Guten Tag,
ein Bekannter war Unternehmer mit mehreren Angestellten. Er hat sich dabei deutlich übernommen. Von dem Burnout hat er sich immer noch nicht erholt. Vor ca. 2 Jahren wurde die Insolvenz eröffnet. Er lebt in einer Mietwohnung und bezieht Bürgergeld. Er hat kein nennenswertes Vermögen.
Er hat vor ca. 10 Jahren einen Bootsschuppen gepachtet. Dieser ist zusammengefallen und stellt eine Gefahr für die Gemeinheit dar. Deshalb wurde ihm jetzt eine Beseitigungsverfügung zugestellt. Er soll also alles beseitigen. Dazu ist er jedoch gesundheitlich nicht fähig, was wohl auch noch länger so bleiben wird.
Im Schreiben heißt es auch, dass das Amt ein Unternehmen beauftragen kann, wobei mein Bekannter dann die Kosten tragen müsste.
Werden meinem Bekannten die Schulden aufgrund der Umstände erlassen oder wird er die so einfach nicht mehr los?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von User am 9. Februar 2026 00:35
Muss Pächter den Abriss des Bootsschuppens bezahlen, wenn er krank und insolvent ist?
9. Februar 2026
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Frage vom 9. Februar 2026 | 00:29
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Pächter den Abriss des Bootsschuppens bezahlen, wenn er krank und insolvent ist?
#1
Antwort vom 9. Februar 2026 | 00:41
Von
Status: Unbeschreiblich (130602 Beiträge, 41548x hilfreich)
Zitat :Dazu ist er jedoch gesundheitlich nicht fähig, was wohl auch noch länger so bleiben wird.
Und leider auch ohne unterstützende Familie, Freunde, Bekannte ... ?
Zitat :Werden meinem Bekannten die Schulden aufgrund der Umstände erlassen
Der Hoffnung würde ich mich nicht hingeben.
Die Gemeinde bekommt einen Titel, der hält mindestens 30 Jahre.
#2
Antwort vom 9. Februar 2026 | 06:42
Von
Status: Bachelor (3559 Beiträge, 1370x hilfreich)
Zitat :Werden meinem Bekannten die Schulden aufgrund der Umstände erlassen
Nein.
Zitat :oder wird er die so einfach nicht mehr los?
Korrekt. Nicht in diesem Jahrzehnt. Und auch dann nciht so schnell.
Zitat :Die Gemeinde bekommt einen Titel, der hält mindestens 30 Jahre.
Genau. Und die nächste Insolvenz ist erst ca. 2040 möglich.
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#3
Antwort vom 9. Februar 2026 | 10:01
Von
Status: Unbeschreiblich (42885 Beiträge, 14799x hilfreich)
Wenn der Pächter dazu verpflichtet ist, diesen Abriss zu bezahlen, dann muss er es tun. Das kann sich aus privatrechtlichen Vereinbarungen oder aber auch aus öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ergeben. Aber unabhängig davon ist weder Krankheit noch Bedürftigkeit ein einen Anspruch ausschließender Rechtsgrund.
wirdwerden
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