Monierung Mahnbescheid

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)
Monierung Mahnbescheid


Hallo,
ich bitte um Übersetzungshilfe bei der Monierung eines Mahnbescheids durch das zuständige Amtsgericht. Die Sachlage:
Ich habe im Internet eine Kamera im Wert von 2.500 Euro gekauft und innerhalb von 2 Wochen nachweislich zurückgegeben. Der Kaufpreis wurde allerdings bis heute nicht zurückerstattet, vermutlich bin ich als Kreditgeber für das Unternehmen preiswerter als der hauseigene Kontokurrentkredit. Ich habe daraufhin einen Mahnbescheid erfasst. Heute meldet sich das zuständige Amtsgericht mit einer Monierung

Die Kamera habe ich in folgendem Shop gekauft: http://www.123-kamera.com/
Aus der Firmenbezeichnung im Impressum bin ich nicht ganz schlau geworden.

In Footern von EMails ist folgende Unternehmensbezeichnung nachzulesen:

123-kamera.com
ein Unternehmen der
AJB Marketing Media & Consulting UG(haftungsbeschränkt)

ich habe diese Angaben im Mahnbescheid übernommen und folgende Antwort des Gerichts erhalten:

Nach Ihren Angaben tritt als Antragsgegner eine Unternehmergesellschaft auf. Die Firma enthält jedoch nicht den nach § 5a Abs. 1 GmbHG notwendigen Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" bzw. "UG (haftungsbeschränkt)". Bitte korrigieren Sie die FirmenBezeichnung/die Rechtsform entsprechend. Wiederholen Sie hierbei die im beiliegenden Antwortschreiben geforderten Angaben.
Ihre Angaben hierzu lauten:
Vorname/Bezeichn.d.Antragsgegners: 123-kamera.com
Zuname/Forts.Bez.d.Antragsgegners: AJB Marketing Media & Consulting UG
Antragsgegner—Rechtsform: UG
Straße/Haus —Nr. des Antragsgegners: Mainzer Landstrasse 225-227
PLZ/Ort des Antragsgegners: 60326 Frankfurt



Was vermisst das Gericht? Ich bin aufgefordert, in folgendem Formular Korrekturen vorzunehmen:


01. Antwort auf die Beanstandung: 02. Antwort auf die Beanstandung:
Antragsgegner—Anrede: Antragsgegner—Rechtsform:
1 = Herr, 2 = Frau, 3 = Einzelfirma,
4 = GmbH & Co KG
<== entspr. Schlüssel eintragen X**

03. Antwort auf die Beanstandung: 04. Antwort auf die Beanstandung:
Vorname/Bezeichn.d.Antragsgegners: Zuname/Forts.Bez.d.Antragsgegners:

05. Antwort auf die Beanstandung: 06. Antwort auf die Beanstandung:
Fortsetz.Bez.des Antragsgegners: Fortsetz.Bez.des Antragsgegners:


Welche Rechtsform hat der Händler, wenn diese nicht in Footern und Impressum für mich direkt ablesbar ist? Kann es sein, dass der Name 123-kamera.com nur ein Marketingbegriff ist und meine Gegener die AJB Marketing Media & Consulting UG ist?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
AJB Marketing Media & Consulting UG


Das ist ihr Antragsgegner.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von webyogi):
Ich habe im Internet eine Kamera im Wert von 2.500 Euro gekauft und innerhalb von 2 Wochen nachweislich zurückgegeben.


Zwischenfrage: Haben Sie die Kamera nur zurückgeschickt oder auch nachweisbar den Widerruf erklärt?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Beides. Ich habe Empfangsbeleg für zurückgeschickte Ware, Widerruf per Mail eingelegt, eine positive Bestätigung des Eingangs Widerruf per Mail erhalten und ebenfalls eine Zahlungszusage , verbunden mit Entschuldigung für Verspätung der Zahlung. Das war vor 4 Wochen, Ware kam am 3.1.17 beim Händler an. Von Zahlung weit und breite keine Spur.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Für einen Mahnbescheid muss der Schuldner ordentlich in Verzug gesetzt werden. Ist das passiert?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Für einen Mahnbescheid muss der Schuldner ordentlich in Verzug gesetzt werden. Ist das passiert?


