Hallo,
ich habe am 8.4 etwas bestellt und vergessen die Rechnung(240€) zu bezahlen. Die Rechnung wäre innerhalb von 14 Tagen fällig gewesen, also an 22.4. Am 6.5 ist mir die Rechnung wieder in die Hände gefallen und ich habe den Betrag sofort überwiesen. Am 9.5 habe ich eine Email eines Inkassobüros erhalten. Das Schreiben war auf den 6.5 datiert. Darin wurden neben der Hauptforderung rund 30€ Inkassogebühren gefordert. Heute erhielt ich dann erneut eine E-Mail in der nur noch die 30€ Gebühren berechnet wurden. Müssen diese Gebühren bezahlt werden?
Vielen Dank!
Müssen die Inkassogebühren bezahlt werden?
12. Mai 2022
Thema abonnieren
Frage vom 12. Mai 2022 | 09:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Müssen die Inkassogebühren bezahlt werden?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Mai 2022 | 11:13
Von
Status: Student (2405 Beiträge, 714x hilfreich)
ZitatAm 9.5 habe ich eine Email eines Inkassobüros erhalten. Das Schreiben war auf den 6.5 datiert. :
Versteh ich nicht. Wann wurde die Mail versandt?
ZitatDie Rechnung wäre innerhalb von 14 Tagen fällig gewesen, :
Was genau stand in der RG bzgl des Zahlungsziels?
#2
Antwort vom 12. Mai 2022 | 15:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119566 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatMüssen diese Gebühren bezahlt werden? :
Das würde Verzug voraussetzen.
Der entsteht durch rechtskonforme Formulierungen auf der Rechnung oder in den vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen oder z.B. durch entsprechende Mahnung.
Müsste man also prüfen.
Ohne Verzug wären die Inkassokosten nichtig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Mai 2022 | 11:19
Von
Status: Praktikant (631 Beiträge, 139x hilfreich)
Der FS hat doch bereits geschrieben dass die Zahlung am 22.04. fällig gewesen war, die Rechnungsfrist 14 Tage betrug und am 08.04. gekauft wurde. Der FS hat nicht bis zum 22.04. den offenen Rückstand ausgeglichen, sondern erst ca. 2 Monate später.
Damit wäre die Einschaltung eines Inkassounternehmens durchaus richtig.
Natürlich liegt hier dann ein Verzug vor, wenn dies auch klar auf der Rechnung ausgeschrieben wurde wie zb. "Zahlen Sie ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen" oder eine ähnliche bezeichnung.
Viel mehr interessanter finde ich die Frage, welches Inkasso fordert und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ein Inkasso auch ihre Inkassogebühren einklagen würde.
#4
Antwort vom 14. Mai 2022 | 13:48
Von
Status: Unbeschreiblich (31979 Beiträge, 5629x hilfreich)
Ich tippe auf 2 Wochen später.ZitatDer FS hat nicht bis zum 22.04. den offenen Rückstand ausgeglichen, sondern erst ca. 2 Monate später. :
Seine Überweisung und die E-Mail des Inkasso haben sich vermutlich überschnitten.
Ich würde abwarten, ob das Inkasso weiterhin fordert.
#5
Antwort vom 14. Mai 2022 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119566 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatDamit wäre die Einschaltung eines Inkassounternehmens durchaus richtig. :
Ob die Beauftragung eines Unternehmen aus einer Nutzlos-Abzocker-Branche richtigt ist, ist derzeit eher was philosophisches und nichts juristisches.
ZitatNatürlich liegt hier dann ein Verzug vor, wenn dies auch klar auf der Rechnung ausgeschrieben wurde wie zb. "Zahlen Sie ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen" :
Nein, gerade dann liegt "natürlich" eben kein Verzug vor, wenn das alle wäre was zu dem Thema vom Gläubiger kam.
Und jetzt?
Schon
266.909
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
Top Inkasso Themen
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten