Monatliche Ratenzahlung

19. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Starhunter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Monatliche Ratenzahlung

Hallo,
ich habe mit einem Inkasso Büro eine Monatliche Zahlung vereinbart,der ich auch pünktlich nachkomme. Nun wollen sie die Monatlichen Raten erhöhen und es eventuell auch einklagen. Aber ich bin nicht in der Lage, im Moment mehr zu bezahlen. Dürfen sie das, oder habe ich eine Chance, das zu umgehen?
MfG. Starhunter.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wenn du dich schon außergerichtlich mit dem Inkasso auf Ratenzahlung geeinigt hast, finde ich das schon etwas merkwürdig, dass sie jetzt die raten erhöhen wollen. Oder haben sie dir evtl. angedroh die Forderung gerichtlich geltend zu machen? Wie hoch sind denn die Schulden und was zahlst du monatlich?

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Starhunter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hv. beträgt 1800€ und ich bezahle 100€ im Monat und ich habe jetzt schon 3/4 j. an sie bezahlt. Ich weiß nicht, warum sie erhöhen möchten?

MfG. Starhunter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

evlt. hast Du eine Art Ratenzahlung mit Nachverhandlung vereinbart, nicht unüblich so etwas. Einfach mal genau die Vereinbarung duchrlesen.

Wenn nix mit Nachverhandlung drinsteht sind die an die Vereinbarung gebunden, sofern du stets fristgerecht gezahlt hast.

:grins:

-----------------
"Bässäwissä."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vertrag mit Inkassoladen Schriftlich gemacht ?
Zahlungen wurden hoffentlich Deinerseits zweckgebunden zur Verrechnung auf Hauptforderung getätigt ?
Titulierte Forderung ?



lg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen