass mir son Internet-Typ etwas mitteilt, was ich ehh schon weiß. ...
Na, Einsicht ist der erste Weg zur Besserung...
Was ich nicht nachvollziehen kann ist, weshalb du deine Eltern nicht gebeten hast, deine Post während deiner Abwesenheit zu öffnen, dann hätte man das Problem direkt bei der Entstehung feststellen und Abhilfe schaffen können.
Wenn du bereits im Voraus darauf hingewiesen wurdest, dass eine Kündigung des Mobilfunkvertrag es droht, wenn du nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder zu einem gesetzten Datum deinen Zahlungsrückstand ausgleichst, bedarf es nicht zwingend einem gesonderte Schreiben "Hiermit kündigen wir Ihren Mobilfunkvertrag wegen Zahlungsverzug".
Du wurdest schriftlich darauf hingewiesen, was passiert, wenn du nicht zahlst, hast nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt und daher kannst du nun nicht nach verspäteter Zahlung auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses pochen.
Zitat:bedarf es nicht zwingend einem gesonderte Schreiben "Hiermit kündigen wir Ihren Mobilfunkvertrag wegen Zahlungsverzug".
Ich bleibe dabei: Die bloße Drohung mit einer Kündigung ist noch lange keine endgültige Kündigung. Erst Recht nicht, wenn sich der Anbieter danach widersprüchlich zur Kündigung äußert/ verhält.
Aber was solls, den TE interessiert das alles sowieso nicht.
Bezeichnung als Kündigung nicht unbedingt erforderlich
Es ist juristisch umstritten, ob das Wort „Kündigung" in dem Kündigungsschreiben ausdrücklich enthalten sein muss. Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass für den Empfänger deutlich wird, dass der Vertrag aufgelöst werden soll.
So kann man es überall nachlesen. In einer Streitigkeit mit Vodafone wurden mir auch Worte wie Kundenkonto geschlossen, deaktiviert und Beendigung um die Ohren gehauen. Es war aber für den Dümmsten deutlich, das es sich um eine Kündigung handelte. Hat mich sogar gefreut. Genau das lese ich aus den Schilderungen raus. Wie begriffsstutzig muss man sein "Wir beenden den Vertrag mit ihnen" nicht als Kündigung zu erkennen?
Das hat mit Begriffsstutzigkeit nichts zu tun. Der Anbieter hat die Kündigung erst mal nur angedroht und sich danach widersprüchlich geäußert (Das ist nur eine Sperre, die technisch nicht rückgängig zu machen gilt). Wie gesagt: Richter mögen das anders sehen, aber hier kann ggf. der Welpenschutz eines Verbrauchers ziehen, so dass ein Gericht am Ende keine Kündigung ausliest. Dieses Restrisiko besteht vor allem auch für Vodafone, die damit ja dann klagen müssten und sowieso wegen der Forderung der nicht erlaubten 100% der Grundgebühr teilweise unterliegen würden...
Aber wie du richtig sagst, es ist umstritten...
Hätte Vodafone sich nicht widersprüchlich verhalten, hätten sie gesagt "Tut mir leid, wir hatten die Kündigung angedroht und die wurde dann vollzogen, da ist nichts rückgängig zu machen", dann bin ich sofort bei dir und sage "Pech gehabt, schau, dass du nicht voll bezahlst sondern nur so, wie Gerichte das akzeptieren würden..."
Dafür, dass ich mich raushalten wollte, ziehts mich doch wieder rein ;-) Damn ;-)
-- Editiert von mepeisen am 14.11.2015 08:32
Hallo,
was ist daraus jetzt geworden? Ich habe zurzeit das gleiche Problem.
Ich war selber auch irgendwie eine Schussel. Ist aber nun mal passiert.
Hatte ein Lastschriftverfahren. Im April mangels Deckung nicht geklappt.
Sehr spät überwiesen und direkt neues Lastschriftverfahren gemacht.
Anscheinend im Mai auch nicht abgebucht, was ich aber nicht nachvollziehen konnte.
Also Rechnung nicht bezahlt. Juni, Juli und August per Lastschriftverfahren wurde wieder eingezogen.
Mahnung für April oder Mai - ich kann es aufgrund von fehlenden Rechnungsnr. beim
Lastschriftverfahren nicht nachvollziehen, was bezahlt ist und was nicht. Also ist es liegengeblieben.
Kündigung per Mail und Sperrung des Handy am gleichen Tag. Wegen 25 Euro.
Bei meinem Mann ein anderer Vertrag, das gleiche, wegen 35 Euro.
Habe jetzt mehrfach schriftlich und telefonisch um Klärung gebeten. Am gleichen Tag wie Kündigung und Sperrung die offenen Beträge beglichen.
Aber die wollen die Sperre nicht freigeben. Bis zum 10.9. soll ich jetzt Schadenersatz bezahlen. Die Endabrechnung war zwei Tage später da.
Die Schreiben jetzt: Durch Aktivierung des Lastschriftverfahrens wurden zwar die Folgerechnungen direkt vom Konto eingezogen, jedoch nicht die offene Rechnung rückwirkend. Somit ist der Vertrag beendet, da der Betrag mit Fälligkeit zum 15.06. nicht beglichen wurde.
Es geht um 25,59 Euro.
Gibt es noch eine Möglichkeit? Wir brauchen dringend unsere Mobiltelefone.
Vielen Dank.
Theoretisch müssen sie die fristlose Kündigung auch nicht zurücknehmen. Die Frage ist, ob diese fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung überhaupt zulässig war. Ich persönlich würde überdeutlich schriftlich der Kündigung widersprechen (da unberechtigt) und aufgrund der Leistungsverweigerung des Anbieters meinerseits eine fristlose Kündigung aussprechen. Schadensersatz gibt es nicht. Der Anbieter hatte wieder problemlos abgebucht, hatte nach deiner Erzählung auch nicht weiter gemahnt.
Zitat:Wir brauchen dringend unsere Mobiltelefone.
Das wird nicht funktionieren, wenn der Anbieter sich verweigert. Man könnte vielleicht selbst aktiv den Weg vor Gericht suchen. Aber da gehen auch einige Monate ins Land.
Beschwerden Sie sich über die Sperre, welche erst ab 75 Euro zulässig ist.
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