Hallo,
ich habe am 8.4 etwas bestellt und vergessen die Rechnung(240€) zu bezahlen. Die Rechnung wäre innerhalb von 14 Tagen fällig gewesen, also an 22.4. Am 6.5 ist mir die Rechnung wieder in die Hände gefallen und ich habe den Betrag sofort überwiesen. Am 9.5 habe ich eine Email eines Inkassobüros erhalten. Das Schreiben war auf den 6.5 datiert. Darin wurden neben der Hauptforderung rund 30€ Inkassogebühren gefordert. Heute erhielt ich dann erneut eine E-Mail in der nur noch die 30€ Gebühren berechnet wurden. Müssen diese Gebühren bezahlt werden?
Vielen Dank!
Müssen die Inkassogebühren bezahlt werden?
12.5.2022
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Frage vom 12.5.2022 | 09:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Müssen die Inkassogebühren bezahlt werden?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 12.5.2022 | 11:13
Von
Status: Lehrling (1739 Beiträge, 552x hilfreich)
ZitatAm 9.5 habe ich eine Email eines Inkassobüros erhalten. Das Schreiben war auf den 6.5 datiert. :
Versteh ich nicht. Wann wurde die Mail versandt?
ZitatDie Rechnung wäre innerhalb von 14 Tagen fällig gewesen, :
Was genau stand in der RG bzgl des Zahlungsziels?
#2
Antwort vom 12.5.2022 | 15:07
Von
Status: Unbeschreiblich (100224 Beiträge, 37048x hilfreich)
ZitatMüssen diese Gebühren bezahlt werden? :
Das würde Verzug voraussetzen.
Der entsteht durch rechtskonforme Formulierungen auf der Rechnung oder in den vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen oder z.B. durch entsprechende Mahnung.
Müsste man also prüfen.
Ohne Verzug wären die Inkassokosten nichtig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14.5.2022 | 11:19
Von
Status: Praktikant (572 Beiträge, 120x hilfreich)
Der FS hat doch bereits geschrieben dass die Zahlung am 22.04. fällig gewesen war, die Rechnungsfrist 14 Tage betrug und am 08.04. gekauft wurde. Der FS hat nicht bis zum 22.04. den offenen Rückstand ausgeglichen, sondern erst ca. 2 Monate später.
Damit wäre die Einschaltung eines Inkassounternehmens durchaus richtig.
Natürlich liegt hier dann ein Verzug vor, wenn dies auch klar auf der Rechnung ausgeschrieben wurde wie zb. "Zahlen Sie ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen" oder eine ähnliche bezeichnung.
Viel mehr interessanter finde ich die Frage, welches Inkasso fordert und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ein Inkasso auch ihre Inkassogebühren einklagen würde.
#4
Antwort vom 14.5.2022 | 13:48
Von
Status: Unsterblich (23375 Beiträge, 4594x hilfreich)
Ich tippe auf 2 Wochen später.ZitatDer FS hat nicht bis zum 22.04. den offenen Rückstand ausgeglichen, sondern erst ca. 2 Monate später. :
Seine Überweisung und die E-Mail des Inkasso haben sich vermutlich überschnitten.
Ich würde abwarten, ob das Inkasso weiterhin fordert.
#5
Antwort vom 14.5.2022 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (100224 Beiträge, 37048x hilfreich)
ZitatDamit wäre die Einschaltung eines Inkassounternehmens durchaus richtig. :
Ob die Beauftragung eines Unternehmen aus einer Nutzlos-Abzocker-Branche richtigt ist, ist derzeit eher was philosophisches und nichts juristisches.
ZitatNatürlich liegt hier dann ein Verzug vor, wenn dies auch klar auf der Rechnung ausgeschrieben wurde wie zb. "Zahlen Sie ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen" :
Nein, gerade dann liegt "natürlich" eben kein Verzug vor, wenn das alle wäre was zu dem Thema vom Gläubiger kam.
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