Nein, dass muss nicht passiert sein.
Ohne Verzug sind eben die Kosten für den Mahnbescheid nicht durchsetzbar. Die Hauptforderung bleibt aber durchsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Für einen Mahnbescheid muss der Schuldner ordentlich in Verzug gesetzt werden. Ist das passiert?


Ja, auch per Mail mit Androhung zusätzlicher Kosten aus Mahnbescheid und ggf. Anwalt. ich würde mich allerdings nicht trauen, diesen Vorgang als öffentlich zu bezeichnen, da per Mail.
Den Anwalt habe ich bislang draußen vor gelassen, weil ich andere Mahnbescheide (gegen nicht zahlende Mieter bei anderem Amtsgericht) bislang anstandslos umsetzen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe inzwischen weitere Nachforschungen betrieben und zu der Erkenntnis gekommen, dass das Geschäftsmodell der Firma nicht darin besteht, Kameras zu verkaufen, sondern sich als Bank zu betätigen, indem mit Kundengeldern gearbeitet wird und von der Differenz zu einem Kontokurrentkredit bei der Hausbank zu leben. Siehe hier:
http://www.idealo.de/preisvergleich/Shop/298952.html#Bewertung
Gibt es eine Möglichkeit, den Leuten das Handwerk zu legen, wenn mein Verdacht zutrifft? Wenn ja, wo erstatte ich Anzeige? Blöd wärs natürlich, wenn eine Anzeige so erfolgreich wäre, dass der Laden zumacht und ich kein Geld mehr sehe. Laut Handelsregister ist die Gesellschaftsform eine UG mit Haftung 500,- Euro, also 20% meiner Forderung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von webyogi):
Die Kamera habe ich in folgendem Shop gekauft: http://www.123-kamera.com/
Aus der Firmenbezeichnung im Impressum bin ich nicht ganz schlau geworden.

In Footern von EMails ist folgende Unternehmensbezeichnung nachzulesen:

123-kamera.com
ein Unternehmen der
AJB Marketing Media & Consulting UG(haftungsbeschränkt)


Dein Antragsgegner ist

Firma
AJB Marketing Media & Consulting UG (haftungsbeschränkt)

123-kamera.com ist keine eigenständige Person, sondern nur ein Teil von AJB.

Zitat:
Vorname/Bezeichn.d.Antragsgegners: 123-kamera.com
Zuname/Forts.Bez.d.Antragsgegners: AJB Marketing Media & Consulting UG
Antragsgegner—Rechtsform: UG
Straße/Haus —Nr. des Antragsgegners: Mainzer Landstrasse 225-227
PLZ/Ort des Antragsgegners: 60326 Frankfurt


Die Rechtsform lautet korrekt:

UG (haftungsbeschränkt)

Eindeutiger Formfehler.

Zitat:
01. Antwort auf die Beanstandung: 02. Antwort auf die Beanstandung:
Antragsgegner—Anrede: Antragsgegner—Rechtsform:
1 = Herr, 2 = Frau, 3 = Einzelfirma,
4 = GmbH & Co KG
<== entspr. Schlüssel eintragen X**

03. Antwort auf die Beanstandung: 04. Antwort auf die Beanstandung:
Vorname/Bezeichn.d.Antragsgegners: Zuname/Forts.Bez.d.Antragsgegners:

05. Antwort auf die Beanstandung: 06. Antwort auf die Beanstandung:
Fortsetz.Bez.des Antragsgegners: Fortsetz.Bez.des Antragsgegners:[/b]


Anrede: Firma
Rechtsform: UG (haftungsbeschränkt)
Bezeichnung: AJB Marketing Media & Consulting

Ansonsten bei Unklarheiten einfach beim zuständigen Amtsgericht anrufen, dann wird Dir normalerweise sehr schnell gesagt, wie Du jetzt Deine Monierungsantwort korrekt ausfüllst.

http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/monier.htm

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
AJB Marketing Media & Consulting UG


Das ist ihr Antragsgegner.


