Monierungsantwort

22. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Subumaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Monierungsantwort

Wer kann mir kurz helfen,, ich hatte einen Mahnbescheid selbst aufgegeben, dann einen Vollstreckungsauftrag.
Jetzt soll ich eine Monierungsantwort ausfüllen... Begründung die Angaben zu den weiteren Auslagen des
Antragsstellers sind fehlerhaft.... die von Ihnen angegebene Bezeichnung der Sonstigen Kosten ist VB Antrag nicht zugelassen..

Wie füllt man denn die Antwort aus ??? Ich steh irgendwie auf dem Schlauch...
Es ist Platz für den Betrag und Platz für die Antwort...
schreibt man da den gleichen Betrag rein und die Antwort ist der Grund, den ich auch vorher schon angegeben hatte ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

"Sonstige Kosten" sind Unfug und nicht erlaubt. Wenn es konkrete Kosten gab, beispielsweise Adressauskunft, dann muss das auch so benannt und ggf. nachgewiesen werden.

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#2
 Von 
Subumaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie benenne ich dann die Kosten für gemietete Garage ?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast eine Garage gemietet für Geldschulden? Vielleicht erklärst du mal, was du eigentlich mit dem Mahnbescheid eintreiben willst.

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#4
 Von 
Subumaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen grossen Kühlschrank verkauft...side by side ...der steht in einer Garage ...50€ pro Monat... und diese Kosten wollte ich geltend machen ..

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also geht es um Lagerkosten. Und die Lagerkosten sind angefallen, weil der Käufer sich geweigert hat, das Ding abzuholen? Weil er sich geweigert hat, zu bezahlen? War ein Liefertermin vereinbart? Beim Mahnbescheid geht es um den Kaufpreis, nehme ich an?

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#6
 Von 
Subumaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau richtig...es sind Lagerkosten..also gebe ich Lagerkosten ein in den Monierungsbescheid und die Summe...

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keine Ahnung, du beantwortest die übrigen Fragen ja nicht. Würde eher bezweifeln, dass das zulässig ist. IMHO müssten solche Dinge gesondert tituliert werden.

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Vermutlich hapert es hier an mehreren Sachen. Geh besser zum Anwalt und verrate ihm dann bitte auch die nötigen Details für eine zielführende Antwort

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#9
 Von 
Subumaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie beschrieben...verkaufte Kühlschrank....nicht abgeholt...mehrere abholtermine vereinbart...lagert immer noch in einer Mietgarage....dann hab ich Mahnbescheid erstellt..daraufhin dann Vollstreckungsbescheid...wollte die Lagerung btw.mietkostdn geltend machen

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#10
 Von 
Subumaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Vermutlich hapert es hier an mehreren Sachen. Geh besser zum Anwalt und verrate ihm dann bitte auch die nötigen Details für eine zielführende Antwort


Du bist ja ein kleiner Besserwisser...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es sind immer noch nicht alle Fragen beantwortet. Es ist immer noch nicht klar, was genau im Mahnbescheid gefordert wurde.
Und ich stimme auch zu, das sollte sich besser ein Anwalt vor Ort anschauen. Ob die Mietkosten gesondert tituliert werden müssen oder ob man sie wirklich als weitere Kosten geltend machen kann. Ich fürchte nämlich, dass das nicht so geht, wie du das machen willst.

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