Wer kann mir kurz helfen,, ich hatte einen Mahnbescheid
selbst aufgegeben, dann einen Vollstreckungsauftrag.
Jetzt soll ich eine Monierungsantwort ausfüllen... Begründung die Angaben zu den weiteren Auslagen des
Antragsstellers sind fehlerhaft.... die von Ihnen angegebene Bezeichnung der Sonstigen Kosten ist VB Antrag nicht zugelassen..
Wie füllt man denn die Antwort aus ??? Ich steh irgendwie auf dem Schlauch...
Es ist Platz für den Betrag und Platz für die Antwort...
schreibt man da den gleichen Betrag rein und die Antwort ist der Grund, den ich auch vorher schon angegeben hatte ?
Monierungsantwort
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
"Sonstige Kosten" sind Unfug und nicht erlaubt. Wenn es konkrete Kosten gab, beispielsweise Adressauskunft, dann muss das auch so benannt und ggf. nachgewiesen werden.
Wie benenne ich dann die Kosten für gemietete Garage ?
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Du hast eine Garage gemietet für Geldschulden? Vielleicht erklärst du mal, was du eigentlich mit dem Mahnbescheid eintreiben willst.
Ich habe einen grossen Kühlschrank verkauft...side by side ...der steht in einer Garage ...50€ pro Monat... und diese Kosten wollte ich geltend machen ..
Also geht es um Lagerkosten. Und die Lagerkosten sind angefallen, weil der Käufer sich geweigert hat, das Ding abzuholen? Weil er sich geweigert hat, zu bezahlen? War ein Liefertermin vereinbart? Beim Mahnbescheid geht es um den Kaufpreis, nehme ich an?
Ja genau richtig...es sind Lagerkosten..also gebe ich Lagerkosten ein in den Monierungsbescheid und die Summe...
Keine Ahnung, du beantwortest die übrigen Fragen ja nicht. Würde eher bezweifeln, dass das zulässig ist. IMHO müssten solche Dinge gesondert tituliert werden.
Vermutlich hapert es hier an mehreren Sachen. Geh besser zum Anwalt und verrate ihm dann bitte auch die nötigen Details für eine zielführende Antwort
So wie beschrieben...verkaufte Kühlschrank....nicht abgeholt...mehrere abholtermine vereinbart...lagert immer noch in einer Mietgarage....dann hab ich Mahnbescheid erstellt..daraufhin dann Vollstreckungsbescheid...wollte die Lagerung btw.mietkostdn geltend machen
ZitatVermutlich hapert es hier an mehreren Sachen. Geh besser zum Anwalt und verrate ihm dann bitte auch die nötigen Details für eine zielführende Antwort :
Du bist ja ein kleiner Besserwisser...
Es sind immer noch nicht alle Fragen beantwortet. Es ist immer noch nicht klar, was genau im Mahnbescheid gefordert wurde.
Und ich stimme auch zu, das sollte sich besser ein Anwalt vor Ort anschauen. Ob die Mietkosten gesondert tituliert werden müssen oder ob man sie wirklich als weitere Kosten geltend machen kann. Ich fürchte nämlich, dass das nicht so geht, wie du das machen willst.
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