Hier feht allerdings genau der Zusatz, denn das Mahngericht moniert hat: (haftungsbeschränkt).

Zitat (von webyogi):
Ja, auch per Mail


Damit ist AJB wirksam in Verzug gesetzt worden, wenn die Mahnung nach Ablauf der 14 Tagen Erstattungsfrist erfolgt ist.

Problematisch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens würde es nur in einem streitigen Verfahren werden, wenn die Gegenseite behauptet, die E-Mail nicht erhalten zu haben und sie dann den Zugang der E-Mail nicht glaubhaft darlegen können.

-- Editiert von Xipolis am 16.02.2017 04:21

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):

Problematisch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens würde es nur in einem streitigen Verfahren werden, wenn die Gegenseite behauptet, die E-Mail nicht erhalten zu haben und sie dann den Zugang der E-Mail nicht glaubhaft darlegen können.


Das ist kein Problem, ich habe eine Mailantwort auf meine Fristsetzung erhalten und verfüge über den Nachrichtenheader der Mail, mit dem der Weg der Antwort von der Quelle über die smtp Server bis zu mir verfolgt werden kann. Beweistechnisch fühle ich mich sehr stark, mich ärgert nur, einen Formfehler begangen zu haben, weil der in der Rechnung angegebene Firmenname nicht dem entspricht, was im Antrag erwartet wurde.
Ich habs jetzt korrigiert, vielen Dank an Alle!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von webyogi):
mich ärgert nur, einen Formfehler begangen zu haben, weil der in der Rechnung angegebene Firmenname nicht dem entspricht, was im Antrag erwartet wurde.


Ja, sowas ist immer ärgerlich, da dies etwa eine Woche Verzögerung bedeutet. Jetzt sollte der Mahnbescheid erlassen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Geschädigte123-kamera
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo webyogi,

willkommen in meiner Welt. Seit einem dreiviertel Jahr kostet mich 123-kamera den letzten Nerv, Geschädigte gibt es viele ...

Hergang ist soweit analog: Canon 5D Mk III gekauft und mit Widerruf (wegen Grauware/Asienimport) zurückgeschickt, Bestätigung mit Rücksendelabel & Erstattungsankündigung, alles lückenlos dokumentiert, keine Zahlung, Mahnung, Verzug, Androhung rechtlicher Schritte etc.pp.
Kommunikation seitens 123 wurde nach Erhalt der Kamera eingestellt, keine Antworten, keine Rückrufe.

Dann Anwalt hinzugezogen, keine Reaktion auf anwaltlichen Mahnbescheid, gerichtlicher Bescheid und Widerspruch seitens 123, was mir eine erste Zahlung von rund 700€ für Anwalt und Gerichtskosten für das streitige Verfahren bescherte. Da bauen sie wohl drauf, dass der eine oder andere an dem Punkt die Flinte ins Korn schmeißt.
Natürlich erfolgte keine Begründung des Widerspruchs und ein erstes Säumnisurteil, was ein neues Lebenszeichen von 123 in Form eines Einspruchs nach sich zog. Der Geschäftsführer Jürgen B. kennt sich aus mit den Möglichkeiten unseres Rechtssystems!

Überraschung, zur dann anberaumten mündlichen Verhandlung erschien niemand, es erging nun ein zweites Säumnisurteil, in dessen Berufungsfrist wir gerade stecken. Allerdings kann Berufung nur durch einen Anwalt eingereicht werden und den wird Herr B. nicht hinzuziehen, insofern gibt es demnächst ein rechtskräftiges Urteil. Das weiß ich auch, weil ich in Kontakt mit einer weiteren Geschädigten stehe, deren Fall rund sechs Wochen "Vorsprung" hat. Hier wurde das Konto von 123 bereits um den Kaufwert der Kamera gepfändet, der Erlass für die Rechtskosten steht noch aus.

