Muss Inkassounternehmen Mandat nennen?

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
G Adler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss Inkassounternehmen Mandat nennen?

Müssen Inkassounternehmen ihren Mandaten nennen? Denn in meiner Mahnung, die ich erhielt, wurde der Mandat nicht genannt. Könnte die Mahnung dadurch sogar juristische Gültigkeit verlieren?

Post vom Inkassobüro?

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
G Adler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Damit meinte ich einfach nur die gesammte Gültigkeit er Mahnung. Also dass ich letztendlich nicht drauf eingehen muss und dass vor Gericht das Dokument als Beweis vorgeführt werden kann, dass die Mahnung nicht korrekt ausgestellt wurde, dadurch ungültig wurde und man keine Anklage gegen mich erheben kann. Gibt es etwa verschiedene juristische Gültigkeiten?

Auf jedenfall würde ich gerne wissen, ob der Mandat anonym bleiben darf oder nicht.

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#3
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

...zwischenzeitlich könnte man unangekündigt die nichtstrittige Hauptforderung an den eigentlichen Ursprungsgläubiger überweisen
(falls es wieder einfallen sollte)

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Deswegen ist die Mahnung ohne Vollmacht trotzdem gültig.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Um was geht es da sonst ?
BGH NJW 81,1210,94,1472

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/recht/abmahnung-ohne-originalvollmacht.html?page=2

.......Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen beauftragten Rechtsanwalt hat grundsätzlich unter Vorlage einer Originalvollmacht zu erfolgen. Erfüllt der abmahnende Rechtsanwalt diese Voraussetzung nicht und weist der Abgemahnte die Abmahnung aus diesem Grund unverzüglich zurück, ist die Abmahnung nach Ansicht einiger Gerichte von Anfang an unwirksam........
--------------------------------------------------------------------------------


STERN.de
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/index.html?id=561919&nv=rss

Ohne Vollmacht nicht zahlen
Jedes Inkassobüro braucht eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Sie muss aus dem Anschreiben des Unternehmens ersichtlich sein. Inkassounternehmen oder -anwälte treten beim säumigen Schuldner nicht immer im Auftrag des Gläubigers auf, sondern mitunter auch auf eigene Rechnung. Das ist dann der Fall, wenn der Gläubiger seine Forderung an das Inkassounternehmen verkauft hat. Schuldner sollten zunächst immer überprüfen, ob eine gültige Vollmacht beziehungsweise Abtretungserklärung des Gläubigers vorliegt. Kann das Inkassobüro keines dieser Schriftstücke vorweisen, darf es auch keine Zahlungen verlangen.







-- Editiert von thehellion am 28.05.2008 22:07:40

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bezog sich Auf Deinen Kommentar :

Deshalb ist der Verweis auf BGH NJW 81,1210,94,1472 auch völlig falsch. Dort ging es um eine WETTBEWERBSRECHTLICHE ABMAHNUNG.

lg

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#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

???

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Vielleicht sollten wir thehellion mal den Begriff "wettbewerbsrechtliche Abmahnung" definieren.

Ich verlinke hier einfach mal:

http://lexikon.web.de/wiki/Abmahnung

quote:

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.



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#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und ich will html wieder haben...

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das ist zuviel auf einmal ... :)

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@mahnboy
Dein smiley verliert immer mehr Kraft in letzter Zeit !


lg



-- Editiert von thehellion am 29.05.2008 19:05:55

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