Modenbach verlangt plötzlich viel mehr Geld

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Strife
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Modenbach verlangt plötzlich viel mehr Geld

Hallo in die Runde!

Zu meinem Anliegen:

Ich habe letztes Jahr was über Klarna bestellt, nicht bezahlt und nach ein paar Mahnungen, einen Mahnbescheid bekommen und vor 4 Wochen ein Vollstreckungsbescheid von 310€ im Briefkasten gehabt.
Der Vollstreckungsbescheid wurde von der Anwaltskanzlei Modenbach in Auftrag gegeben. Weil ich die 300€ nicht auf einmal zahlen kann, habe ich Anfang November eine Ratenzahlung von 50 € im Monat vorgeschlagen und gleich die erste Rate an Modenbach gezahlt. Heute hatte ich eine Antwort von Modenbach im Briefkasten:

Ihr Mandant akzeptiert die Ratenzahlungsvereinbarung und nimmt das Vergleichsangebot an (Vergleichsangebot habe ich nicht gemacht) und ich müsse bis 25.11.2020 das beigefügte Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich zurückschicken. Und hier liegt das Problem:

In dem Vergleich, den ich unterschreiben soll, sind aus den 310 € aus dem Vollstreckungsbescheid plötzlich 514 € geworden. Laut dem Schreiben kostet die Vereinbarung schon 93,96 € und wo die anderen 110 € herkommen steht nirgendwo. Außerdem erkläre ich mich bereit "zuzüglich gegebenenfalls weiter anfallender laufender Zinsen, Kontoführungsgebühren usw. zu schulden." Zudem würde ich mit meiner Unterschrift "ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden gegen den Grund oder die Höhe der Forderung" verzichten.

Heißt also, die Kanzlei könnte immer weiter Geld verlangen (ich meine "usw." lässt schon sehr viel Spielraum) und ich hätte kein Anrecht mehr dagegen vorzugehen?
Versteht mich nicht falsch, ich bin dazu bereit die 310 € zu zahlen, aber den anderen Betrag nicht, zumal ich gar nicht weiß wie der sich genau zusammensetzt! Leider habe ich Angst, dass sie mir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, wenn ich ihnen den Brief, nicht zurückschicke oder ich das Geld auf einmal bezahlen muss, wozu ich in Moment finanziell überhaupt nicht in der Lage bin? Zudem weiß ich nicht, ob ich mit dem Bezahlen der ersten Rate schon irgendeine Verpflichtung eingegangen bin? Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

PS: Falls ich den Brief zum besseren Verständnis oder so hochladen soll, kann ich das auch gerne machen. Das wichtigste habe ich aber hier schon aufgeschrieben.

Am En



-- Editiert von Strife am 19.11.2020 17:25

-- Editiert von Strife am 19.11.2020 17:26

-- Editiert von Strife am 19.11.2020 19:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Strife):
Am En

Da fehlt was?



Zitat (von Strife):
Und hier liegt das Problem:

Nö, kein Problem, das Angebot einfach nicht unterschreiben und nicht kommentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Strife
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Strife):
Am En

Da fehlt was?

Ups, nee das sollte da nicht hin^^

Zitat (von Strife):
Und hier liegt das Problem:

Nö, kein Problem, das Angebot einfach nicht unterschreiben und nicht kommentieren.



Also einfach so belassen und die Ratenzahlungen einfach weiter Zahlen bis der Betrag von 310 € bezahlt ist? Dass sie mir die Ratenzahlung kündigen muss ich keine Angst haben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde so etwas nie unterschreiben. Vermutlich ist in den 310€ schon Schwachsinn drin versteckt. Aber da du nicht widersprochen hast, ist der Zug abgefahren.

Zitat:
Leider habe ich Angst, dass sie mir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen

Das ist das Beste, was dir passieren kann. Ganz ehrlich.
Denn da können sie ihren mehrere hundert Euro teuren Blödsinn nicht erpressen.

Zitat:
Zudem weiß ich nicht, ob ich mit dem Bezahlen der ersten Rate schon irgendeine Verpflichtung eingegangen bin?

Nein. Schuldanerkenntnisse müssen schriftlich abgegeben werden. Deswegen wollen die ja eine Unterschrift von dir.

Ich würde denen schreiben, dass du den Blödsinn nicht unterschreibst und nur das bezahlst, was im VB steht. Dann auch genau das tun. Mit den Zinsen etwas aufpassen. Sobald du alles bezahlt hast, unbedingt den entwerteten Titel verlangen und sollten sie sich weigern, direkt mit Anwalt eine Klage auf Titelherausgabe.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Strife):
Also einfach so belassen und die Ratenzahlungen einfach weiter Zahlen bis der Betrag von 310 € bezahlt ist?

Ich würde versuchen mir das Geld bei Familie / Bekannten zu leihen und denen es schneller zurück zu zahlen.



Zitat (von Strife):
Dass sie mir die Ratenzahlung kündigen muss ich keine Angst haben?

Es gibt keine vertragliche Vereinbarung darüber - also auch nichts was man kündigen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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