Das macht einen mit seinen Fristen, bürokratischen Hürden, Dienst- und Postwegen richtig mürbe. Insofern musst Du wissen, was Du vor Dir hast. Und die Reihe Geschädigter scheint lang - der Einspruch auf das erste Urteil war gleich ein Sammeleinspruch gegen mehrere Aktenzeichen ... Die Frage ist also auch, wie lange es noch Kohle auf dem Konto gibt, die zu pfänden wäre.
Noch läuft der Laden, die gefakten Idealo-Rezensionen halten den Shop am Brummen. Schon bemerkt? Alle 5*-Rezensenten in Klarnamen, korrekter Orthographie und voll des Lobes, alle 1*-Rezensenten - wie eigentlich normal - in Initialen oder Nicks mit den gängigen Stilunterschieden und Fehlern.
Die Sperrung bei Trusted Shops ist vermutlich uns geschuldet; wir (s.o.) haben da richtig Stunk gemacht.

Es sieht jedenfalls nicht gut für Dich aus. Hol Dir professionellen Rat mit o.g. Infos.

Nagel mich nicht fest wegen der UG und ihrer 500€, aber mein Prozessgegner ist Jürgen B. als natürliche Person, so dass die UG erst einmal zweitrangig ist. Das Impressum bei 123 wurde allerdings inzwischen auch rechtswidrig geändert in "Anderson Venture Partners", die nächste lustige Firmierung des umtriebigen Herrn B.

Und erstatte Strafanzeige bei der Polizei! Es laufen bereits strafrechtliche Ermittlungen wegen Betruges, die Sache liegt wegen Firmensitz Idstein inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden.

Hier kannst Du auch noch ein wenig zu den Machenschaften der Verantwortlichen nachlesen:
http://www.seitcheck.de/www-123-kamera-com/22648

Alles Gute, toi toi toi,
eine, die es hoffentlich bald geschafft hat

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Besten Dank! Gut zu wissen, dass es Mitstreiter gibt. Ich habe vor 8 Wochen Anzeige bei der Polizei erstattet und die Kripo Frankfurt hängt sich rein. Ich habe einen direkten Kontakt dahin, weil ich denen ein Schmankerl bieten konnte, der den Beweis betrügerischen Vorgehens erleichtert. Möglicherweise hat das dazu beigetragen, dass meinem Mahnbescheid nicht widersprochen worden ist und ich Antrag auf Auslieferung des Vollstreckungsbescheids durch Gericht stellen konnte. Sobald ich den Beleg dafür habe, muss ich mir Gedanken über Form der Vollstreckung machen. In jedem Fall darf ich wieder in finanzielle Vorleistung treten und das bei einem laden, für dessen Eigenkapital nicht reicht, Vollstreckungskosten zu decken. Vielleicht hat der eine oder andere in ähnlicher Situation Erfahrungen mit verschiedenen Vollstreckungswegen gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein ganz grundsätzlicher Tipp bei so etwas: Setzt euch eine persönliche Grenze, wie weit ihr geht. wie viel lebensmühe und Geld ihr vor investiert.

Wie hier schon steht: Wer weiß, wie lange die Liste der Geschädigten ist und wer weiß, ob da jemals Geld zu holen ist. Oft sind solche Machenschaften auch damit verbunden, dass Gelder längst in dunklen Kanälen verschwunden sind und am Ende kriegt man - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil des Geldes wieder. Nicht dass es hier auch so laufen muss, aber ganz sachlich nüchtern sollte man damit rechnen, dass es so laufen kann.

Ein Rückgriff auf den Geschäftsführer selbst über ggf. eine strafrechtliche Verurteilung ist auch nur dann hilfreich, wenn bei ihm etwas zu holen ist. Mit einer Verurteilung kann das ganze wenigstens im Falle einer Privatinsolvenz ganz leicht als vbuH angemeldet werden und wird so nicht in der RSB untergehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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